Informationen für Austauschstudierende
An der Hochschule Pforzheim studieren jährlich 200 bis 350 Austauschstudierende. Werden Sie Teil der internationalen Gemeinschaft und profitieren Sie von unserem großen englischsprachigen Kursangebot in den Bereichen Design, Wirtschaft und Recht sowie Wirtschaftsingenieurwesen!
Auf den folgenden Seiten finden Austauschstudierende Informationen zum Bewerbungsverfahren, den Sprachanforderungen, Fördermöglichkeiten sowie praktische Informationen zu Versicherungen, Visa, studentischem Wohnen und vielem mehr.
Für weitere Fragen können Sie uns gerne kontaktieren oder einen Blick auf unser Fact Sheet werfen.
Wir freuen uns auf Sie!
Alle Austauschstudierenden von Partnerhochschulen, die für eine befristete Zeitdauer nach Pforzheim kommen, werden von ihrer Hochschule direkt bei uns nominiert. Der weitere Bewerbungsprozess läuft über Mail bzw. unsere Austauschplattform Mobility Online statt.
Unser FactSheet mit allen wichtigen Infos auf einen Blick findet ihr hier (de) oder hier (en).
Achtung: Die Fakultät für Gestaltung hat andere Nominierungs- und Bewerbungsfristen. Weitere Infos hier.
Schritt 1: Nominierung
Austauschstudierende müssen zunächst von ihrer Heimathochschule nominiert werden.
Nomination Deadline Sommer: 1. Oktober
Nomination Deadline Winter: 1. Mai
Schritt 2: Bewerbung
Nachdem Sie von der Heimathochschule nominiert wurden, erhalten Sie Zugang zu Mobility Online und können dort die Bewerbungsdokumente hochladen.
- Ausgefülltes Bewerbungsformular in Mobility Online (unser Plattform für Austausch)
- 1 Passfoto (bevorzugt digital: jpg/150dpi)
- 1 Kopie Reisepass (bzw. ID für EU-Bürger)
- Aktueller Notenspiegel/Zeugnis
- Sprachnachweis (Englisch und/oder Deutsch, mind. B2)
- Learning Agreement
- tabellarischer Lebenslauf
Bitte beachten Sie:
Das Learning Agreement muss vorab von der Heimathochschule unterschrieben werden.
Es werden nur vollständige Bewerbungen berücksichtigt.
Bitte geben Sie eine E-Mail Adresse an, die Sie regelmäßig überprüfen. Wir werden Sie hauptsächlich per Mail kontaktieren.
Bewerbungsfrist für das Sommersemester: 15. Oktober
Bewerbungsfrist für das Wintersemester: 15. Mai
Kursauswahl:
Hier finden Sie die Bachelor-Kurse der Fakultät für Wirtschaft und Recht.
Hier finden Sie die Master-Kurse der Fakultät Wirtschaft und Recht.
Schritt 3: Zulassung
Nachdem alle Bewerbungen vom Akademischen Auslandsamt geprüft wurden, werden die Zulassungsbescheide versendet.
Anschließend werden Sie über das Bewerberportal über die weiteren Schritte informiert.
Schritt 4: Vorbereitung der Ankunft
Nach der Zulassung müssen einige Vorbereitungen für das Auslandssemester getroffen werden.
Unterkunft:
Internationale Studierende an der Hochschule Pforzheim müssen sich selbständig um eine Unterkunft für die Dauer Ihres Aufenthaltes in Pforzheim kümmern. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, die auf folgender Website vorgestellt werden. Die Bewerbung für ein Zimmer im Wohnheim läuft nicht über das Akademische Auslandsamt, sondern wird von den Studierenden direkt an die entsprechende Wohnheimverwaltung gerichtet.
Krankenversicherung:
Alle Studierenden müssen bei der Immatrikulation nachweisen, dass sie für die Zeitdauer des Studienaufenthalts in Deutschland eine Krankenversicherung abgeschlossen haben, die Behandlungskosten in Deutschland erstattet. Die Beiträge zur Krankenversicherung können nach Alter, Geschlecht und dem Herkunftsland variieren. Genauere Informationen und Empfehlungen zu den Krankenkassen finden Sie hier.
Visa:
Je nach Ihrem Herkunftsland unterscheiden sich die Einreisebestimmungen für die Bundesrepublik Deutschland. Alle Austauschstudierende sind selbst für die Beantragung eines Visums verantwortlich. Ausführlichere Informationen zur Beantragung des Visas finden Sie hier.
Der neue Visa Navigator des Auswärtigen Amtes von Deutschland bietet eine schnelle Antwort auf Visa-Fragen.
- Studierende aus visumspflichtigen Ländern müssen bereits im Herkunftsland beziehungsweise Land ihrer Heimathochschule, also vor ihrer Einreise nach Deutschland, ein Visum zu Studienzweckenbeantragen.
- EU-Bürgerinnen und -Bürger und Angehörige der EFTA-Staaten (Island, Lichtenstein, Norwegen, Schweiz) benötigen kein Visum zu Studienzwecken. Sie müssen sich nach der Immatrikulation beim Einwohnermeldeamt anmelden.
- Angehörige von ein paar Ausnahme Staaten benötigen ebenfalls kein Visum zu Studienzwecken, sie beantragen den Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland.
VisaFlow ist eine kostenlose Plattform, die bei der Visumsbeantragung und der Vorbereitung des Umzugs nach Deutschland bis zur Ankunft unterstützt.
Mit dem Login HSPFORZHEIM25 auf platform.visaflow.app kann der Antrag reibungslos gestartet werden.
Wichtiger Hinweis: Wenn es um das Visum geht, ist Ihre Nationalität und nicht das Land Ihrer Heimathochschule entscheidend. Wenn Sie in einem anderen Land als ihrem Herkunftsland studieren und für dieses Land einen Aufenthaltstitel haben, müssen Sie trotzdem für Deutschland ein Visum zu Studienzwecken beantragen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, ob Sie ein Visum benötigen.
Schritt 5: Ankunft
Studierende müssen zu Beginn der Orientierungsveranstaltungen anwesend sein. Orientierungsveranstaltungen werden in jedem Semester vor Beginn der regulären Kurse für die neuen Austauschstudierenden angeboten. An diesen Einführungstagen lernen Sie Ihre Kommilitonen, die Hochschule sowie die Stadt Pforzheim kennen.
Deutschsprachige Kurse (Austauschstudent)
Für das Studium in deutschsprachigen Studienprogrammen sind hinreichende Deutschkenntnisse nachzuweisen. Für alle Bachelorprogramme sind Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 nachzuweisen. Diesem Sprachniveau entspricht das Sprachdiplom (Stufe II) der Kultusministerkonferenz, die DSH Prüfung (DSH 2), TestDaF (> 17) und das Goethe Zertifikat C1 (neue Mittelstufenprüfung) des Goethe Instituts.
Englischsprachige Kurse (Austauschstudent)
Für die englischsprachigen Studienprogramme sind vor Studienbeginn hinreichende Sprachkenntnisse nachzuweisen. Hinreichende Englischkenntnisse werden in der Regel durch ein Testzertifikat oder eine Bestätigung der Heimatinstitution über das Sprachniveau B2 nachgewiesen. Für das Studium ist ein Testergebnis von mind. 85 Punkten (235 computer version und 570 institutional version/ITP) erforderlich. Testergebnisse von TOEIC, IELTS, CAEL, CPE und CAE werden ebenfalls anerkannt und können ggf. hier umgerechnet werden. Außerdem wird der Duolingo English Test (DET) mit einer Mindestpunktzahl von 110 ebenfalls akzeptiert.
Für das Studium in Studienprogrammen, die teilweise in deutscher und teilweise in englischer Sprache angeboten werden, sind ausreichende Sprachkenntnisse in beiden Unterrichtssprachen nachzuweisen.
Austauschstudierende auf Bachelorniveau
- Das International Study Program (ISP) bietet über 60 englischsprachige Lehrveranstaltungen an. Zudem werden deutschsprachige Veranstaltungen angeboten.
Austauschstudierende auf Masterniveau
- Das International Master Exchange Program (IMEP) umfasst englischsprachige Kurse auf Masterniveau und wird jedes Wintersemester angeboten.
Studierende im Double Degree
- Kurse müssen aus dem Studien- und Prüfungsplan des entsprechenden Studiengangs gewählt werden.
Austauschstudierende auf Bachelorniveau
- In Kooperation mit der Fakultät für Wirtschaft und Recht bietet der Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen englischsprachige Kurse innerhalb des International Study Program (ISP) an.
- Eine Kursübersicht zu den englischsprachigen Lehrveranstaltungen der Fachbereiche Maschinenbau und Informationstechnik/Elektrotechnik ist auf Anfrage verfügbar.
- Deutschsprachige Kurse können aus den Modulkatalogen der jeweiligen Studiengänge gewählt werden.
Eine Kursübersicht wird gerne auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Bitte kontaktieren Sie hierfür exchange.design(at)hs-pforzheim(dot)de
Eines der Ziele für einen erfolgreichen Auslandsaufenthalt ist die Vermittlung von ausreichenden Sprachkenntnissen in der Landes- bzw. Unterrichtssprache. Das Sprachenzentrum der Hochschule Pforzheim bietet deshalb jedes Semester Deutschkurse für internationale Austauschstudierende an.
Vorkurse
In der Regel wird bereits vor Beginn des Semesters ein Intensivkurs für Anfänger angeboten: der Kurs startet ca. 3-4 Wochen vor Semesterbeginn.
Kursangebot während des Semesters
Während des Semesters werden Deutschkurse auf fast allen Niveaustufen angeboten. Zu Beginn des Semesters findet ein Einstufungstest statt, bei dem das Sprachniveau des/der jeweiligen Studierenden ermittelt wird. Anhand dieses Niveaus wird entschieden, an welchen Sprachkurs der/die Studierende während des Semesters teilnehmen kann.
Bitte beachten: Wer vor Semesterbeginn am A1-Intensivkurs teilgenommen hat, kann während des Semesters nur den Kurs des nächsthöheren Levels besuchen. Es gibt keinen Einstufungstest und keine Möglichkeit, ein Level zu überspringen!
Anmeldung
Die Anmeldung für die Vorkurse erfolgt per Email. Nur wer sich im Rahmen der Bewerbungsdeadline anmeldet, hat Anspruch auf einen Platz! Ein Eintrag im Learning Agreement zählt nicht als Anmeldung!
Studierende in Austauschprogrammen
Der verhältnismäßig größte Anteil an Fördermitteln und Stipendien wird für Studierende von ausländischen Partnerhochschulen bereitgestellt. Austauschstudierende aus den Ländern der EU werden i.d.R. durch das Erasmus+ Programm der EU im Programmteil Erasmus gefördert.
Für Austauschstudierende von außerhalb der EU bietet die Hochschule das folgende Förderprogramm an:
- die Baden-Württemberg-Stiftung . Potenzielle Studierende werden direkt von unserem Koordinator angeschrieben.
- Stibet I Kontaktstipendium. Gefördert vom DAAD aus Mitteln des Auswärtigen Amts (AA). Formlose Bewerbung mit Motivationsschreiben. Ungefähr 1 Seite.
Stipendienhöhe: rund 800€ (Stand WS24/25)
Voraussetzungen Stibet I:
- Austauschstudierende einer HSPF Partnerhochschule
- Austauschstudierende, die außerhalb Europas studieren
- Teilnahme an internationalen Veranstaltungen der HSPF während des Aufenthalts (Business & Technikstudenten insbesondere Explore Day jedes Semester im Mai o. November)
ACHTUNG: Kein gleichzeitiger Bezug von Stibet I und Stipendien aus deutschen oder europäischen Mitteln wie Erasmus oder Baden-Württemberg Stipendium möglich
Bitte beachten: Stipendien können nicht auf Online-Konten wie Revolut oder Wise überwiesen werden. Es wird ein deutsches Bankkonto benötigt.
Erasmus+
Das Erasmus+ Programm der EU fördert die Mobilität der Studierenden in Europa. Die Hochschule Pforzheim hat im Erasmus+ Programm der EU Erasmus-Abkommen mit einer großen Anzahl europäischer Hochschulen. Studierende eurpäischer Partnerhochschulen können eine Erasmus-Förderung durch die jeweilige Heimathochschule erhalten.
Energie-Reporter*innen
Das Stipendium richtet sich an Studierende, die über ihre Auslandserfahrungen in den Bereichen Klimaschutz und Energiewirtschaft berichten möchten. Bewerber*innen können sich für das Sommersemester 2025 bewerben, indem sie ein Bewerbungsvideo einreichen.
Als Energie-Reporter*in erhalten die Teilnehmenden eine finanzielle Unterstützung von 1.000 € sowie wertvolle Kontakte in der internationalen Klimaschutz- und Energiebranche. Zudem werden sie in ihrem Lebenslauf durch eine Teilnahmebestätigung unterstützt.
Bewerbungsfristen:
für das Wintersemester: 1. April bis 15. September
für das Sommersemester: 1. Oktober bis 15. März
Anforderungen:
- 6 Beiträge zu den Themen Energieerzeugung, Energie-Effizienz, Erneuerbare Energie oder Klimaschutz
- 4 Videobeiträge und 2 Textbeiträge
Weitere Informationen sind auf der Website der Stiftung Energie & Klimaschutz zu finden.
Akademisches Auslandsamt
Kontakt: incoming(at)hs-pforzheim(dot)de
Postadresse: Akademisches Auslandsamt, Tiefenbronner Straße 65, 75175 Pforzheim
Besuchsanschrift: Tiefenbronner Straße 65, W.1.2.12, 75175 Pforzheim
Erasmus Institutional Koordinatorin: Andrea Held
Incoming Koordinatorinnen: Meike Schwarz & Christina Gottfried
Erasmus Code: D PFORZHE01
Koordinatoren auf Fakultätsebene
Fakultät für Wirtschaft und Recht
Jochen Ebert, isp(at)hs-pforzheim(dot)de
Fakultät für Technik
Henriette Schürger, henriette.schuerger(at)hs-pforzheim(dot)de
Fakultät für Gestaltung
Barbara Dofek, exchange.design(at)hs-pforzheim(dot)de

Nach der Nominierung durch die Partnerhochschule und der Erstellung Ihrer Accounts, können Sie sich über diesen Link jederzeit in Ihren persönlichen Workflow einloggen und die Bewerbung vervollständigen.
Aufenthaltsrechtliche Bestimmungen zur Einreise
Für ein Studium in Deutschland benötigen internationale Studierende eine Aufenthaltserlaubnis. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis muss grundsätzlich bereits vor der Einreise nach Deutschland, in Form einer Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken, bei der zuständigen Deutschen Auslandsvertretung, Deutsche Botschaft oder Konsulat, im Heimatland beantragt werden.
Informationen des Auswärtigen Amts zur Beantragung des Studentenvisums
Zur Ausstellung eines Einreisevisums ist bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland der Zulassungsbescheid der Hochschule Pforzheim (ggf. auch eine Bescheinigung über die erfolgte Bewerbung an Hochschule Pforzheim) notwendig. Ebenfalls ist ein Nachweis über die Finanzierung der Studien- und Lebenshaltungskosten in Deutschland vorzulegen (siehe nachstehend). Im Falle von spezifischen Fragen zur Beantragung eines Einreisevisums wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Auslandsvertretung (Deutsche Botschaft, Deutsches Konsulat) in Ihrem Heimatland. Alle Informationen zu den Auslandsvertretungen finden sich unter http://www.auswaertiges-amt.de.
Die Plattform VisaFlow dient als Unterstützung von der Visumsbeantragung bis hin zur Ankunft in Deutschland. Wir bieten kostenlosen Zugang zu VisaFlow, die bei der Planung des Umzugs nach Deutschland und der Beantragung des Visums und/oder Aufenthaltstitels unterstützt. Mit dem Login HSPFORZHEIM25 auf platform.visaflow.app kann der Antrag reibungslos gestartet werden.
Staatsangehörige folgender Länder können ohne Visum nach Deutschland einreisen:
- Alle Länder der Europäischen Union sowie alle Länder der EFTA (Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein).
- Staatsangehörige der Länder Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Israel, Honduras, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Nordirland, San Marino, Schweiz, Südkorea, UK und USA können zunächst ohne Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland einreisen. Studierende aus diesen Ländern müssen jedoch nach ihrer Ankunft in Pforzheim eine Aufenthaltserlaubnis (Studentenvisum) bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragen.
In manchen Ländern (z.B. China) sind zusätzlich APS-Vorprüfungsverfahren zur Überprüfung der Echtheit der Dokumente notwendig, bevor ein Visum ausgestellt werden kann.
Nutzen Sie den Visa-Navigator des Auswärtigen Amtes, um schnell eine Antwort auf die Visa-Frage zu erhalten.
Bei der Beantragung des Studentenvisums bei der deutschen Botschaft/Konsulat ist nachzuweisen, dass die Finanzierung des Studiums in Deutschland sichergestellt ist. Der Finanzierungsnachweis soll belegen, dass Sie für die Zeitdauer des Studiums in Deutschland (insbesondere das erste Studienjahr) genügend Geld zur Verfügung haben und während Ihres Aufenthaltes keine Sozialleistungen des Aufnahmestaats in Anspruch nehmen müssen. Studierende und Studienbewerber aus Drittstaaten müssen nachweisen, dass sie monatlich i.d.R. mindestens 992 Euro, also 11.904 Euro pro Jahr zur Verfügung haben. Bei Nachweis einer Unterkunft, deren Miet- und Nebenkosten geringer sind als 224 Euro (Betrag nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 BAföG), mindert sich der nachzuweisende Betrag entsprechend. Von einigen Ausländerbehörden kann auch ein höherer Betrag verlangt werden. (Änderungen vorbehalten)
Der Finanzierungsnachweis kann erbracht werden durch:
a) Verpflichtungserklärung der Eltern:
Das ist eine schriftliche Erklärung der Eltern über die finanzielle Unterstützung Ihrer Kinder mit 992 Euro monatlich für mindestens ein Jahr oder länger. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind bei der Botschaft darzulegen, d.h. entsprechende Belege zu Einkommens- und/oder Vermögensverhältnis der Eltern (z.B. Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate, aktueller Banknachweis etc.) müssen vorgelegt und durch die deutsche Botschaft/Konsulat in Ihrem Heimatland beglaubigt sein.
b) Verpflichtungserklärung eines Dritten:
Eine Verpflichtungserklärung eines Dritten, der nicht direkt mit dem Antragsteller verwandt ist, gegenüber der Ausländerbehörde oder der Auslandsvertretung, dass jemand für die Lebenshaltungskosten aufkommen wird. Die Verpflichtungserklärung ist bei der Visumsantragstellung in Ihrem Heimatland und der Einreise vorzulegen. Nach einer erfolgreichen Einreise muss die Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde abgegeben werden.
c) Sperrkonto:
Häufig wird der Finanzierungsnachweis durch die Einzahlung einer bestimmten Geldsumme auf ein Sparbuch/Sperrkonto nachgewiesen. Bei der Visumsbeantragung muss das Original oder eine beglaubigte Kopie des Sparbuchs-/-kontos vorliegen. Das Geld muss nach der Einreise auf ein Sparbuch/-konto einer deutschen Bank überwiesen werden. Das Sparbuch wird oftmals mit einem Vermerk versehen, der die Summe, die vom Konto abgehoben werden kann, beschränkt.
c) Stipendium:
Falls Sie ein Stipendium aus deutschen öffentlichen Mitteln, einer in Deutschland anerkannten Förderorganisation, ein Stipendium aus den öffentlichen Mitteln des Herkunftslandes erhalten oder das Auswärtige Amt, der Deutsche Akademische Austauschdienst oder eine sonstige deutsche stipendiengebende Organisation die Vermittlung an eine deutsche Hochschule übernommen hat, müssen Sie eine Stipendienbescheinigung mit Angabe der Höhe und der Dauer des Stipendiums vorlegen.
Bitte beachten Sie, dass nicht jede der gerade genannten Finanzierungsmöglichkeiten in allen Ländern akzeptiert wird.
Für eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Visa-Prozess sowie Informationen zu Sperrkonten, o.ä. können Studierende VisaFlow nutzen. Die Plattform bietet hilfreiche Ressourcen, um den Übergang nach Deutschland zu erleichtern. Der Zugang ist kostenlos und erfolgt mit den Login-Daten und dem Code “HSPFORZHEIM25” unter plattform.visaflow.app
Ein (Internationaler) Studierender darf max. 20h in der Woche arbeiten. In den vorlesungsfreien Zeiten ist eine Erhöhung möglich. Für eine Arbeit auf selbstständiger Basis (z.B. als Nachhilfelehrer oder Unternehmer) muss bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Genehmigung beantragt werden.
Grundsätzlich darf die ausgeübte Beschäftigung den Zweck der Aufenthaltsbewilligung (z.B. Studium, Deutschkurs, Studienkolleg) nicht beeinträchtigen oder die Aufenthaltsdauer verlängern. Sie müssen eine Steuer ID beim Arbeitgeber vorlegen, damit dieser die Steuern und Sozialabgaben abführen kann! Die Steuer ID kann beim ortsansässigen Finanzamt beantragt werden.
Studienfachwechsel
Bei Studierenden, die eine Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken besitzen, wird der Zweck des Aufenthaltes grundsätzlich durch die Fachrichtung (Studiengang und ggf. Studienfächer) bestimmt (§ 28.5.2.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz).
Bei einer Änderung der Fachrichtung (= Fachwechsel) liegt grundsätzlich und immer ein Wechsel des Aufenthaltszweckes vor.
Ein Studiengang- oder Studienfachwechsel innerhalb der ersten 18 Monate nach Beginn des Fachstudiums ist erlaubt, obwohl ein Wechsel des Aufenthaltszweckes vorliegt.
Ein Studiengang- oder Studienfachwechsel zu einem späteren Zeitpunkt muss von der Ausländerbehörde genehmigt werden. Die Ausländerbehörde wird die Genehmigung nur dann erteilen, wenn die bisherigen Studienleistungen auf den neuen Studiengang angerechnet werden können und sich die Gesamtstudiendauer um nicht mehr als 18 Monate verlängert. Dazu ist eine Bescheinigung der Hochschule erforderlich.
Die Genehmigung der Ausländerbehörde ist auch dann Voraussetzung, wenn der Wechsel im gleichen Studiengang zwischen verschiedenen Hochschularten – z.B. Wechsel von einer Fachhochschule zur Universität – vorgenommen wird.
Aufenthalt in Deutschland VOR Studienbeginn
Studieninteressenten können ein Visum erhalten, um die deutsche Sprache zu erlernen und/oder sich auf das Studium vorzubereiten. Der Status dieses Visums nennt sich "Studienbewerber" und kann für maximal ein Jahr gewährt werden. Um ein Visum als Studienbewerber zu erhalten, müssen ähnliche Voraussetzungen erfüllt werden wie für ein Studentenvisum. Studienbewerber sind nicht berechtigt einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Auch die Möglichkeit 120 Tage im Jahr zu arbeiten ist bei diesen Visum nicht eingeschlossen.
Aufenthalt in Deutschland NACH Beendigung des Studiums
Nachdem sie ihren Abschluss gemacht haben, dürfen ausländische Absolventen bis zu 18 Monate in Deutschland bleiben (zum Beispiel um eine Arbeitsstelle zu finden). Während dieser Orientierungsphase ist es möglich, unbegrenzt einer Beschäftigung nachzugehen.
Internationale Studierende an der Hochschule Pforzheim müssen sich selbständig um eine Unterkunft für die Dauer Ihres Aufenthaltes in Pforzheim kümmern. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, die im Folgenden vorgestellt werden. Die Bewerbung für ein Zimmer im Wohnheim läuft nicht über das Akademische Auslandsamt, sondern wird von den Studierenden direkt an die entsprechende Wohnheimverwaltung gerichtet. Das Akademische Auslandsamt unterstützt die internationalen Studierenden gerne bei der Suche, kann aber keine Zimmervermittlung anbieten.
Bitte nicht vergessen, dass Zimmer mindestens 3 Monate vor Auszug schriftlich zu kündigen!
Hier finden sich Informationen zum Thema Wohnungsbetrug.
Wohnheime des Studierendenwerks Karlsruhe
Über das Studierendenwerk Karlsruhe werden ca. 500 Wohnheimplätze in der Nähe der Hochschule angeboten.
Das Studierendenwerk Karlsruhe betreibt folgende Wohnheime:
- Wohnheim in der Hagenschiessstr. 1
171 Plätze - Wohnheim Hagenschiessstr. 3
48 Plätze - Wohnheim Hagenschiessstr. 5
48 Plätze - Wohnheim St. Georgenstr. 15-17
129 Plätze - Wohnheim Lion-Feuchtwanger-Allee
64 Appartements
Antworten auf Fragen rund um Bewerbung, Einzug, Leben im Wohnheim, Auszug sind hier zu finden: Studierendenwerk Karlsruhe | Wohnen | Wohnheim-FAQ
Wohnheime anderer Träger
Das Studentenwerk-FH e.V. betreibt in Pforzheim ein Wohnheim:
- Wohnheim in der Keplerstr. 75 198 Plätze
- Wohnheim Holzgartenstr. 31
47 Plätze - Campo Novo
Weitere Möglichkeiten
Zahlreiche Zimmer/Wohnheimplätze für Studierende werden auch von privaten Trägern angeboten. Einige Möglichkeiten finden Sie nachstehend aufgeführt.
- Bernhardusheim
Das Bernhardusheim ist eine Einrichtung der Caritas und bietet 23 Einzel-, 12 Doppel- und 2 Dreibettzimmer sowie ein behindertengerechtes Appartement für Schüler, Studenten und Auszubildende. Auf Wunsch kann Verpflegung mit gebucht werden. - Das Kolpinghaus ist ein zentrales Wohnheim für junge Studierende und Auszubildende mit 28 Einzel- und Doppelzimmer sowie 2 Wohnungen.
Private Wohnungs- oder Zimmerangebote in WGs (studentischen Wohngemeinschaften) findet man an den Schwarzen Brettern der Hochschule, vor allem aber über Zimmer-/Wohnungsbörsen im Internet. Die bekanntesten sind www.wg-gesucht.de und www.housinganywhere.com
Die Hochschule Pforzheim hat viele verschiedene studentische Initiativen, bei denen sich Studierende engagieren, eigene Projekte umsetzen und somit das Campusleben aktiv mitgestalten.
Sie bieten eine tolle Gelegenheit neue Menschen kennenzulernen, praktische Erfahrungen zu sammeln und sich auch außerhalb des Studiums weiterzuentwickeln.
Eine Auflistung der Initiativen sowie deren Aufgabenbereich finden sich hier: Studentische Initiativen
1. Besuchen Sie das Akademische Auslandsamt für weitere Informationen über Ihren Aufenthalt in Pforzheim.
2. Besuchen Sie die Willkommensveranstaltung und holen Sie Ihren Studierendenausweis ab.
3. Melden Sie Ihren Wohnsitz beim Bürgercentrum innerhalb von zwei Wochen nach Ihrer Ankunft an.
4. Internationale Studierende von außerhalb der EU: Kontaktieren Sie die Ausländerbehörde und beantragen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis (falls noch keine Visa bei Anreise vorlag).
5. Viel Spaß bei Ihrem Aufenthalt an der Hochschule Pforzheim!
Das Buddy-Programm wird von der studentischen Initiative ESN betreut. Dabei werden internationale und deutsche Studierende einander zugeteilt. Der deutsche Buddy unterstützt seinen internationalen Partner bei den ersten Schritten in Deutschland und in Pforzheim - sei es mit Informationen zur Hochschule, bei der Abholung vom Bahnhof, dem Kauf einer SIM-KArte und vielem mehr.
Für die Teilnahme am Programm wird ein Formular ausgefüllt, das ESN vor Beginn des Semesters verschickt.
Haben Sie ein Sperrkonto als Auflage zur Erlangung Ihres Visums oder Aufenthaltstitels eröffnet, können Sie dieses bei der Ausländerbehörde auflösen. Hierzu müssen Sie vor Ihrer Abreise die Einwilligung zur Auflösung des Sperrkontos bei der zuständigen Ausländerbehörde einholen.
Studierende, die kein Sperrkonto eröffnet haben, müssen sich nicht bei der Ausländerbehörde abmelden. Das zuständige Einwohnermeldeamt wird die Ausländerbehörde über Ihre Abmeldung informieren.
Sie müssen Sich als Einwohnerin beziehungsweise Einwohner der Stadt, in der Sie in Deutschland gewohnt haben, abmelden. Die meisten Studierenden tun dies beim Bürgerzentrum der Stadt Pforzheim. Für die Abmeldung benötigen Sie keinen Termin.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular zur Abmeldung
Falls Sie Mitglied einer deutschen Krankenversicherung sind, bitten Sie das Einwohnermeldeamt um eine Bestätigung Ihrer Abmeldung. Diese Bestätigung müssen Sie dann bei Ihrer deutschen Krankenversicherung einreichen, um Ihre Mitgliedschaft zu kündigen.
Das Transcript of Records benötigen Sie für die Anrechnung der bei uns erbrachten Leistungen an Ihrer Heimathochschule. Das Dokument enthält die von Ihnen besuchten Kurse, die Noten und die ECTS-Anzahl der besuchten Kurse.
Einige Woche nach Ihrer Abreise, sobald Ihre Noten vorliegen, stellen wir ein Transcript of Records aus.
Studierende, die länger als ein Semester an der Hochschule Pforzheim bleiben, müssen sich für das darauffolgende Semester ebenfalls rückmelden, um immatrikuliert zu sein.
Dies gilt auch für Studierende aus den Doppel-Diplom Programmen oder die ein Praktikum absolvieren. Eine Verlängerung bedarf des schriftlichen Einverständnisses der Heimathochschule (außer bei Doppel-Diplom).
Der Semesterbeitrag beträgt rund 120€ und muss für das Sommersemester spätestens am 15.02 und für das Wintersemester spätestens am 31.07 auf folgendes Konto überwiesen werden.
Weitere Informationen zu den Gebühren finden Sie hier.
VISA/KRANKENVERSICHERUNG
Studierende, die ihr Visum oder ihre Krankenversicherung verlängern müssen, können online die Immatrikulationsbescheinigung herunterladen. Der Semesterbeitrag muss unbedingt vorher überwiesen werden. Nachdem das Visa oder die Krankenversicherung verlängert wurde, muss eine Bescheinigung darüber in Mobility Online hochgeladen werden.
PRAKTIKUM
Die Heimathochschule muss bestätigen, dass es sich bei dem Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt. Diese Bestätigung muss neben dem Praktikumsvertrag beim Akademischen Auslandsamt eingereicht werden. Zudem muss der Praktikumsvertrag in Mobility Online hochgeladen werden.