Informationen für Austauschstudierende

An der Hochschule Pforzheim studieren jährlich 200 bis 350 Austauschstudierende. Werden Sie Teil der internationalen Gemeinschaft und profitieren Sie von unserem großen englischsprachigen Kursangebot in den Bereichen Design, Wirtschaft und Recht sowie Wirtschaftsingenieurwesen!

Auf den folgenden Seiten finden Austauschstudierende Informationen zum Bewerbungsverfahren, den Sprachanforderungen, Fördermöglichkeiten sowie praktische Informationen zu Versicherungen, Visa, studentischem Wohnen und vielem mehr. 

Für weitere Fragen können Sie uns gerne kontaktieren oder einen Blick auf unser Fact Sheet werfen. 

Wir freuen uns auf Sie!

Wie bewerbe ich mich?

Sie möchten sich für ein Auslandssemester bewerben? Los geht's!

Alle Austauschstudierenden von Partnerhochschulen, die für eine befristete Zeitdauer nach Pforzheim kommen, werden von ihrer Hochschule direkt bei uns nominiert. Der weitere Bewerbungsprozess läuft über Mail bzw. unsere Austauschplattform Mobility Online statt.

Unser FactSheet mit allen wichtigen Infos auf einen Blick findet ihr hier (de) oder hier (en).

Achtung: Die Fakultät für Gestaltung hat andere Nominierungs- und Bewerbungsfristen. Weitere Infos hier.

Schritt 1: Nomin­ie­rung

Aus­tauschstud­i­er­ende müssen zunächst von ihrer Heimathochschule nomin­iert wer­den. 

Nomi­na­tion Dead­line Som­mer: 1. Okto­ber

Nomi­na­tion Dead­line Win­ter: 1. Mai

 

Schritt 2: Bew­er­bung

Nach­dem Sie von der Heimathochschule nomin­iert wur­den, erhalten Sie Zugang zu Mobility Online und können dort die Bewerbungsdokumente hochladen.

- Ausgefülltes Bewerbungsformular in Mobility Online (unser Plattform für Austausch)

- 1 Pass­foto (bevorzugt digi­tal: jpg/150dpi)

- 1 Kopie Reisepass (bzw. ID für EU-Bürger)

- Aktu­el­ler Noten­spiegel/Zeugnis

- Sprachnach­weis (Eng­lisch und/oder Deutsch, mind. B2)

- Learn­ing Agree­ment  

- tabel­lari­scher Leben­slauf

 

Bitte beach­ten Sie:

Das Learn­ing Agree­ment muss vorab von der Heimathochschule unter­schrie­ben wer­den. 

Es wer­den nur voll­stän­dige Bew­er­bun­gen berück­si­chtigt. 

Bitte geben Sie eine E-Mail Adresse an, die Sie regelmäßig über­prüfen. Wir wer­den Sie hauptsäch­lich per Mail kon­tak­tieren.

Bew­er­bungs­frist für das Som­mer­se­mes­ter: 15. Oktober

Bew­er­bungs­frist für das Win­ter­se­mes­ter: 15. Mai

 

Kur­saus­wahl:

Hier finden Sie die Bachelor-Kurse der Fakultät für Wirtschaft und Recht.

Hier finden Sie die Master-Kurse der Fakultät Wirtschaft und Recht.

Deutschkurse

 

Schritt 3: Zulassung

Nach­dem alle Bew­er­bun­gen vom Akade­mischen Aus­land­samt geprüft wur­den, wer­den die Zulassungs­bes­cheide ver­sen­det. 

Anschließend wer­den Sie über das Bewerberportal über die weiteren Schritte inform­iert. 

 

Schritt 4: Vor­bere­i­tung der Ankunft

Nach der Zulassung müssen einige Vor­bere­i­tun­gen für das Aus­landsse­mes­ter get­rof­fen wer­den. 

Unterkunft:
Inter­na­tion­ale Stud­i­er­ende an der Hochschule Pforz­heim müssen sich selbstän­dig um eine Unterkunft für die Dauer Ihres Aufen­thal­tes in Pforz­heim küm­mern. Dafür gibt es ver­schie­dene Möglichkeiten, die auf fol­gen­der Web­site vorg­es­tellt wer­den. Die Bew­er­bung für ein Zim­mer im Wohn­heim läuft nicht über das Akade­mische Aus­land­samt, son­dern wird von den Stud­i­er­en­den direkt an die ent­spre­chende Wohn­he­im­ver­wal­tung gerichtet.

Krank­en­ver­si­che­rung:
Alle Stud­i­er­en­den müssen bei der Imma­triku­la­tion nach­weisen, dass sie für die Zeit­dauer des Studi­en­aufen­thalts in Deutschland eine Krank­en­ver­si­che­rung abgeschlos­sen haben, die Behandlungskosten in Deutschland erstat­tet. Die Bei­träge zur Krank­en­ver­si­che­rung kön­nen nach Alter, Gesch­lecht und dem Herkunftsland var­iieren. Genau­ere Infor­ma­tionen und Empfeh­lun­gen zu den Krank­enkas­sen fin­den Sie hier.

Visa:
Je nach Ihrem Herkunftsland unter­schei­den sich die Ein­re­ise­bestim­mun­gen für die Bun­des­re­pub­lik Deutschland. Alle Aus­tauschstud­i­er­ende sind selbst für die Bean­tra­gung eines Visums verantwort­lich. Aus­führ­lichere Infor­ma­tionen zur Bean­tra­gung des Visas fin­den Sie hier.

Der neue Visa Navigator des Auswärtigen Amtes von Deutschland bietet eine schnelle Antwort auf Visa-Fragen.

  • Stud­i­er­ende aus visumspfli­chti­gen Län­dern müssen bereits im Herkunftsland bezie­hungs­weise Land ihrer Hei­matho­chschule, also vor ihrer Ein­re­ise nach Deutschland, ein Visum zu Studi­enz­weckenbean­tra­gen.
  • EU-Bür­ger­in­nen und -Bür­ger und Angehörige der EFTA-Staaten (Island, Lichten­stein, Nor­we­gen, Schweiz) benöti­gen kein Visum zu Studi­enz­wecken. Sie müssen sich nach der Imma­triku­la­tion beim Ein­wohner­melde­amt anmelden.
  • Angehörige von ein paar Ausnahme Staaten benötigen ebenfalls kein Visum zu Studien­zwecken, sie beantragen den Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländer­behörde in Deutschland.

VisaFlow ist eine kostenlose Plattform, die bei der Visumsbeantragung und der Vorbereitung des Umzugs nach Deutschland bis zur Ankunft unterstützt. 
Mit dem Login HSPFORZHEIM25 auf platform.visaflow.app kann der Antrag reibungslos gestartet werden. 

Wichti­ger Hin­weis: Wenn es um das Visum geht, ist Ihre Nation­al­ität und nicht das Land Ihrer Hei­matho­chschule ent­schei­dend. Wenn Sie in einem anderen Land als ihrem Herkunftsland stud­i­eren und für die­ses Land einen Aufen­thalt­stitel haben, müssen Sie trotzdem für Deutschland ein Visum zu Studi­enz­wecken bean­tra­gen. Bitte inform­ieren Sie sich rechtzei­tig, ob Sie ein Visum benöti­gen.

 

Schritt 5: Ankunft

Studierende müssen zu Beginn der Orientierungsveranstaltungen anwesend sein. Orientierungsveranstaltungen werden in jedem Semester vor Beginn der regulären Kurse für die neuen Austauschstudierenden angeboten. An die­sen Einführung­sta­gen ler­nen Sie Ihre Kommil­i­tonen, die Hochschule sowie die Stadt Pforz­heim ken­nen. 

 

Deutschsprachige Kurse (Austauschstudent)

Für das Studium in deutschsprachigen Studienprogrammen sind hinreichende Deutschkenntnisse nachzuweisen. Für alle Bachelorprogramme sind Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 nachzuweisen. Diesem Sprachniveau entspricht das Sprachdiplom (Stufe II) der Kultusministerkonferenz, die DSH Prüfung (DSH 2), TestDaF (> 17) und das Goethe Zertifikat C1 (neue Mittelstufenprüfung) des Goethe Instituts

 

Englischsprachige Kurse (Austauschstudent)

Für die englischsprachigen Studienprogramme sind vor Studienbeginn hinreichende Sprachkenntnisse nachzuweisen. Hinreichende Englischkenntnisse werden in der Regel durch ein Testzertifikat oder eine Bestätigung der Heimatinstitution über das Sprachniveau B2 nachgewiesen. Für das Studium ist ein Testergebnis von mind. 85 Punkten (235 computer version  und 570 institutional version/ITP) erforderlich. Testergebnisse von TOEICIELTSCAELCPE und CAE werden ebenfalls anerkannt und können ggf. hier umgerechnet werden. Außerdem wird der Duolingo English Test (DET) mit einer Mindestpunktzahl von 110 ebenfalls akzeptiert.

Für das Studium in Studienprogrammen, die teilweise in deutscher und teilweise in englischer Sprache angeboten werden, sind ausreichende Sprachkenntnisse in beiden Unterrichtssprachen nachzuweisen.

Austauschstudierende auf Bachelorniveau

  • Das International Study Program (ISP) bietet über 60 englischsprachige Lehrveranstaltungen an. Zudem werden deutschsprachige Veranstaltungen angeboten. 

Austauschstudierende auf Masterniveau

Studierende im Double Degree

  • Kurse müssen aus dem Studien- und Prüfungsplan des entsprechenden Studiengangs gewählt werden. 

Austauschstudierende auf Bachelorniveau

  • In Kooperation mit der Fakultät für Wirtschaft und Recht bietet der Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen englischsprachige Kurse innerhalb des International Study Program (ISP) an.
  • Eine Kursübersicht zu den englischsprachigen Lehrveranstaltungen der Fachbereiche Maschinenbau und Informationstechnik/Elektrotechnik ist auf Anfrage verfügbar.
  • Deutschsprachige Kurse können aus den Modulkatalogen der jeweiligen Studiengänge gewählt werden. 

Eine Kursübersicht wird gerne auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Bitte kontaktieren Sie hierfür exchange.design(at)hs-pforzheim(dot)de

Eines der Ziele für einen erfolgreichen Auslandsaufenthalt ist die Vermittlung von ausreichenden Sprachkenntnissen in der Landes- bzw. Unterrichtssprache. Das Sprachenzentrum der Hochschule Pforzheim bietet deshalb jedes Semester Deutschkurse für internationale Austauschstudierende an. 

Vorkurse

In der Regel wird bereits vor Beginn des Semesters ein Intensivkurs für Anfänger angeboten: der Kurs startet ca. 3-4 Wochen vor Semesterbeginn.

Kursangebot während des Semesters

Während des Semesters werden Deutschkurse auf fast allen Niveaustufen angeboten. Zu Beginn des Semesters findet ein Einstufungstest statt, bei dem das Sprachniveau des/der jeweiligen Studierenden ermittelt wird. Anhand dieses Niveaus wird entschieden, an welchen Sprachkurs der/die Studierende während des Semesters teilnehmen kann. 

Bitte beachten: Wer vor Semesterbeginn am A1-Intensivkurs teilgenommen hat, kann während des Semesters nur den Kurs des nächsthöheren Levels besuchen. Es gibt keinen Einstufungstest und keine Möglichkeit, ein Level zu überspringen!

Anmeldung

Die Anmeldung für die Vorkurse erfolgt per Email. Nur wer sich im Rahmen der Bewerbungsdeadline anmeldet, hat Anspruch auf einen Platz! Ein Eintrag im Learning Agreement zählt nicht als Anmeldung!

Studierende in Austauschprogrammen

Der verhältnismäßig größte Anteil an Fördermitteln und Stipendien wird für Studierende von ausländischen Partnerhochschulen bereitgestellt. Austauschstudierende aus den Ländern der EU werden i.d.R. durch das Erasmus+ Programm der EU im Programmteil Erasmus gefördert.


Für Austauschstudierende von außerhalb der EU bietet die Hochschule das folgende Förderprogramm an:

- die Baden-Württemberg-Stiftung . Potenzielle Studierende werden direkt von unserem Koordinator angeschrieben.

- Stibet I Kontaktstipendium. Gefördert vom DAAD aus Mitteln des Auswärtigen Amts (AA). Formlose Bewerbung mit Motivationsschreiben. Ungefähr 1 Seite. 

Stipendienhöhe: rund 800€ (Stand WS24/25)

Voraussetzungen Stibet I:

  • Austauschstudierende einer HSPF Partnerhochschule
  • Austauschstudierende, die außerhalb Europas studieren
  • Teilnahme an internationalen Veranstaltungen der HSPF während des Aufenthalts (Business & Technikstudenten insbesondere Explore Day jedes Semester im Mai o. November)
    ACHTUNG: Kein gleichzeitiger Bezug von Stibet I und Stipendien aus deutschen oder europäischen Mitteln wie Erasmus oder Baden-Württemberg Stipendium möglich

Bitte beachten: Stipendien können nicht auf Online-Konten wie Revolut oder Wise überwiesen werden. Es wird ein deutsches Bankkonto benötigt. 

 

Erasmus+

Das Erasmus+ Programm der EU fördert die Mobilität der Studierenden in Europa. Die Hochschule Pforzheim hat im Erasmus+ Programm der EU Erasmus-Abkommen mit einer großen Anzahl europäischer Hochschulen. Studierende eurpäischer Partnerhochschulen können eine Erasmus-Förderung durch die jeweilige Heimathochschule erhalten.

 

Energie-Reporter*innen 

Das Stipendium richtet sich an Studierende, die über ihre Auslandserfahrungen in den Bereichen Klimaschutz und Energiewirtschaft berichten möchten. Bewerber*innen können sich für das Sommersemester 2025 bewerben, indem sie ein Bewerbungsvideo einreichen. 
Als Energie-Reporter*in erhalten die Teilnehmenden eine finanzielle Unterstützung von 1.000 € sowie wertvolle Kontakte in der internationalen Klimaschutz- und Energiebranche. Zudem werden sie in ihrem Lebenslauf durch eine Teilnahmebestätigung unterstützt.

Bewerbungsfristen:
für das Wintersemester: 1. April bis 15. September
für das Sommersemester: 1. Oktober bis 15. März 

Anforderungen:

  • 6 Beiträge zu den Themen Energieerzeugung, Energie-Effizienz, Erneuerbare Energie oder Klimaschutz
  • 4 Videobeiträge und 2 Textbeiträge 

Weitere Informationen sind auf der Website der Stiftung Energie & Klimaschutz zu finden. 

Akademisches Auslandsamt

Kontakt: incoming(at)hs-pforzheim(dot)de

Postadresse: Akademisches Auslandsamt, Tiefenbronner Straße 65, 75175 Pforzheim

Besuchsanschrift: Tiefenbronner Straße 65, W.1.2.12, 75175 Pforzheim

Erasmus Institutional Koordinatorin: Andrea Held

Incoming Koordinatorinnen: Meike Schwarz & Christina Gottfried

Erasmus Code: D PFORZHE01

 

Koordinatoren auf Fakultätsebene

Fakultät für Wirtschaft und Recht

Jochen Ebert, isp(at)hs-pforzheim(dot)de

 

Fakultät für Technik

Henriette Schürger, henriette.schuerger(at)hs-pforzheim(dot)de

 

Fakultät für Gestaltung

Barbara Dofek, exchange.design(at)hs-pforzheim(dot)de

Icon einer Box mit Link und Text

Nach der Nominierung durch die Partnerhochschule und der Erstellung Ihrer Accounts, können Sie sich über diesen Link jederzeit in Ihren persönlichen Workflow einloggen und die Bewerbung vervollständigen.

Login Mobilty Online

Sie wurden angenommen. Wie geht es jetzt weiter?

Nach der Zusage erhalten Sie einen Zulassungsbescheid (Letter of Acceptance) und  Informationen zum weiteren Prozess.

Aufenthaltsrechtliche Bestimmungen zur Einreise

Für ein Studium in Deutschland benötigen internationale Studierende eine Aufenthaltserlaubnis. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis muss grundsätzlich bereits vor der Einreise nach Deutschland, in Form einer Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken, bei der zuständigen Deutschen Auslandsvertretung, Deutsche Botschaft oder Konsulat, im Heimatland beantragt werden. 

Informationen des Auswärtigen Amts zur Beantragung des Studentenvisums

Zur Ausstellung eines Einreisevisums ist bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland der Zulassungsbescheid der Hochschule Pforzheim (ggf. auch eine Bescheinigung über die erfolgte Bewerbung an Hochschule Pforzheim) notwendig. Ebenfalls ist ein Nachweis über die Finanzierung der Studien- und Lebenshaltungskosten in Deutschland vorzulegen (siehe nachstehend). Im Falle von spezifischen Fragen zur Beantragung eines Einreisevisums wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Auslandsvertretung (Deutsche Botschaft, Deutsches Konsulat) in Ihrem Heimatland. Alle Informationen zu den Auslandsvertretungen finden sich unter http://www.auswaertiges-amt.de.

Die Plattform VisaFlow dient als Unterstützung von der Visumsbeantragung bis hin zur Ankunft in Deutschland. Wir bieten kostenlosen Zugang zu VisaFlow, die bei der Planung des Umzugs nach Deutschland und der Beantragung des Visums und/oder Aufenthaltstitels unterstützt. Mit dem Login HSPFORZHEIM25 auf platform.visaflow.app kann der Antrag reibungslos gestartet werden. 

Staatsangehörige folgender Länder können ohne Visum nach Deutschland einreisen: 

  • Alle Länder der Europäischen Union sowie alle Länder der EFTA (Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein).
  • Staatsangehörige der Länder Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Israel, Honduras, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Nordirland, San Marino, Schweiz, Südkorea, UK und USA können zunächst ohne Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland einreisen. Studierende aus diesen Ländern müssen jedoch nach ihrer Ankunft in Pforzheim eine Aufenthaltserlaubnis (Studentenvisum) bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragen. 

In manchen Ländern (z.B. China) sind zusätzlich APS-Vorprüfungsverfahren zur Überprüfung der Echtheit der Dokumente notwendig, bevor ein Visum ausgestellt werden kann.

Nutzen Sie den Visa-Navigator des Auswärtigen Amtes, um schnell eine Antwort auf die Visa-Frage zu erhalten.

Bei der Beantragung des Studentenvisums bei der deutschen Botschaft/Konsulat ist nachzuweisen, dass die Finanzierung des Studiums in Deutschland sichergestellt ist. Der Finanzierungsnachweis soll belegen, dass Sie für die Zeitdauer des Studiums in Deutschland (insbesondere das erste Studienjahr) genügend Geld zur Verfügung haben und während Ihres Aufenthaltes keine Sozialleistungen des Aufnahmestaats in Anspruch nehmen müssen. Studierende und Studienbewerber aus Drittstaaten müssen nachweisen, dass sie monatlich i.d.R. mindestens 992 Euro, also 11.904 Euro pro Jahr zur Verfügung haben. Bei Nachweis einer Unterkunft, deren Miet- und Nebenkosten geringer sind als 224 Euro (Betrag nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 BAföG), mindert sich der nachzuweisende Betrag entsprechend. Von einigen Ausländerbehörden kann auch ein höherer Betrag verlangt werden. (Änderungen vorbehalten)

Der Finanzierungsnachweis kann erbracht werden durch:

a) Verpflichtungserklärung der Eltern: 
Das ist eine schriftliche Erklärung der Eltern über die finanzielle Unterstützung Ihrer Kinder mit 992 Euro monatlich für mindestens ein Jahr oder länger. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind bei der Botschaft darzulegen, d.h. entsprechende Belege zu Einkommens- und/oder Vermögensverhältnis der Eltern (z.B. Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate, aktueller Banknachweis etc.) müssen vorgelegt und durch die deutsche Botschaft/Konsulat in Ihrem Heimatland beglaubigt sein.

b) Verpflichtungserklärung eines Dritten: 
Eine Verpflichtungserklärung eines Dritten, der nicht direkt mit dem Antragsteller verwandt ist, gegenüber der Ausländerbehörde oder der Auslandsvertretung, dass jemand für die Lebenshaltungskosten aufkommen wird. Die Verpflichtungserklärung ist bei der Visumsantragstellung in Ihrem Heimatland und der Einreise vorzulegen. Nach einer erfolgreichen Einreise muss die Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde abgegeben werden.

c) Sperrkonto: 
Häufig wird der Finanzierungsnachweis durch die Einzahlung einer bestimmten Geldsumme auf ein Sparbuch/Sperrkonto nachgewiesen. Bei der Visumsbeantragung muss das Original oder eine beglaubigte Kopie des Sparbuchs-/-kontos vorliegen. Das Geld muss nach der Einreise auf ein Sparbuch/-konto einer deutschen Bank überwiesen werden. Das Sparbuch wird oftmals mit einem Vermerk versehen, der die Summe, die vom Konto abgehoben werden kann, beschränkt.

c) Stipendium: 
Falls Sie ein Stipendium aus deutschen öffentlichen Mitteln, einer in Deutschland anerkannten Förderorganisation, ein Stipendium aus den öffentlichen Mitteln des Herkunftslandes erhalten oder das Auswärtige Amt, der Deutsche Akademische Austauschdienst oder eine sonstige deutsche stipendiengebende Organisation die Vermittlung an eine deutsche Hochschule übernommen hat, müssen Sie eine Stipendienbescheinigung mit Angabe der Höhe und der Dauer des Stipendiums vorlegen.
Bitte beachten Sie, dass nicht jede der gerade genannten Finanzierungsmöglichkeiten in allen Ländern akzeptiert wird.

Für eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Visa-Prozess sowie Informationen zu Sperrkonten, o.ä. können Studierende VisaFlow nutzen. Die Plattform bietet hilfreiche Ressourcen, um den Übergang nach Deutschland zu erleichtern. Der Zugang ist kostenlos und erfolgt mit den Login-Daten und dem Code “HSPFORZHEIM25” unter plattform.visaflow.app

 

Ein (Internationaler) Studierender darf max. 20h in der Woche arbeiten. In den vorlesungsfreien Zeiten ist eine Erhöhung möglich. Für eine Arbeit auf selbstständiger Basis (z.B. als Nachhilfelehrer oder Unternehmer) muss bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Genehmigung beantragt werden.

Grundsätzlich darf die ausgeübte Beschäftigung den Zweck der Aufenthaltsbewilligung (z.B. Studium, Deutschkurs, Studienkolleg) nicht beeinträchtigen oder die Aufenthaltsdauer verlängern. Sie müssen eine Steuer ID beim Arbeitgeber vorlegen, damit dieser die Steuern und Sozialabgaben abführen kann! Die Steuer ID kann beim ortsansässigen Finanzamt beantragt werden.

Studienfachwechsel

Bei Studierenden, die eine Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken besitzen, wird der Zweck des Aufenthaltes grundsätzlich durch die Fachrichtung (Studiengang und ggf. Studienfächer) bestimmt (§ 28.5.2.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz).
Bei einer Änderung der Fachrichtung (= Fachwechsel) liegt grundsätzlich und immer ein Wechsel des Aufenthaltszweckes vor.
Ein Studiengang- oder Studienfachwechsel innerhalb der ersten 18 Monate nach Beginn des Fachstudiums ist erlaubt, obwohl ein Wechsel des Aufenthaltszweckes vorliegt.
Ein Studiengang- oder Studienfachwechsel zu einem späteren Zeitpunkt muss von der Ausländerbehörde genehmigt werden. Die Ausländerbehörde wird die Genehmigung nur dann erteilen, wenn die bisherigen Studienleistungen auf den neuen Studiengang angerechnet werden können und sich die Gesamtstudiendauer um nicht mehr als 18 Monate verlängert. Dazu ist eine Bescheinigung der Hochschule erforderlich.
Die Genehmigung der Ausländerbehörde ist auch dann Voraussetzung, wenn der Wechsel im gleichen Studiengang zwischen verschiedenen Hochschularten – z.B. Wechsel von einer Fachhochschule zur Universität – vorgenommen wird.

 

Aufenthalt in Deutschland VOR Studienbeginn

Studieninteressenten können ein Visum erhalten, um die deutsche Sprache zu erlernen und/oder sich auf das Studium vorzubereiten. Der Status dieses Visums nennt sich "Studienbewerber" und kann für maximal ein Jahr gewährt werden. Um ein Visum als Studienbewerber zu erhalten, müssen ähnliche Voraussetzungen erfüllt werden wie für ein Studentenvisum. Studienbewerber sind nicht berechtigt einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Auch die Möglichkeit 120 Tage im Jahr zu arbeiten ist bei diesen Visum nicht eingeschlossen.

 

Aufenthalt in Deutschland NACH Beendigung des Studiums

Nachdem sie ihren Abschluss gemacht haben, dürfen ausländische Absolventen bis zu 18 Monate in Deutschland bleiben (zum Beispiel um eine Arbeitsstelle zu finden). Während dieser Orientierungsphase ist es möglich, unbegrenzt einer Beschäftigung nachzugehen.

Internationale Studierende an der Hochschule Pforzheim müssen sich selbständig um eine Unterkunft für die Dauer Ihres Aufenthaltes in Pforzheim kümmern. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, die im Folgenden vorgestellt werden. Die Bewerbung für ein Zimmer im Wohnheim läuft nicht über das Akademische Auslandsamt, sondern wird von den Studierenden direkt an die entsprechende Wohnheimverwaltung gerichtet. Das Akademische Auslandsamt unterstützt die internationalen Studierenden gerne bei der Suche, kann aber keine Zimmervermittlung anbieten.

Bitte nicht vergessen, dass Zimmer mindestens 3 Monate vor Auszug schriftlich zu kündigen!

Hier finden sich Informationen zum Thema Wohnungsbetrug.  

Wohnheime des Studierendenwerks Karlsruhe 

Über das Studierendenwerk Karlsruhe werden ca. 500 Wohnheimplätze in der Nähe der Hochschule angeboten. 

Das Studierendenwerk Karlsruhe betreibt folgende Wohnheime:

Antworten auf Fragen rund um Bewerbung, Einzug, Leben im Wohnheim, Auszug sind hier zu finden: Studierendenwerk Karlsruhe | Wohnen | Wohnheim-FAQ

 

Wohnheime anderer Träger

Das Studentenwerk-FH e.V. betreibt in Pforzheim ein Wohnheim:

Weitere Möglichkeiten

Zahlreiche Zimmer/Wohnheimplätze für Studierende werden auch von privaten Trägern angeboten. Einige Möglichkeiten finden Sie nachstehend aufgeführt.

  • Bernhardusheim
    Das Bernhardusheim ist eine Einrichtung der Caritas und bietet 23 Einzel-, 12 Doppel- und 2 Dreibettzimmer sowie ein behindertengerechtes Appartement für Schüler, Studenten und Auszubildende. Auf Wunsch kann Verpflegung mit gebucht werden.
  • Das Kolpinghaus  ist ein zentrales Wohnheim für junge Studierende und Auszubildende mit 28 Einzel- und Doppelzimmer sowie 2 Wohnungen.
  • Private Wohnungs- oder Zimmerangebote in WGs (studentischen Wohngemeinschaften) findet man an den Schwarzen Brettern der Hochschule, vor allem aber über Zimmer-/Wohnungsbörsen im Internet. Die bekanntesten sind www.wg-gesucht.de und www.housinganywhere.com

     

Die Hochschule Pforzheim hat viele verschiedene studentische Initiativen, bei denen sich Studierende engagieren, eigene Projekte umsetzen und somit das Campusleben aktiv mitgestalten.
Sie bieten eine tolle Gelegenheit neue Menschen kennenzulernen, praktische Erfahrungen zu sammeln und sich auch außerhalb des Studiums weiterzuentwickeln. 

Eine Auflistung der Initiativen sowie deren Aufgabenbereich finden sich hier: Studentische Initiativen

Ankunft in Pforzheim

1. Besuchen Sie das Akademische Auslandsamt für weitere Informationen über Ihren Aufenthalt in Pforzheim.

2. Besuchen Sie die Willkommensveranstaltung und holen Sie Ihren Studierendenausweis ab.

3. Melden Sie Ihren Wohnsitz beim Bürgercentrum innerhalb von zwei Wochen nach Ihrer Ankunft an.

4. Internationale Studierende von außerhalb der EU: Kontaktieren Sie die Ausländerbehörde und beantragen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis (falls noch keine Visa bei Anreise vorlag).

5. Viel Spaß bei Ihrem Aufenthalt an der Hochschule Pforzheim!

Das Buddy-Programm wird von der studentischen Initiative ESN betreut. Dabei werden internationale und deutsche Studierende einander zugeteilt. Der deutsche Buddy unterstützt seinen internationalen Partner bei den ersten Schritten in Deutschland und in Pforzheim - sei es mit Informationen zur Hochschule, bei der Abholung vom Bahnhof, dem Kauf einer SIM-KArte und vielem mehr.

Für die Teilnahme am Programm wird ein Formular ausgefüllt, das ESN vor Beginn des Semesters verschickt.

To-dos vor der Abreise

Hier finden Sie einige Dinge die Sie vor der Abreise erledigen müssen. Oder möchten Sie Ihren Auslandsaufenthalt verlängern?

Haben Sie ein Sperrkonto als Auflage zur Erlangung Ihres Visums oder Aufenthaltstitels eröffnet, können Sie dieses bei der Ausländer­behörde auflösen. Hierzu müssen Sie vor Ihrer Abreise die Einwilligung zur Auflösung des Sperrkontos bei der zuständigen Ausländer­behörde einholen.

Studierende, die kein Sperrkonto eröffnet haben, müssen sich nicht bei der Ausländer­behörde abmelden. Das zuständige Einwohnermeldeamt wird die Ausländer­behörde über Ihre Abmeldung informieren.  

Sie müssen Sich als Einwohnerin beziehungs­weise Einwohner der Stadt, in der Sie in Deutschland gewohnt haben, abmelden. Die meisten Studierenden tun dies beim Bürgerzentrum der Stadt Pforzheim. Für die Abmeldung benötigen Sie keinen Termin.

Erforderliche Unterlagen:

Falls Sie Mitglied einer deutschen Kranken­versicherung sind, bitten Sie das Einwohnermeldeamt um eine Bestätigung Ihrer Abmeldung. Diese Bestätigung müssen Sie dann bei Ihrer deutschen Kranken­versicherung einreichen, um Ihre Mitgliedschaft zu kündigen.

Wenn Sie Mitglied einer deutschen Kranken­versicherung sind, senden Sie bitte die folgenden Dokumente zu Ihrer Krankenkasse, um Ihre Mitgliedschaft zu kündigen:

  • Ihre Exmatrikulations­bescheinigung der Hochschule Pforzheim
  • Ihre Abmeldebestätigung des Einwohnermeldeamts (siehe oben) 

Das Transcript of Records benötigen Sie für die Anrechnung der bei uns erbrachten Leistungen an Ihrer Heimathochschule. Das Dokument enthält die von Ihnen besuchten Kurse, die Noten und die ECTS-Anzahl der besuchten Kurse.

Einige Woche nach Ihrer Abreise, sobald Ihre Noten vorliegen, stellen wir ein Transcript of Records aus.

Studierende, die länger als ein Semester an der Hochschule Pforzheim bleiben, müssen sich für das darauffolgende Semester ebenfalls rückmelden, um immatrikuliert zu sein. 
Dies gilt auch für Studierende aus den Doppel-Diplom Programmen oder die ein Praktikum absolvieren. Eine Verlängerung bedarf des schriftlichen Einverständnisses der Heimathochschule (außer bei Doppel-Diplom).

Der Semesterbeitrag beträgt rund 120€ und muss für das Sommersemester spätestens am 15.02 und für das Wintersemester spätestens am 31.07 auf folgendes Konto überwiesen werden.

Weitere Informationen zu den Gebühren finden Sie hier.

 

VISA/KRANKENVERSICHERUNG
Studierende, die ihr Visum oder ihre Krankenversicherung verlängern müssen, können online die Immatrikulationsbescheinigung herunterladen.  Der Semesterbeitrag muss unbedingt vorher überwiesen werden. Nachdem das Visa oder die Krankenversicherung verlängert wurde, muss eine Bescheinigung darüber in Mobility Online hochgeladen werden.

 

PRAKTIKUM
Die Heimathochschule muss bestätigen, dass es sich bei dem Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt. Diese Bestätigung muss neben dem Praktikumsvertrag beim Akademischen Auslandsamt eingereicht werden. Zudem muss der Praktikumsvertrag in Mobility Online hochgeladen werden.