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Bewerbungsverfahren

Alle Austauschstudierende der Studiengänge Wirtschaft und Technik (Studierende von Partnerhochschulen, die für eine befristete Zeitdauer nach Pforzheim kommen) bewerben sich direkt beim Akademischen Auslandsamt der Hochschule Pforzheim.

 

Schritt 1: Nomin­ie­rung

Aus­tauschstud­i­er­ende müssen zunächst von der Heimathochschule nomin­iert wer­den. 

Nomi­na­tion Dead­line Som­mer: 1. Okto­ber

Nomi­na­tion Dead­line Win­ter: 1. Mai

 

Schritt 2: Bew­er­bung

Nach­dem Sie von der Heimathochschule nomin­iert wur­den, erhalten Sie Zugang zu Mobility Online und können dort die Bewerbungsdokumente hochladen.

- 1 Pass­foto (bevorzugt digi­tal: jpg/150dpi)

- Aktu­el­ler Noten­spiegel/Zeugnis

- Sprachnach­weis (Eng­lisch und/oder Deutsch, mind. B2)

- Learn­ing Agree­ment  

- tabel­lari­scher Leben­slauf

 

 

Bitte beach­ten Sie:

Das Learn­ing Agree­ment muss vorab von der Heimathochschule unter­schrie­ben wer­den. 

Es wer­den nur voll­stän­dige Bew­er­bun­gen berück­si­chtigt. 

Bitte geben Sie eine E-Mail Adresse an, die Sie regelmäßig über­prüfen. Wir wer­den Sie hauptsäch­lich per Mail kon­tak­tieren.

Bew­er­bungs­frist für das Som­mer­se­mes­ter: 15. Oktober

Bew­er­bungs­frist für das Win­ter­se­mes­ter: 15. Mai

 

Kur­saus­wahl:

Hier finden Sie die Bachelor-Kurse der Fakultät für Wirtschaft und Recht.

Hier finden Sie die Master-Kurse der Fakultät Wirtschaft und Recht.

Deutschkurse

 

Schritt 3: Zulassung

Nach­dem alle Bew­er­bun­gen vom Akade­mischen Aus­land­samt geprüft wur­den, wer­den die Zulassungs­bes­cheide ver­sen­det. 

Anschließend wer­den Sie über das Bewerberportal über die weiteren Schritte inform­iert. 

 

Schritt 4: Vor­bere­i­tung der Ankunft

Nach der Zulassung müssen einige Vor­bere­i­tun­gen für das Aus­landsse­mes­ter get­rof­fen wer­den. 

Unterkunft:

Inter­na­tion­ale Stud­i­er­ende an der Hochschule Pforz­heim müssen sich selbstän­dig um eine Unterkunft für die Dauer Ihres Aufen­thal­tes in Pforz­heim küm­mern. Dafür gibt es ver­schie­dene Möglichkeiten, die auf fol­gen­der Web­site vorg­es­tellt wer­den. Die Bew­er­bung für ein Zim­mer im Wohn­heim läuft nicht über das Akade­mische Aus­land­samt, son­dern wird von den Stud­i­er­en­den direkt an die ent­spre­chende Wohn­he­im­ver­wal­tung gerichtet.

Krank­en­ver­si­che­rung:

Alle Stud­i­er­en­den müssen bei der Imma­triku­la­tion nach­weisen, dass sie für die Zeit­dauer des Studi­en­aufen­thalts in Deutschland eine Krank­en­ver­si­che­rung abgeschlos­sen haben, die Behandlungskosten in Deutschland erstat­tet. Die Bei­träge zur Krank­en­ver­si­che­rung kön­nen nach Alter, Gesch­lecht und dem Herkunftsland var­iieren. Genau­ere Infor­ma­tionen und Empfeh­lun­gen zu den Krank­enkas­sen fin­den Sie hier.

Visa:

Je nach Ihrem Herkunftsland unter­schei­den sich die Ein­re­ise­bestim­mun­gen für die Bun­des­re­pub­lik Deutschland. Alle Aus­tauschstud­i­er­ende sind selbst für die Bean­tra­gung eines Visums verantwort­lich.

Stud­i­er­ende aus visumspfli­chti­gen Län­dern müssen bereits im Herkunftsland bezie­hungs­weise Land ihrer Hei­matho­chschule, also vor ihrer Ein­re­ise nach Deutschland, ein Visum zu Studi­enz­weckenbean­tra­gen.

EU-Bür­ger­in­nen und -Bür­ger und Angehörige der EFTA-Staaten (Island, Lichten­stein, Nor­we­gen, Schweiz) benöti­gen kein Visum zu Studi­enz­wecken. Sie müssen sich nach der Imma­triku­la­tion beim Ein­wohner­melde­amt anmelden.

Angehörige der nachfolgenden Staaten benötigen ebenfalls kein Visum zu Studien­zwecken, sie beantragen den Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländer­behörde in Deutschland:

Australien • Israel • Japan • Kanada • Neuseeland • Südkorea • USA

Wichti­ger Hin­weis: Wenn es um das Visum geht, ist Ihre Nation­al­ität und nicht das Land Ihrer Hei­matho­chschule ent­schei­dend. Wenn Sie in einem anderen Land als ihrem Herkunftsland stud­i­eren und für die­ses Land einen Aufen­thalt­stitel haben, müssen Sie trotzdem für Deutschland ein Visum zu Studi­enz­wecken bean­tra­gen. Bitte inform­ieren Sie sich rechtzei­tig, ob Sie ein Visum benöti­gen.

Aus­führ­lichere Infor­ma­tionen zur Bean­tra­gung des Visas fin­den Sie hier.

 

Schritt 5: Ankunft

Studierende müssen zu Beginn der Orientierungsveranstaltungen anwesend sein. Orientierungsveranstaltungen werden in jedem Semester vor Beginn der regulären Kurse für die neuen Austauschstudierenden angeboten. An die­sen Einführung­sta­gen ler­nen Sie Ihre Kommil­i­tonen, die Hochschule sowie die Stadt Pforz­heim ken­nen.