Warum Chanchengleichheit?
Mit dem Chancengleichheitsgesetz soll die berufliche Chancengleichheit von Frauen im öffentlichen Dienst des Landes weiter vorangebracht werden. Dazu gehören:
- die Verhinderung aktueller und zukünftiger Diskriminierungen
- die Verbesserung der Zugangs- und Aufstiegschancen
- die Erhöhung des Frauenanteils in unterrepräsentierten Bereichen (Unter Wahrung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gemäß Art. 33 Abs. 2 GG)
Zudem sorgt es dafür,
- die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen entscheidend zu verbessern und
- schafft die Rahmenbedingungen, die es Frauen und Männern ermöglichen, Erwerbstätigkeit und Familie oder Pflege zu vereinbaren.
Welche Maßnahmen ergeben sich daraus?
- alle Stellen in Führungs- und Leitungspositionen müssen grundsätzlich als teilbar ausgeschrieben sein
- in unterrepräsentierten Bereichen müssen Frauen gezielt zur Bewerbung aufgefordert werden
- bei allen Bewerbungsgesprächen in Bereichen mit geringem Frauenanteil sind die Beauftragten für Chancengleichheit zu beteiligen
Die Beauftragten für Chancengleichheit sind
zur Verschwiegenheit verpflichtet und
werden in Ihrem Namen aktiv, wenn Sie dies wünschen.
Welche Aufgaben haben die Beauftagten für Chancengleicheit?
- sie wirken bei der Planung, Gestaltung und Durchführung des Fortbildungsprogramms mit
- sie achten auf die paritätische Vertretung von Frauen und Männern in Gremien
- sie werden bei personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen sowie bei der Erstellung des Chancengleichheitsplans frühzeitig beteiligt
- die Beauftragten für Chancengleichheit und die Dienststelle fördern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer
Ihr Kontakt
Celine Vassalluzzo
Mail: chancengleichheit(at)hs-pforzheim(dot)de
Fon: 07231 28 6025
Die Beauftragten für Chancengleichheit sind der Dienststellenleitung zugeordnet und unterstützen diese bei der Durchführung des Chancengleichheitsplan.
Anja Nagel
Mail: chancengleichheit(at)hs-pforzheim(dot)de
Fon: 07231 28 6279
Die Beauftragten für Chancengleichheit sind der Dienststellenleitung zugeordnet und unterstützen diese bei der Durchführung des Chancengleichheitsplan.