Warum Chanchengleichheit?
Mit dem Chancengleichheitsgesetz soll die berufliche Chancengleichheit von Frauen im öffentlichen Dienst des Landes weiter vorangebracht werden. Dazu gehören:
- die Verhinderung aktueller und zukünftiger Diskriminierungen
- die Verbesserung der Zugangs- und Aufstiegschancen
- die Erhöhung des Frauenanteils in unterrepräsentierten Bereichen (Unter Wahrung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gemäß Art. 33 Abs. 2 GG)
Zudem sorgt es dafür,
- die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen entscheidend zu verbessern und
- schafft die Rahmenbedingungen, die es Frauen und Männern ermöglichen, Erwerbstätigkeit und Familie oder Pflege zu vereinbaren.
Welche Maßnahmen ergeben sich daraus?
- alle Stellen in Führungs- und Leitungspositionen müssen grundsätzlich als teilbar ausgeschrieben sein
- in unterrepräsentierten Bereichen müssen Frauen gezielt zur Bewerbung aufgefordert werden
- bei allen Bewerbungsgesprächen in Bereichen mit geringem Frauenanteil sind die Beauftragten für Chancengleichheit zu beteiligen
Die Beauftragten für Chancengleichheit sind
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zur Verschwiegenheit verpflichtet und
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werden in Ihrem Namen aktiv, wenn Sie dies wünschen.
Welche Aufgaben haben die Beauftagten für Chancengleicheit?
- sie wirken bei der Planung, Gestaltung und Durchführung des Fortbildungsprogramms mit
- sie achten auf die paritätische Vertretung von Frauen und Männern in Gremien
- sie werden bei personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen sowie bei der Erstellung des Chancengleichheitsplans frühzeitig beteiligt
- die Beauftragten für Chancengleichheit und die Dienststelle fördern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer
Ihr Kontakt
Celine Vassalluzzo
Mail: chancengleichheit(at)hs-pforzheim(dot)de
Fon: 07231 28 6025
Die Beauftragten für Chancengleichheit sind der Dienststellenleitung zugeordnet und unterstützen diese bei der Durchführung des Chancengleichheitsplan.
Anja Nagel
Mail: chancengleichheit(at)hs-pforzheim(dot)de
Fon: 07231 28 6279
Die Beauftragten für Chancengleichheit sind der Dienststellenleitung zugeordnet und unterstützen diese bei der Durchführung des Chancengleichheitsplan.