
Satzungen und Leitlinien
Unter Berücksichtigung der Empfehlung „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" der Deutschen Forschungsgemeinschaft sowie der Empfehlung „Zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten in den Hochschulen" vom 185. Plenum der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat der Senat der Hochschule Pforzheim eine Satzung zur "Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" nach vorgegebenem Maß beschlossen.
Die IAF-Satzung nach landesrechtlichen Normen definiert unter anderem die Aufgaben und die Organisation des IAF sowie dessen Mitglieder.

Die Landeshaushaltsordung und das EU-Recht verpflichten die Hochschule Pforzheim, auf die Wirtschaftlichkeit und Transparenz ihres Handelns zu achten. Der Senat der Hochschule Pforzheim hat zur Verwirklichung/Unterstützung dieser Zielvorgaben entsprechende Leitlinien verabschiedet.
Bekanntmachung zur Satzung über die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Ombudsleute gemäß § 5:
Für Angehörige der Hochschule, die Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens vorzubringen haben, wurden drei erfahrene Wissenschaftler/innen als Ansprechpartner/innen bestellt:
Prof. Dr. Christa Wehner
Prof. Dr. Bernhard Kölmel
Prof. Dr. Jürgen Goos
Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens gemäß §6:
Zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens wurde eine Kommission eingerichtet. Die Kommission wird auf Antrag eines der Ombudsleute oder eines ihrer Mitglieder aktiv. Die Mitglieder der Kommission sind:
Prof. Dr. Stephan Fischer
Prof. Dr. Thomas Greiner
Prof. Dr. Karlheinz Blankenbach
Prof. Dr. Claus Lang-Koetz
Dr. Christian Haubach