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Satzungen und Leitlinien

Unter Berücksichtigung der Empfehlung „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" der Deutschen Forschungsgemeinschaft sowie der Empfehlung „Zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten in den Hochschulen" vom 185. Plenum der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat der Senat der Hochschule Pforzheim eine Satzung zur "Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" nach vorgegebenem Maß beschlossen.

Die IAF-Satzung nach landesrechtlichen Normen definiert unter anderem die Aufgaben und die Organisation des IAF sowie dessen Mitglieder.

Die Landeshaushaltsordung und das EU-Recht verpflichten die Hochschule Pforzheim, auf die Wirtschaftlichkeit und Transparenz ihres Handelns zu achten. Der Senat der Hochschule Pforzheim hat zur Verwirklichung/Unterstützung dieser Zielvorgaben entsprechende Leitlinien verabschiedet.

Satzungen

Leitlinien

Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten

Ombudsperson gemäß § 2 Verfahrensordnung:

Als Ansprechperson für Mitglieder und Angehörige der Hochschule Pforzheim in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens, wurde eine Ombudsperson bestellt:

Prof. Dr.-Ing. Rainer Drath

Stellvertretung: Prof. Dr. Anja Schmitz

 

Ständige Kommission zur Untersuchung von Fehlverhalten in der Wissenschaft gemäß §3 Verfahrensordnung:

Zur Untersuchung von Fehlverhalten in der Wissenschaft wurde eine ständige Kommission bestellt. Die Kommission wird auf Antrag der Ombudsperson oder eines ihrer Mitglieder aktiv. Die Mitglieder der Kommission sind:

Prof. Dr.-Ing. Steffen Reichel

Stellvertretung: Prof. Dr. Kai Oßwald

Prof. Dr. Nadine Walter

Stellvertretung: Dr. Sabrina Weber

Prof. Dr. phil. Thomas Hensel

Stellvertretung: Prof. Dr. Evelyn Echle