Bewerber*innen-Gruppen

Um sich für einen Bachelor-Studiengang an der Hochschule Pforzheim zu bewerben, benötigt man mindestens eine gültige Hochschulzugangsberechtigung (HZB).

Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Die Qualifikation für einen universitären Studiengang wird durch das Abitur, das heißt ein Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine Hochschulreife) nachgewiesen. Sie berechtigt zum Studium an Universitäten und Hochschulen.

Fachgebundene Hochschulreife
Die fachgebundene Hochschulreife (mit Nachweis einer Fremdsprache) berechtigt je nach Schulart, an dem sie erworben wird, zum Studium aller Studiengänge an Hochschulen für angewandte Wissenschaften und zum Studium bestimmter Studiengänge an anderen Hochschulen in Baden-Württemberg.

Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (ehemals Fachhochschulen), wobei einige Fachhochschulstudiengänge mindestens die fachgebundene Hochschulreife voraussetzen.

Besonderheiten

  • Wer eine Hochschulzugangsberechtigung besitzt, die nur in bestimmten Bundesländern gültig ist oder als Deutsche/r eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung besitzt, benötigt eine Bescheinigung über die Gleichwertigkeit bzw. Anerkennung des Schulabschlusses mit Angabe der Durchschnittsnote vom Regierungspräsidium Stuttgart.
  • Auch eine Hochschulzugangsberechtigung, die an einer deutschen Schule im Ausland erworben wurde, gilt als deutsche Hochschulzugangsberechtigung. Gleiches gilt für das Europäische Abitur.

Zulassung ins 1. Fachsemester

Ausländische und staatenlose Studieninteressierte mit einer im Ausland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung (außer EU-Staatsangehörige), die einen Antrag auf Zulassung im 1. Fachsemester stellen, müssen bei ihrer Bewerbung den Nachweis über die Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung mit den Zugangsvoraussetzungen für deutsche Fachhochschulen einreichen, einschließlich der Berechnung der Durchschnittsnote.

Weitere Informationen finden sich hier: Akademischen Auslandsamt der Hochschule Pforzheim

Alternativ kann der Nachweis auch beim

Studienkolleg Konstanz
Brauneggerstr. 55
78462 Konstanz,

beantragt werden. Vor der Zeugnisanerkennung beim Studienkolleg in Konstanz sollten die Informationen auf der Homepage des Studienkollegs www.studienkolleg.htwg-konstanz.de gründlich durchgelesen werden. Der Antrag auf Zeugnisanerkennung muss fristgerecht gestellt werden, und zwar bis spätestens 1. Mai für das Wintersemester bzw. bis 1. November für das Sommersemester. Nach diesen Terminen bearbeitet das Studienkolleg die Anträge nur noch im Hinblick auf Bewerbungen für das jeweils nachfolgende Semester.

Ausnahmen: Nur wenn dem Antrag ein Zeugnis über die Feststellungsprüfung oder über DSH-2, DSH-3 oder TestDaF (4,0), telc C1 Hochschule oder DSD II beigefügt ist (B2 oder C1 reicht nicht aus!), kann der Antrag beim Studienkolleg auch noch nach den genannten Fristen gestellt werden.

Wer sich für einen Studiengang in Betriebswirtschaftslehre (BWL), Wirtschaftsingenieurwesen oder Wirtschaftsrecht bewerben möchte, sollte folgendes beachten:

Die Zulassung erfolgt auf Grundlage der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (gemäß Bescheinigung des Studienkollegs Konstanz) sowie dem Ergebnis eines Auswahlgesprächs.

Das Auswahlgespräch wird in deutscher Sprache geführt und prüft folgende Kriterien:

  • Studienmotivation
  • Analytisches Denken
  • Argumentationsfähigkeit
  • B1-Niveau in englischer Sprache

Das Gespräch wird persönlich an der Hochschule Pforzheim oder in Ausnahmefällen nach vorheriger Abstimmung auch telefonisch geführt.

Der Antrag auf Teilnahme am Auswahlgespräch muss

  • für das Wintersemesters bis zum 15. Juni
  • für das Sommersemester bis zum 01. Dezember

bei der Hochschule eingegangen sein (Ausschlussfristen).

Im Auswahlverfahren bildet das Ergebnis des Auswahlgesprächs zusammen mit der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung die Gesamtnote. Beide Kriterien werden mit jeweils 50 % gewichtet. Bei Bewerber*innen, die nicht am Auswahlgespräch teilgenommen haben, wird das Ergebnis des Auswahlgesprächs mit der Note 5,0 bewertet.

Fragen zu den Auswahlgesprächen können an folgende Ansprechpartner*innen gerichtet werden

Für deutschsprachige Studiengänge in BWL und Wirtschaftsrecht

Für deutschsprachige Studiengänge in BWL und Wirtschaftsrecht:

Für Studiengänge in Wirtschaftsingenieurwesen:

Ausländische Studieninteressierte aus EU-Ländern (und der EU assoziierten europäischen Ländern) reichen ihre Zeugnisse zusammen mit der Bewerbung zum Studium direkt bei der Hochschule Pforzheim ein. Die Zeugnisse werden vom Akademischen Auslandsamt der Hochschule Pforzheim geprüft.

Bitte beachten: Für internationale Studierende fallen Studiengebühren an. Weitere Informationen finden sich hier.

Die Informationen zur Bewerbung sind hier zu finden (bitte beachten, dass hierfür Schritt 1 und 2 nicht erforderlich sind).

Den persönlichen Bewerbungsunterlagen müssen unbedingt folgende Unterlagen beigefügt werden:

 

Ein Zweitstudium bedeutet, dass nach einem ersten Hochschulabschluss ein zweites grundständiges Studium absolviert wird. Voraussetzung für ein Zweitstudium ist also in jedem Fall ein abgeschlossenes Erststudium.

Beruflich Qualifizierte mit Meisterprüfung oder gleichwertiger Fortbildung

Beruflich Qualifizierte, die die Meisterprüfung, eine der Meisterprüfung gleichwertige berufliche Fortbildung im erlernten Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Regelung oder eine Fachschule im Sinne von § 14 des Schulgesetzes erfolgreich abgeschlossen haben, haben Zugang zum Studium an einer Hochschule in Baden-Württemberg, wenn Sie einen Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule erbringen. Der Nachweis über das Beratungsgespräch wird auch an anderen Hochschulen in Baden-Württemberg anerkannt.

Bitte füllen Sie unser Anmeldeformular zum Beratungsgespräch aus, damit wir Sie an die richtige Ansprechperson vermitteln können. Bei der Beratung soll Ihnen aufgezeigt werden, was Sie im Studium erwartet, welche Voraussetzungen Sie mitbringen sollten und welche Vorbereitungsmöglichkeiten es gibt. Außerdem ist Raum für Ihre eigenen Fragen. Das Gespräch wird in keiner Form bewertet und hat keinen Einfluss auf eine eventuelle Zulassung zum Studium.

Wichtig: Bitte melden Sie sich rechtzeitig für das Beratungsgespräch an, damit eine Terminvereinbarung möglich ist. Der Nachweis über das Gespräch muss fristgerecht (Wintersemester: 15. Juli, Sommersemester: 15. Januar) mit den Bewerbungsunterlagen hochgeladen werden.

Beruflich Qualifizierte ohne Meisterprüfung oder gleichwertige Fortbildung

Beruflich Qualifizierte, die eine mindestens zweijährige Ausbildung und mindestens dreijährige Berufserfahrung vorweisen können, haben Zugang zum Studium an einer Hochschule in Baden-Württemberg, wenn

  • sie einen Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule erbringen
  • der gewünschte Studiengang der Ausbildung/Berufserfahrung fachlich entspricht
  • sie die Eignungsprüfung in Konstanz erfolgreich ablegen.

Die Anmeldung für beruflich Qualifizierte ohne Meisterprüfung oder gleichwertige Fortbildung muss bis spätestens 1. März eingereicht werden.

Bei Zulassung zur Eignungsprüfung wird ein Selbstkostenanteil von 200 € fällig (Fahrkosten werden nicht erstattet).

Die Informationen zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte mit den Formularen für die Anmeldung zum Beratungsgespräch und zur Eignungsprüfung finden Sie hier. 

Informationen zur Eignungsprüfung sowie Musterprüfungen finden Sie unter

https://www.htwg-konstanz.de/studium/bewerbung/beruflich-qualifizierte/pruefung-fuer-beruflich-qualifizierte/

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.studieninfo-bw.de und http://mwk.baden-wuerttemberg.de

Besondere Zugangsvoraussetzungen

Fremdsprachkenntnisse deutsche Bewerber

Fakultät Technik
Für die Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen sollten Englischkenntnisse auf Niveau B2 vorhanden sein. Dies ist jedoch keine Zugangsvoraussetzung.

Fakultät Wirtschaft und Recht
Für die Studiengänge BBA / Digital Business Management, BBA / International Business und BBA / International Marketing werden Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 als Zugangsvoraussetzung verlangt. Für den Studiengang BBA / International Business sind zusätzlich Vorkenntnisse in Französisch oder Spanisch auf dem Niveau B1 erforderlich.

Für alle weiteren Studiengänge der Fakultät Wirtschaft und Recht sollten Englischkenntnisse auf Niveau B2 vorhanden sein. Dies ist jedoch keine Zugangsvoraussetzung.

 

 

Deutschkenntnisse für international Studierende

For all German bachelor's programmes you need one of the following certificates to proof your knowledge of the German language:

Deutsches Sprachdiplom (Stufe II) der Kultusministerkonferenz, DSH Prüfung (DSH 2+3), TestDaF (min. TDN 4,0), telc C1 Hochschule-Zertifikat or Goethe Zertifikat C2.

Für alle Studiengänge der Fakultät für Gestaltung (mit Ausnahme des Studiengangs Visuelle Kommunikation) ist ein dreimonatiges (im Studiengang Schmuck zwölfmonatiges) fachbezogenes Vorpraktikum erforderlich.

Für die Bewerbung aller Studiengänge der Fakultät für Gestaltung ist neben dem Praktikum der Nachweis der künstlerischen Eignung notwendig. Diese wird im Rahmen einer Eignungsprüfung an der Hochschule Pforzheim innerhalb der Fakultät Gestaltung festgestellt: Hochschule Pforzheim - Step 2: Eignungsprüfung absolvieren

 

 

Masterstudiengänge

Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren für die Masterstudiengänge ist abhängig vom ausgewählten Studiengang. Bitte informiere Dich auf der Übersicht der Masterstudiengänge und wähle dort Deinen gewünschten Studiengang aus.