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To-dos vor der Anreise

Bevor Sie Ihr Auslandssemester an der Hochschule Pforzheim starten können, gibt es noch einiges zu erledigen. Hier gibt es eine Übersicht mit wichtigen Dinge die Sie vor Ihrer Abreise erledigen müssen.

 

 

Wichtiger Hinweis: Wenn es um das Visum geht, ist Ihre Nationalität und nicht das Land Ihrer Heimathochschule entscheidend. Wenn Sie in einem anderen Land als Ihrem Herkunftsland studieren und für dieses Land einen Aufenthaltstitel haben, müssen Sie trotzdem für Deutschland ein Visum zu Studien­zwecken beantragen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, ob Sie ein Visum benötigen.

Je nach Ihrem Herkunftsland unterscheiden sich die Einreise­bestimmungen für die Bundes­republik Deutschland. Jede und jeder Austausch­studierende ist selbst für die Beantragung eines Visums verantwortlich.

Visumspflichtige Herkunftsländer

Studierende aus visumspflichtigen Ländern müssen bereits im Herkunftsland beziehungs­weise Land ihrer Heimathochschule, also vor Ihrer Einreise nach Deutschland, ein Visum zu Studien­zwecken beantragen.

Mit einem Touristenvisum dürfen Sie nicht in Deutschland studieren.

Um Ihr Visum zu beantragen, brauchen Sie den Zulassungs­bescheid der Hochschule Pforzheim. Bitte kontaktieren Sie direkt nach Erhalt des Zulassungs­bescheids die für Sie zuständige deutsche Botschaft oder das zuständige Konsulat in Ihrem Herkunftsland beziehungs­weise Land ihrer Heimathochschule für die Beantragung eines Visums zu Studien­zwecken.

Visumsfreie Herkunftsländer

EU-Bürgerinnen und -Bürger und Angehörige der EFTA-Staaten (Island, Lichtenstein, Norwegen, Schweiz) benötigen kein Visum zu Studien­zwecken. Sie müssen sich nach der Immatrikulation beim Einwohnermeldeamt anmelden.

Angehörige der nachfolgenden Staaten benötigen ebenfalls kein Visum zu Studien­zwecken, sie beantragen den Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländer­behörde in Deutschland:

Australien • Israel • Japan • Kanada • Neuseeland • Südkorea • USA

Haftungs­hinweis: Die Beratung und Hilfestellung durch das Akademische Auslands­amt unterliegt einer sorgfältigen inhaltlichen Prüfung. Eine Haftung für die Inhalte übernehmen wir aber nicht. Alle Beratungen und Hilfestellung sind allgemeiner Natur und können nicht jeden Einzelfall verbindlich abdecken. Sie sind nicht notwendigerweise vollständig, umfassend oder auf dem aktuellsten Stand. Sie stellen weder eine Rechts­beratung noch eine rechts­verbindliche Auskunft dar und können auch nicht die Auskunft von Fach­leuten für den jeweiligen Einzelfall ersetzen.

 

Weitere Informatioen zu den Ausländerrechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie hier.

Austauschstudierende der Hochschule Pforzheim müssen sich selbstständig um eine Unterkunkft kümmern.

Es gibt diverse Möglichkeiten von Unterkünften:

 

 

In Deutschland müssen Studierende bei der Immatrikulation die Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen studentischen Kranken­versicherung nachweisen. Die Versicherungs­pflicht endet mit Vollendung des 30. Lebensjahres. Es besteht dann die Möglichkeit, eine private Kranken­versicherung abzuschließen.

Studierende aus EU-Staaten

Studierende aus den EU-Staaten, die im Herkunftsland bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können sich ihre Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland anerkennen lassen. Der Nachweis erfolgt i.d.R. durch die europäische Krankenversicherungskarte EHIC (European Health Isurance Card).

 

Krankenversicherung für Studierende aus allen anderen Staaten bis zum 30. Geburtstag

Studierende, die nicht aus EU-Staaten oder den zusätzlich oben genannten Ländern kommen, müssen sich in Deutschland krankenversichern. Bis zum 30. Geburtstag bzw. bis zum Ende des 14. Fachsemesters ist dies bei einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse möglich. Ab dem 30. Geburtstag kann man sich nur noch bei einer privaten Krankenkasse versichern. Studienbewerber, die in Deutschland privat versichert, aber noch nicht 30 Jahre alt sind, benötigen zur Immatrikulation häufig eine Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Befreiung ist innerhalb eines Studienaufenthalts in Deutschland irreversibel. Das bedeutet, dass man danach nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse aufgenommen wird. 

 

Studierende, die 30 Jahre oder älter sind oder die das 14. Fachsemester bereits beendet haben

Ausländische Studierende, die über 30 Jahre alt sind oder das 14. Fachsemester überschritten haben werden, in Deutschland nicht von einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Diese Studierenden müssen sich privat versichern. Die privaten Krankenkassen sind häufig teurer als die gesetzlichen Krankenkassen. 

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Unfall- und Haftpflichtversicherung

Wir raten dringend eine private Haftpflichtversicherung abzuschliessen, die Schäden während des Aufenthalts in Deutschland abdeckt. Diese Versicherung kommt für Schäden auf, die Sie einem anderen zugefügt haben (z.B.: Sie beschädigen einen geliehenen Gegenstand). Neben der Haftpflichtversicherung wird auch eine Unfallversicherung empfohlen; Unfall- und Haftpflichtversicherung werden oftmals in Kombination angeboten und die Tarife sind relativ preiswert. Krankenversicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung werden von einigen der genannten Versicherungsgesellschaften für ca. 40 Euro pro Monat angeboten.