Auslandssemester an einer europäischen Partnerhochschule
(Quelle: DAAD)
Wenn Sie für eine Erasmus-Partnerhochschule ausgewählt wurden, erhalten Sie von uns Informationen zur Erasmus Förderung. ACHTUNG: Nur die untenstehenden Länder sind Teil des Erasmusprogramms.
Derzeit sind am Programm ERASMUS+ 32 Länder (Stand Januar 2025) beteiligt:
- alle Mitgliedsstaaten der EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern sowie die zugehörigen Überseegebiete
- Länder des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)
- Türkei
- Nordmazedonien
- Serbien
- Ab 2027 zählen das Vereinte Königreich sowie die Schweiz zu den Programmländern.
Hier finden Sie unsere Erasmus Charta sowie das Policy Statement.
Ab dem Wintersemester 2026/27 wird die ERASMUS-Förderung wieder über die Hochschule Pforzheim organisiert. Die Förderbedingungen für das akademische Jahr 26/27 werden voraussichtlich erst gegen Juni 2026 bekannt gegeben.
Studierende mit Aufenthalt Sommersemester 26 bewerben sich für Förderung bitte über das Konsortium KOOR – Erasmus Services BW in Karlsruhe.
Finanziell gefördert werden nur physische Zeiträume. Der darüber hinausgehende Zeitraum wird als Zero Grant berechnet. Zero Grant Tage werden ebenfalls vom Förderkontingent abgezogen. Virtuelle Zeiträume (Online-Vorlesungen im Heimatland) sind nicht förderfähig. Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder eine bestimmte Zuschusshöhe besteht. (Stand Mai 2026 - Änderungen vorbehalten).
| Tagessatz Erasmus+ Studium | Monatssatz Erasmus+ Studium | ||
|---|---|---|---|
| Ländergruppe 1 | Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden Region 14: Faröer-Inseln, Schweiz, UK | 20,- EUR | 600,- EUR |
| Ländergruppe 2 | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | 18,- EUR | 540,- EUR |
| Ländergruppe 3 | Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 18,- EUR | 540,- EUR |
Bei Hochschulen mit mehreren Campi wird die Stadt des Hauptcampus als Zielort verwendet.
Reisekostenpauschale für Standardreisen
Ab dem Projekt 2025 erhalten alle Geförderten eine einmalige Reisekostenpauschale unabhängig vom Zielland und der Auslandsstudiendauer (Kurzzeit - und Langzeitstudienaufenthalte). Diese basiert auf der einfachen Entfernung zwischen Heimathochschule und Gasthochschule laut Distance Calculator der Europäischen Kommission. Bei Hochschulen mit mehreren Campi wird die Stadt des Hauptcampus als Zielort verwendet. (Stand Mai 2026 - Es kann noch zu Anpassungen kommen)
| Distanz | Reisekostenzuschuss |
|---|---|
| 0 - 9 km | 0,- EUR |
| 10 - 100 km | 28,- EUR |
| 100 - 499 km | 211,- EUR |
| 500 - 1.999 km | 309,- EUR |
| 2.000 - 2.999 km | 395,- EUR |
| 3.000 - 3.999 km | 580,- EUR |
| 4.000 - 7.999 km | 1.188,- EUR |
| 8.000 km oder mehr | 1.735,- EUR |
Als Standardverkehrsmittel gelten: der PKW in alleiniger Nutzung (Verbrennermotoren und Elektrofahrzeuge), das Flugzeug, die Fähre.
Erhöhte Reisekostenpauschale für nachhaltiges Reisen (green travel)
Ab dem Projekt 2025 (alle Studienaufenthalte, die ab dem 01.08.2025 starten) erhalten alle Geförderten, die mit einem nachhaltigen Verkehrsmittel (Zug, Fernbus, Fahrrad, Mitfahrgelegenheit) zum Zielort reisen (mindestens 51% der Hin- und/oder Rückreise), eine einmalige erhöhte Reisekostenpauschale unabhängig vom Zielland und der Auslandsstudienaufenthaltsdauerdauer (Kurzzeit - und Langzeitaufenthalte). Diese basiert auf der einfachen Entfernung zwischen Heimathochschule und Gasthochschule laut Distance Calculator der Europäischen Kommission. (Stand Mai 2026 - Es kann noch zu Anpassungen kommen)
| Distanz | Erhöhter Reisekostenzuschuss für grünes Reisen |
|---|---|
| 0 - 9 km | 0,- EUR |
| 10 - 100 km | 56,- EUR |
| 100 - 499 km | 285,- EUR |
| 500 - 1.999 km | 417,- EUR |
| 2.000 - 2.999 km | 535,- EUR |
| 3.000 - 3.999 km | 785,- EUR |
| 4.000 - 7.999 km | 1.188,- EUR |
| 8.000 km oder mehr | 1.735,- EUR |
Förderung zusätzlicher Reisetage
Auch im Projekt 2025 (Aufenthalte, die ab dem 01.08.2025 beginnen) werden je nach Transportmittel und Entfernung bis zu 6 Reisetage zusätzlich zu den Aufenthaltstagen gefördert.
Für Standardreisen (PKW in alleiniger Nutzung - Verbrennermotoren und Elektrofahrzeuge; Fähre; Flugzeug) können bis zu zwei Reisetage zusätzlich zu den Aufenthaltstagen abhängig von der Entfernung zwischen Heimathochschule und Zielort finanziell gefördert werden. (Stand Mai 2026 - Es kann noch zu Anpassungen kommen)
| Distanz | Standard (Flugzeug, PKW in alleiniger Nutzung, Fähre) |
|---|---|
| 10 – 749 km | - |
| 750 – 999 km | - |
| 1000 – 1499 km | 1 Reisetag |
| 1500 – 2000 km | 2 Reisetage |
| > 2000 km | 2 Reisetage |
Für nachhaltiges Reisen (Fahrrad, Fernbus, Zug, Mitfahrgelegenheit) können bis zu sechs Reisetage zusätzlich zu den Aufenthaltstagen finanziell gefördert werden, in Abhängigkeit von Entfernung und Transportmittel. (Stand Mai 2026 - Es kann noch zu Anpassungen kommen)
| Distanz | Nachhaltig (Bahn, Fernbus, Fahrgemeinschaft) | Distanz | Nachhaltig (Fahrrad) |
|---|---|---|---|
| 10 – 749 km | 1 Reisetag | 10 – 49 km | 1 Reisetag |
| 750 – 999 km | 2 Reisetage | 50 – 99 km | 2 Reisetage |
| 1000 – 1499 km | 3 Reisetage | 100 – 149 km | 3 Reisetage |
| 1500 – 2000 km | 4 Reisetage | 150 – 199 km | 4 Reisetage |
| > 2000 km | 5 Reisetage | 200 – 250 km | 5 Reisetage |
> 250 km | 6 Reisetage |
Doktorand*innen sowie Studierende mit einem triftigem Grund haben die Möglichkeit einen Kurzzeitaufenthalt mit Erasmus+ fördern zu lassen.
Es gelten folgende Förderkriterien:
- nur in Erasmus+ Programmländern möglich
- Aufenthaltsdauer: mind. 5, max. 30 Tage physisch vor Ort im Zielland
- Förderung nach Tagessatz:
- 5. bis 14. Tag: 79 €/Tag
- 15. bis 30. Tag 56 €/Tag
- Fahrtkostenzuschuss an Personen der Gruppe Fewer Opportunities zwingend auszuzahlen
- Kurzzeitaufenthalt muss durch eine obligatorische virtuelle Komponente (von mindestens einem Tag Dauer) ergänzt werden, die eine gemeinsame Online-Lernerfahrung und Teamarbeit ermöglicht. Ausgenommen von dieser Regelungen sind Dokrorand*innen.
- Arbeitsumfang: mind. 3 ECTS / wo keine ECTS vergeben werden, sollte sichergestellt sein, dass der Workload mind. 3 ECTS entspricht.
ACHTUNG: Diese Möglichkeit kann nur bei zu Verfügung stehendem Budget gewährleistet werden. Bitte fragen Sie frühzeitig beim Auslandsamt an.
Ab dem Sommersemester 2024 stehen uns leider aufgrund von Mittelkürzungen weniger Stipendienmittel zur Verfügung. Je nach Bewerberlage kann es vorkommen, dass nicht genügend Stipendien für alle Studierenden vorhanden sind, die ein Auslandssemester im europäischen Ausland absolvieren werden. Daher kann es ggf. zu einer Selektion kommen.
Selektionskritierien 26/27 :
Im Falle eines niedrigeren Budgets wird die Förderdauer zuerst begrenzt auf 3 Monate. Sollte es danach noch nicht ausreichend sein, werden folgende Selektionskriterien eingesetzt:
1. Pflichtauslandssemester
2. Erasmus Ländergruppe I (Länder mit hohen Lebenshaltungskosten - Dänemark, Schweden, Finnland und Irland etc.)
3. Note
Rückmeldung über den Erhalt bzw. Nichterhalt eines Stipendiums
Wir erhalten nach Beantragung der Fördermittel im Juni Rückmeldung über die Höhe der Fördermittel für das darauffolgende akademische Jahr. Daher erhalten Studierende, die im Wintersemester ins Ausland gehen, leider erst relativ kurzfristig Rückmeldung zur Erasmus Förderung.
Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder eine bestimmte Zuschusshöhe besteht.
Zusatzförderung für Studierende mit Behinderung, chronischen Erkrankungen und/oder Kind(ern)
Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Lernenden mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert. Antragsberechtigt sind Studierende, deren Grad der Behinderung (GdB) mindestens 20 Prozent beträgt. Des Weiteren sind Studierende, die ihr/e Kind/er mit zum Studienaufenthalt ins Ausland nehmen und dort alleinerziehend sind, berechtigt eine Sonderförderung als Pauschale zu erhalten. Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education finden Sie hier.
Wenn Sie eine Behinderung von mindestens 20 Prozent haben oder an einer chronischen Erkrankung leiden oder mit eigenen Kindern ins Ausland* reisen, können Sie einen pauschalen Zuschuss zum monatlichen Länderfördersatz in Höhe von 250,- Euro pro Monat erhalten.
Als Nachweis dient der Behindertenausweis oder eine Bescheinigung des Arztes aus der hervorgeht, dass Mehrkosten entstehen oder die Geburtsurkundes der Kinder.
*Reisen Sie mit mehreren eigenen Kindern, wird jedes Kind mit 250,- EUR pro Monat bezuschusst.
Die monatliche Zusatzförderung ist nicht mit dem Realkostenantrag für das selbe Kriterium kombinierbar.
Realkostenantrag
Über einen eigenständigen Antrag können Sie Ihre auslandsbedingten Mehrkosten bis zu einer Höhe von 15.000 EUR geltend machen. Der Antrag muss spätestens drei Monate vor Aufenthaltsbeginn im Akademischen Auslandsamt angekündigt werden.
Bitte halten Sie frühzeitig Rücksprache mit uns, sollten Sie den Realkostenantrag stellen wollen.
Vorbereitende Reisen
Über einen eigenständigen Antrag haben Sie die Möglichkeit die Kosten einer Vorbereitungsreise zur Erkundung der Bedingungen vor Ort (barrierearmer Wohnraum, Zugänglichkeit zum Arbeitsplatz etc.) bis zu einer Höhe von 15.000,- EUR geltend zu machen. Die Pauschale kann ebenfalls für eine mitfahrende Begleitperson beantragt werden. Der Antrag muss spätestens drei Monate vor Reisebeginn beim Akademischen Auslandsamt angekündigt werden. Die Erasmus+ Förderzusage ist Voraussetzung für den Antrag.
Als Nachweis dient der Behindertenausweis oder eine Bescheinigung des Arztes aus der hervorgeht, dass Mehrkosten entstehen oder die Geburtsurkunde der Kinder.
Zusatzförderung für Erstakademiker*innen
Monatliche Zusatzförderung für Erstakademiker*innen i.H.v. 250,- EUR pro Monat
Antragsberechtigt sind Studierende, deren Erziehungsberechtigte oder Bezugspersonen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule verfügen. Bei alleinerziehenden Eltern gilt diese Regelung nur für das jeweilige Elternteil, bei dem der/die Studierende aufgewachsen ist. Der Abschluss einer Berufsakademie, der zu einem dem Hochschulabschluss vergleichbaren Abschluss führt, ist als akademischer Abschluss zu werten. Ein Meisterbrief ist in diesem Kontext nicht mit einem akademischen Abschluss gleichzusetzen.
Im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (bspw. Physiotherapie), gelten als akademischer Abschluss, so dass kein Anspruch auf den Aufstockungsbetrag besteht.
Als Nachweis muss bei Bedarf das Formular „Nachweis Erstakademiker*innen“ in Mobility Online eingereicht werden.
Wie beantrage ich eine Zusatzförderung?
Die Zusatzförderungen sind nach Ihrer Erstregistrierung über eine Ehrenwörtliche Erklärung zu beantragen.
Wenn Sie aufgrund Ihrer zugeteilten Partnerhochschule für das Erasmus Programm in Frage kommen, wird Ihnen die ehrenwörtliche Erklärung in Mobility Online bereits gestellt.
- Das Formular wird in Mobility Online hochgeladen und muss auch eingereicht werden, wenn Sie keine Zusatzförderungen beantragen.
- Alle Nachweise, die zu einer Beantragung von Zusatzförderungen berechtigen, sind bis zum Stipendienabschluss aufzubewahren und auf Nachfrage vorzulegen.
- Sollten auf Nachfrage keine aussagekräftigen Nachweise vorgelegt werden können, muss die Zusatzförderung an die Hochschule Pforzheim zurückbezahlt werden.
Weitere Infos finden Sie im DAAD Leitfaden für Studierende "Soziale teilhabe und Chancengerechtigkeit".
Online Learning Agreement (OLA)
In der neuen Programmgeneration ist das Ziel nachhaltiger zu werden und daher gibt es das Projekt Erasmus without Paper (EWP). In Zuge dessen müssen die Erasmus Learning Agreements ab dem Wintersemster 2022/23 digital erstellt und unterschrieben werden.
Das sogenannte Online Learning Agreement kann in Mobility Online erstellt werden (Verfügbar ab Start ERASMUS Bewerbungen WS26/27)
Wer unterschreibt mein Erasmus Online Learning Agreement?
Koordinator in Pforzheim (wie beschrieben in der Erasmusinfomail + Koordinator an der Partnerhochschule
Was passiert, wenn Kurse teils nicht bestanden werden?
Bestehen Sie unbeabsichtigt einen Kurs im Ausland nicht, welcher in Pforzheim angerechnet werden sollte, muss dieser selbstverständlich nachgeholt werden.
Ein Fokus der neuen Erasmus+ Programmgeneration liegt auf "Green Erasmus" - zum Beispiel durch das Unterstützen einer umweltfreundlichen und nachhaltigen Art zu reisen. Tipps und Informationen wie Sie Ihren Auslandsaufenthalt so nachhaltig wie möglich gestalten finden Sie in dem Dokument “Dein nachhaltiger Auslandsaufenthalt mit Erasmus+".
Wie beantrage ich eine Zusatzförderung für grünes Reisen?
Sie geben in Mobility Online an, ob Sie "grün" ins Zielland reisen möchten. Als "grünes" Verkehrsmittel zählen das Fahrrad, Fernbus, Zug oder Mitfahrgelegenheiten* auf Hin- und/oder Rückreise zur
Sie reichen die "Ehrenwörtliche Erklärung zum Grünen Reisen" ein. Mit der Erklärung verpflichten Sie sich zu einer grünen An- oder Abreise vor Beginn bzw. nach Ende Ihres Aufenthaltes. Tickets von Heimatbesuchen während des Auslandsaufenthaltes können nicht als Nachweis für grünes Reisen akzeptiert werden.
Je nach Entfernung und Transportmittel erhalten Sie bis zu 6 zusätzlich geförderte Reisetage (max. € 25,- / Tag, abhängig vom Zielland)
Tipps & Anbieter für "grünes" Reisen:
- Bahnreisen - buchbar über die Deutsche Bahn (z. B. Interrail Tickets) oder direkt über das Bahnunternehmen Ihres Ziellandes (oftmals günstiger).
- Busreisen - Fernbusanbieter fahren auch Destinationen im Ausland an. Busfahren dauert zwar ein bisschen länger, ist dafür aber oftmals eine sehr günstige Variante, z.B. mit Flixbus
- Mitfahrgelegenheiten - Vielleicht verbringt ein Kommilitone oder eine Kommilitonin seinen oder ihren Auslandsaufenthalt im selben Zielland oder in derselben Stadt wie Sie? Schließen Sie sich zusammen* und fahren Sie gemeinsam mit dem Auto. Das spart Kosten, ist weniger langweilig und dabei sogar nachhaltiger, als wenn jeder in seinem eigenen Auto sitzt und alleine fährt.
Niemand von Ihrer Hochschule/Uni fährt ins selbe Land? Kein Problem. Alternativ können Sie sich auch Mitfahrer auf den bekannten Seiten wie blablacar suchen oder selbst eine Mitfahrgelegenheit finden.
* es werden nur gebuchte Mitfahrgelegenheiten als Carpool-Nachweis akzeptiert.
Förderung Erasmus
Aufgrund des begrenzten Budgets können Aufenthalte in die UK nicht mehr grundsätzlich gefördert werden. Sollten jedoch genügend Mittel zur Verfügung stehen, werden Sie vom akademischen Auslandsamt darüber informiert.
Visabestimmungen
Seit dem Brexit ist Großbrittanien kein Land der Euopäischen Union mehr. Daher brauchen Sie zur Einreise ggf. ein Visum. Bitte informieren sich rechtzeitig um die Bedingungen. Meist stellen Ihre Partnerhochschulen auf deren Websites und bei der Bewerbung Informationen dazu bereit.
Wir helfen Ihnen gerne weiter:
Bei inhaltlichen Fragen zum Learning Agreement wenden Sie sich bitte an Ihre Hochschulkoordinatoren (zu finden in der Partnerdatenbank). BIM und MACFA Studierende wenden sich bitte an Ihre Studiengangsleitung.
Für Unterschriften auf den OLA wenden Sie sich bitte an die Koordinatoren aufgelistet in der ERASMUS Anleitung.
Bei Fragen zur ERASMUS Förderung an der Hochschule Pforzheim sowie an den Partnerhochschulen wenden Sie sich an:
Annika Klein- Outgoing-Koordinatorin im Akademischen Auslandsamt
Neben allen Informationen auf unserer Website bieten wir auch ein Kolloqium an. Dieses findet immer dienstags -donnerstags von 11.00 bis 12.30 Uhr sowie donnerstags 14.00-15.00 Uhr im Raum W1.2.13 & telefonisch unter 07231-286876 statt. Hierfür müssen Sie sich nicht im Voraus anmelden. In der vorlesungsfreien Zeit und außerhalb der Sprechzeiten können Sie einen Termin mit uns vereinbaren.
Online Beratung ist verfügbar nach vorheriger Terminabsprache.
Erasmus Koordinator für Unterschriften auf den Inter Institutional Agreements: