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Auslandssemester an einer europäischen Partnerhochschule

(Quelle: DAAD)

Wenn Sie für eine europäische Partnerhochschule ausgewählt wurden, erhalten Sie von uns Informationen zur Erasmus Förderung.

Derzeit sind am Programm ERASMUS+ 34 Länder beteiligt: Alle Mitgliedstaaten der EU, die Türkei sowie die EFTA/EWR-Länder, Island, Liechtenstein und Norwegen.

Hier finden Sie unsere Erasmus Charta sowie das Policy Statement.

 

KOOR Erasmus Service BW

Seit dem Wintersemester 19/20 erfolgt die Abwicklung nicht mehr über das akademische Auslandsamt, sondern über das Konsortium KOOR – Erasmus Services BW in Karlsruhe.

Das Learning Agreement erhalten Sie ebenfalls nach Ihrer Registierung von KOOR – Erasmus Services BW, dieses unterscheidet sich vom Learning Agreement der Hochschule Pforzheim. KOOR akzeptiert für die Erasmus-Förderung ausschließlich das von ihnen zur Verfügung gestellte Learning Agreement und nicht das der HS Pforzheim.

Die aktuellen Förderbedingungen und Fördersätze finden Sie bei KOOR-Erasmus Service BW.

Ab dem Sommersemester 2024 stehen uns leider aufgrund von Mittelkürzungen weniger Stipendienmittel zur Verfügung. Je nach Bewerberlage kann es vorkommen, dass nicht genügend Stipendien für alle Studierenden vorhanden sind, die ein Auslandssemester im europäischen Ausland absolvieren werden, daher kann es gegebenfalls zu einer Selektion kommen.

Selektionskritierien:

1. Pflichtauslandssemester
2. Erasmus Ländergruppe I (Länder mit hohen Lebenshaltungskosten - Dänemark, Schweden, Finnland und Irland)
3. Note

Rückmeldung über den Erhalt bzw. Nichterhalt eines Stipendiums

Wir erhalten nach Beantragung der Fördermittel im Juli Rückmeldung über die Höhe der Fördermittel für das darauffolgende akademische Jahr, daher erhalten Studierende, die im Wintersemester ins Ausland gehen leider erst relativ kurzfristig Rückmeldung zur Erasmus Förderung.

 

Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder eine bestimmte Zuschusshöhe besteht.

Am 1.1.2021 ist die neue Programmgernation des EU- Bildungsprogramms Erasmus+ für Bildung, Jugend und Sport gestartet.
In dieser neuen Generation werden folgende Themen in den Fokus gestellt:

  • Inklusion & Diversität
  • Digitalisierung
  • Umweltschutz & Nachhaltigkeit
  • Internationale Dimension

Unter dem EU-Bildungsprogramm Erasmus+ werden  folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:

  • Auslandsstudium für Studierende (SMS)
  • Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
  • Dozentenmobilität (STA)
  • Mobilität von Personal (STT)

 

 

(Quelle: KOOR-Erasmus Service BW)

Ab September 2022  hat KOOR Erasmus Service BW eine verkürzte Frist von einer Woche für Studienaufenthalte eingeführt um eventuelle Schließzeiten in den (Semester-)Ferien zu umgehen. Ausnahmen und/oder Fristverlängerungen werden ab dem Projekt 2022 grundsätzlich nicht mehr gewährt.

Das bedeutet, dass alle Unterlagen eine Woche vor Beginn der Vorlesungen an der Partnerhochschule bei KOOR eingereicht sein müssen.

 

Es werden pauschal pro Mobilität jeweils max. 4,5 Monate (135 Tage) gefördert.

Online Learning Agreement (OLA)

In der neuen Programmgeneration ist das Ziel nachhaltiger zu werden und daher gibt es das Projekt Erasmus without Paper (EWP). In Zuge dessen müssen die Erasmus Learning Agreements ab dem Wintersemster 2022/23 digital erstellt und unterschrieben werden.

Das sogenannte Online Learning Agreement kann auf folgender Website erstellt werden:

https://learning-agreement.eu/

 

 

 

Ein Fokus der neuen Erasmus+ Programmgeneration liegt auf "Green Erasmus" - zum Beispiel durch das Unterstützen einer umweltfreundlichen und nachhaltigen Art zu reisen. 

 

 

 

Prozess zur Erstellung des  Learning Agreements:

 

1. Sie füllen das Learning Agreement der HS Pforzheim aus und lassen es von der Studiengangsleitung und dem/der Hochschulkoordiantor/in unterschreiben. 

2. Sie füllen online das Erasmus Learning Agreement aus bzw. auf der https://learning-agreement.eu das OLA, in Anlehnung an das Learning Agreement der HS Pforzheim aus.

3. Sie lassen das Online Learning Agreement (OLA) von der Ansprechspartnerin in Pforzheim und der Partnerhochschule gegenzeichnen. Die Anfrage zur Unterschrift erfolgt automatisch, bitte achten Sie daher darauf, dass Sie die korrekten Ansprechpartner/innen eingetragen haben, andernfalls kann das OLA nicht unterschrieben werden. Sollten Sie nicht wissen, wer an der Partnerhochschule die Unterschriftsberechtigte Person ist, erkundigen Sie sich bitte dort.

4. Das unterschriebene Online Learning Agreement kann als PDF heruntergeladen und bei kann bei KOOR im Moblity Online hochgeladen werden.

Sollten sich während der ersten Tage Ihres Auslandssemesters Kurse ändern oder diese nicht stattfinden, füllen Sie bitte eine "updated Version" Ihrer Learning Agreements aus. 

1. Sie passen das Learning Agreement der HS Pforzheim an und lassen es erneut von der Fakultät/Studiengangsleitung und Koordinator/in bestätigen/unterschreiben.

2. Sie übertragen die geänderten Kurse in das  LA "During Mobility", welches ebenfalls auf der Website https://learning-agreement.eu erstellt werden kann.

3. Sie lassen das Erasmus Online Learning Agreement von der Ansprechpartnerin in Pforzheim und der Partnerhochschule gegenzeichnen.

4. Sie laden das Learning Agreement „During Mobility“ bei KOOR im Mobility Online hoch.

 

Den genauen Ablauf bei KOOR Erasmus Service BW finden Sie auf folgender Website: https://www.h-ka.de/koor/erasmus-studium/bewerbungsablauf

 

Zur Notenanerkennung in Pforzheim:

1. Sie erhalten Ihr Transcript mit den erbrachten Leistungen von der Partnerhochschule.

2. Sie vereinbaren einen Termin mit Ihrem/Ihrer Hochschulkoordinator/in (dazu bringen Sie bitte das Pforzheimer Learning Agreement sowie das Transcript of Records mit).

3. Die Noten werden vom Prüfungsamt eingetragen.

 

Double Degree Studierende registrieren sich wie reguläre Austauschstudierende für die Erasmus Förderung. Aktuell kann bei Double Degree Studierenden lediglich ein Semester gefördert werden.

Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Lernenden mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert. Antragsberechtigt sind Studierende, deren Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt .Des Weiteren sind Studierende, die ihr/e Kind/er mit zum Studienaufenthalt ins Ausland nehmen und dort alleinerziehend sind, berechtigt eine Sonderförderung als Pauschale zu erhalten.

Zusätzlich zur Sonderförderung von Studiernden mit chronischen Erkranfungen und Studieren mit Kind werden  auch Erstakademiker/innen und Erwerbstätige Studiernde mit Top-Ups gefördert.

Alle weiteren Informationen sowie die Fördersätze finden Sie bei KOOR Erasmus Service BW.

Visabestimmungen für einen Aufenthalt im Vereinigten Königreich

Bei den Visabestimmungen werden zwischen Aufenthalten mit einer Dauer von bis zu 6 Monaten und einer Dauer von mehr als 6 Monaten unterschieden.
Für Aufenthalte bis zu 6 Monaten ist kein Visum erforderlich. Allerdings ist in dieser Zeit der Aufenthaltszweck klar auf das Studium begrenzt, Studierenden ist es nicht gestattet während ihres Aufenthaltes einer finanziell entlohnten Tätigkeit nachzugehen. Ab dem 01.10.2021 ist die Einreise für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger nur noch mit einem gültigen Reisepass (elektronischen Reisepasses – ePass) möglich.

Wer für mehrere Semester oder ein ganzes Studium bleiben will, muss seit dem 1. Januar 2021 ein Studierenden-Visum beantragen. Der Visumsantrag kann online ausgefüllt werden und kostet 348 britische Pfund.

Wer ein Visum hat, muss zudem eine Immigration Health Surcharge für den Zugang zum NHS, dem öffentlichen Gesundheitsdienst, zahlen. Für Studierende beträgt die Gebühr 470 britische Pfund jährlich.

Auch bei Personalmobilitäten kommt es zu Änderungen: so ist ein Aufenthalt im Rahmen einer Personalmobilität ohne die Beantragung eines Visums bis zu maximal einem Monat möglich. Für detaillierte Informationen konsultieren Sie die im folgenden angegebene Webseite: Check if you need a UK visa.

Quelle (DAAD)

 

Vorgehensweise KOOR- Erasmus Service BW

Um die Studierenden vor unnötigen Kosten und bürokratischen Hürden zu schützen, wird KOOR ab sofort nur noch Studienaufenthalte bis zu 6 Monaten in UK genehmigen, sodass ein Aufenthalt mit Reisepass möglich ist. Falls eine Verlängerung von einem weiteren Semester geplant ist, werden nur Neuanträge zulässig sein. Dies bedeutet, dass Studierende vor dem zweiten Semester ausreisen müssen und zudem eine neue fristgerechte Bewerbung bei KOOR einreichen müssen. Förderung ist noch bis zum 30.09.2022 möglich.

 

Wir helfen Ihnen gerne weiter:

Bei inhaltlichen Fragen zum Learning Agreement sowie für Unterschriften auf den Online Learning Agreements wenden Sie sich bitte an:

Fakultät für Wirtschaft & Recht: Susanne Glas

Fakultät für Technik: Henriette Schürger

Fakultät für Gestaltung: Barbara Dofek

 

Bei Fragen zu Erasmus Förderung und zum Ablauf wenden Sie sich bitte an:

Alina Ziß - Outgoing-Koordiantorin im Akademischen Auslandsamt

 

Erasmus Koordinator für Unterschriften auf den Inter Institutional Agreements:

Andrea Held

 

Bei Fragen zur Abwicklung der Erasmus Förderung wenden Sie sich bitte an:

KOOR – Erasmus Services BW

https://www.h-ka.de/koor

 

Weitere Ansprechpartner der Hochschule (Beschwerdestelle/Antidiskriminierungstelle).