Auslandssemester an einer europäischen Partnerhochschule

(Quelle: DAAD)

Wenn Sie für eine Erasmus-Partnerhochschule ausgewählt wurden, erhalten Sie von uns Informationen zur Erasmus Förderung. ACHTUNG: Nur die untenstehenden Länder sind Teil des Erasmusprogramms. 

Derzeit sind am Programm ERASMUS+ 32 Länder (Stand Januar 2025) beteiligt: 

  • alle Mitgliedsstaaten der EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern sowie die zugehörigen Überseegebiete
  • Länder des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)
  • Türkei
  • Nordmazedonien
  • Serbien

Hier finden Sie unsere Erasmus Charta sowie das Policy Statement.

 

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Ab dem Wintersemester 2026/27 wird die ERASMUS-Förderung wieder über die Hochschule Pforzheim organisiert.  Die Förderbedingungen für das akademische Jahr 26/27 werden voraussichtlich erst gegen Juni 2026 bekannt gegeben. 

Studierende mit Aufenthalt Sommersemester 26 bewerben sich für Förderung bitte über das Konsortium KOOR – Erasmus Services BW in Karlsruhe.

Ab dem Sommersemester 2024 stehen uns leider aufgrund von Mittelkürzungen weniger Stipendienmittel zur Verfügung. Je nach Bewerberlage kann es vorkommen, dass nicht genügend Stipendien für alle Studierenden vorhanden sind, die ein Auslandssemester im europäischen Ausland absolvieren werden. Daher kann es ggf. zu einer Selektion kommen.

Selektionskritierien 26/27 :

Im Falle eines niedrigeren Budgets wird die Förderdauer zuerst begrenzt auf 3 Monate. Sollte es danach noch nicht ausreichend sein, werden folgende Selektionskriterien eingesetzt: 

1. Pflichtauslandssemester
2. Erasmus Ländergruppe I (Länder mit hohen Lebenshaltungskosten - Dänemark, Schweden, Finnland und Irland etc.)
3. Note

Rückmeldung über den Erhalt bzw. Nichterhalt eines Stipendiums

Wir erhalten nach Beantragung der Fördermittel im Juni Rückmeldung über die Höhe der Fördermittel für das darauffolgende akademische Jahr. Daher erhalten Studierende, die im Wintersemester ins Ausland gehen, leider erst relativ kurzfristig Rückmeldung zur Erasmus Förderung.

 

Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder eine bestimmte Zuschusshöhe besteht.

(Quelle: KOOR-Erasmus Service BW)

Ab September 2022  hat KOOR Erasmus Service BW eine verkürzte Frist von einer Woche für Studienaufenthalte eingeführt um eventuelle Schließzeiten in den (Semester-)Ferien zu umgehen. Ausnahmen und/oder Fristverlängerungen werden ab dem Projekt 2022 grundsätzlich nicht mehr gewährt.

Das bedeutet, dass alle Unterlagen eine Woche vor Beginn der Vorlesungen an der Partnerhochschule bei KOOR eingereicht sein müssen.

 

Zusatzförderung für Studierende mit Behinderung, chronischen Erkrankungen und/oder Kind(ern)

Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Lernenden mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert. Antragsberechtigt sind Studierende, deren Grad der Behinderung (GdB) mindestens 20 Prozent beträgt. Des Weiteren sind Studierende, die ihr/e Kind/er mit zum Studienaufenthalt ins Ausland nehmen und dort alleinerziehend sind, berechtigt eine Sonderförderung als Pauschale zu erhalten. Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education finden Sie hier
Wenn Sie eine Behinderung von mindestens 20 Prozent haben oder an einer chronischen Erkrankung leiden oder mit eigenen Kindern ins Ausland* reisen, können Sie einen pauschalen Zuschuss zum monatlichen Länderfördersatz in Höhe von 250,- Euro pro Monat erhalten.
Als Nachweis dient der Behindertenausweis oder eine Bescheinigung des Arztes aus der hervorgeht, dass Mehrkosten entstehen oder die Geburtsurkundes der Kinder. 

*Reisen Sie mit mehreren eigenen Kindern, wird jedes Kind mit 250,- EUR pro Monat bezuschusst. 

Die monatliche Zusatzförderung ist nicht mit dem Realkostenantrag für das selbe Kriterium kombinierbar.

 

Online Learning Agreement (OLA)

In der neuen Programmgeneration ist das Ziel nachhaltiger zu werden und daher gibt es das Projekt Erasmus without Paper (EWP). In Zuge dessen müssen die Erasmus Learning Agreements ab dem Wintersemster 2022/23 digital erstellt und unterschrieben werden.

Das sogenannte Online Learning Agreement kann auf folgender Website erstellt werden:

https://learning-agreement.eu/

 

Wer unterschreibt mein Erasmus Online Learning Agreement?

Koordinator in Pforzheim (wie beschrieben in der Erasmusinfomail + Koordinator an der Partnerhochschule

 

Was passiert, wenn Kurse teils nicht bestanden werden?

Bestehen Sie unbeabsichtigt einen Kurs im Ausland nicht, welcher in Pforzheim angerechnet werden sollte, muss dieser selbstverständlich nachgeholt werden. 

Ein Fokus der neuen Erasmus+ Programmgeneration liegt auf "Green Erasmus" - zum Beispiel durch das Unterstützen einer umweltfreundlichen und nachhaltigen Art zu reisen.  Tipps und Informationen wie Sie Ihren Auslandsaufenthalt so nachhaltig wie möglich gestalten finden Sie in dem Dokument “Dein nachhaltiger Auslandsaufenthalt mit Erasmus+".

Wie beantrage ich eine Zusatzförderung für grünes Reisen?

Sie geben in Mobility Online an, ob Sie "grün" ins Zielland reisen möchten. Als "grünes" Verkehrsmittel zählen das Fahrrad, Fernbus, Zug oder Mitfahrgelegenheiten* auf Hin- und/oder Rückreise zur  
Sie reichen die "Ehrenwörtliche Erklärung zum Grünen Reisen"  ein. Mit der Erklärung verpflichten Sie sich zu einer grünen An- oder Abreise vor Beginn bzw. nach Ende Ihres Aufenthaltes. Tickets von Heimatbesuchen während des Auslandsaufenthaltes können nicht als Nachweis für grünes Reisen akzeptiert werden. 
Je nach Entfernung und Transportmittel erhalten Sie bis zu 6 zusätzlich geförderte Reisetage (max. € 25,- / Tag, abhängig vom Zielland)

Tipps & Anbieter für "grünes" Reisen:

  • Bahnreisen - buchbar über die Deutsche Bahn (z. B. Interrail Tickets) oder direkt über das Bahnunternehmen Ihres Ziellandes (oftmals günstiger).
  • Busreisen - Fernbusanbieter fahren auch Destinationen im Ausland an. Busfahren dauert zwar ein bisschen länger, ist dafür aber oftmals eine sehr günstige Variante, z.B. mit Flixbus
  • Mitfahrgelegenheiten - Vielleicht verbringt ein Kommilitone oder eine Kommilitonin seinen oder ihren Auslandsaufenthalt im selben Zielland oder in derselben Stadt wie Sie? Schließen Sie sich zusammen* und fahren Sie gemeinsam mit dem Auto. Das spart Kosten, ist weniger langweilig und dabei sogar nachhaltiger, als wenn jeder in seinem eigenen Auto sitzt und alleine fährt.
    Niemand von Ihrer Hochschule/Uni fährt ins selbe Land? Kein Problem. Alternativ können Sie sich auch Mitfahrer auf den bekannten Seiten wie blablacar  suchen oder selbst eine Mitfahrgelegenheit finden.

* es werden nur gebuchte Mitfahrgelegenheiten als Carpool-Nachweis akzeptiert.

 

Double Degree Studierende registrieren sich wie reguläre Austauschstudierende für die Erasmus Förderung. Derzeit wird ein Semester (max. 4,5 Monate) gefördert. Ob das zweite Semester gefördert wird, ist abhängig vom Budget. 

ACHTUNG: Bei Förderung von 2 Semestern muss für jedes Semester eine Bewerbung bei KOOR eingereicht werden. 

Förderung Erasmus

Aufgrund des begrenzten Budgets können Aufenthalte in die UK nicht mehr grundsätzlich gefördert werden. Sollten jedoch genügend Mittel zur Verfügung stehen, werden Sie vom akademischen Auslandsamt darüber informiert. 

Visabestimmungen

Seit dem Brexit ist Großbrittanien kein Land der Euopäischen Union mehr. Daher brauchen Sie zur Einreise ggf. ein Visum. Bitte informieren sich rechtzeitig um die Bedingungen. Meist stellen Ihre Partnerhochschulen auf deren Websites und bei der Bewerbung Informationen dazu bereit. 

Am 1.1.2021 ist die neue Programmgernation des EU- Bildungsprogramms Erasmus+ für Bildung, Jugend und Sport gestartet.
In dieser neuen Generation werden folgende Themen in den Fokus gestellt:

  • Inklusion & Diversität
  • Digitalisierung
  • Umweltschutz & Nachhaltigkeit
  • Internationale Dimension

Unter dem EU-Bildungsprogramm Erasmus+ werden  folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:

  • Auslandsstudium für Studierende (SMS)
  • Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
  • Dozentenmobilität (STA)
  • Mobilität von Personal (STT)

 

 

Wir helfen Ihnen gerne weiter:

Bei inhaltlichen Fragen zum Learning Agreement sowie für Unterschriften auf den Online Learning Agreements wenden Sie sich bitte an:

Fakultät für Wirtschaft & Recht: Susanne Glas 

Fakultät für Technik: Henriette Schürger

Fakultät für Gestaltung: Barbara Dofek

 

Bei Fragen zu Erasmus Förderung und zum Ablauf wenden Sie sich bitte an:

 Annika Klein - Outgoing-Koordinatorin im Akademischen Auslandsamt

 

Erasmus Koordinator für Unterschriften auf den Inter Institutional Agreements:

Andrea Held

 

Bei Fragen zur Abwicklung der Erasmus Förderung wenden Sie sich bitte an:

KOOR – Erasmus Services BW

https://www.h-ka.de/koor

 

Weitere Ansprechpartner der Hochschule (Beschwerdestelle/Antidiskriminierungstelle).