Lehrenden und Personalmobilität - Erasmus+

Erasmus fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen (STA), die im Besitz einer Erasmus-Universitätscharta sind. Die Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. 

Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (STT) von Hochschulpersonal (Lehre und Verwaltung) an europäischen Hochschulen möglich.

Hier finden Sie unsere Erasmus Charta sowie das Policy Statement.

Die Platzvergabe erfolgt normalerweise nach dem First-Comes-First-Serves-Prinzip. Falls größeres Interesse besteht, kommt es ggf. zur Auswahl. 

Das Programm unterstützt Mobilitäten zu Unterrichtszwecken (STA), d.h. Lehrvorhaben an Partnerhochschulen im europäischen Ausland (sog. Erasmus+ Program Countries).

Förderfähig innerhalb dieser Linie sind Lehrtätigkeiten von haupt- und nebenberuflich tätigem, lehrendem Personal. Dies umfasst z. B.:

  • Professoren und Professorinnen
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
  • Emeriti



Mobilität zu Unterrichtszwecken
Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.
Auch Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden.

Voraussetzungen

  • Genehmigung durch den Vorgesetzen
  • Aufenthalte mit einem Unterrichtsumfang von mindestens 8 Stunden für die ersten 7 Tage. Ab dem achten Tag werden pro zusätzlichem Tag des Aufenthalts 1,6 Stunden zum Mindestunterrichtsumfang addiert.

Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken

Eine der Programmlinien von Erasmus+ sind die Mobilitäten zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT), i. A. auch „Personalmobilitäten“ genannt.

Diese Aktivität fördert die berufliche Entwicklung von Hochschulmitgliedern durch Fortbildungsmaßnahmen (Sprachkurse, Workshops und Seminare) im Ausland (außer Konferenzen) und durch Hospitationen an
(a) einer Partnerhochschule im ERASMUS-Raum oder
(b) bei einer sonstigen, im ERASMUS-Raum ansässigen Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist.

Förderfähig innerhalb dieser Linie sind haupt- und nebenberuflich tätige Hochschulmitglieder. Diese können aus allen Arbeitsbereichen der Hochschule stammen, z. B.:

  • Allgemeine und technische Verwaltung
  • Bibliothek
  • Fachbereiche
  • Finanzen
  • Forschung
  • Lehre
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Studienberatung
  • Technologie und Transfer
  • Weiterbildung
  1. Absprache mit der aufnehmenden Hochschule/Einrichtung
  2. Genehmigung des Vorgesetzten einholen
  3. Bei Auslandsamt über Budgetmittel informieren (Budget ist sehr begrenzt, daher kann eine Förderung nicht garantiert werden)
  4. Bewerbung bei KOOR Erasmus Service BW
    https://www.h-ka.de/koor/erasmus-personal#c6490
  5. Mobility Agreement ausfüllen und beim Akademischen Auslandsamt, Fr. Annika Klein outgoing(at)hs-pforzheim(dot)de , zur Unterschrift vorlegen

Wichtiger Hinweis:

Die Fördersumme wird auf das Privatkonto ausgezahlt. Von den Fördermitteln sollen Hotel- und Reisekosten gezahlt werden. Wichtig bei Flugreisen, müssen über das vom Land Baden-Württemberg gewählte Reisebüro gebucht werden. Weitere Informationen zur Dienstreise: https://intranet.hs-pforzheim.de/services/finanzmanagement/dienstreise . Bitte denken Sie daran, einen Dienstreiseantrag zu stellen und die A1-Bescheinigung zu beantragen. 

Allgemeine Informationen zur Förderung

Personalmobilität ist von jedem Programmland aus in Richtung jedes anderen Programmlands möglich. 

Zu den Programmländern zählen: 

  • alle Mitgliedsstaaten der EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern sowie die zugehörigen Überseegebiete
  • Länder des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)
  • Türkei
  • Nordmazedonien
  • Serbien

Personalmobilitäten können an verschiedenen Institutionen im gleichen Gastland absolviert werden (zusammenhängender Zeitraum), was als eine Mobilitätsperiode mit der geltenden Mindestförderdauer von zwei Tagen gewertet wird.

ACHTUNG: Mobilität darf weder innerhalb Deutschlands noch im Land des Wohnsitzes stattfinden. 

Förderdauer: 

  • mind. 2 Tage, max. 5 Tage. Zusätzlich können bei Bedarf bis zu 2 Reisetage bei Standardreisen bzw. bis zu 6 Reisetage bei “grünem” Reisen beantragt werden. Bei Blended Mobilitäten inkl. Onlinetagen können nur die Tage vor Ort gefördert werden und müssen mindestens 5 Tage lang sein.
  • Zusätzlich STA: Wochendeputat von 8h bzw. 4h bei einer Mischung aus Lehre & Weiterbildung

Doppelförderung: darf nicht gleichzeitig mit einem DAAD oder weiterem EU-Stipendium in Anspruch genommen werden. Weitere Förderungen mit Erasmus sind möglich bei ausreichendem Budget

Aufnehmende Organisationen: 

  • öffentliche oder private Organisationen in EU-Mitgliedstaaten, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Forschung und Innovation tätig sind
  • Hochschuleinrichtungen aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland mit einer Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) (Für STA-Aufenthalte ist ein Partnerschaftsabkommen für Lehrendenaustausch notwendig. Bitte kontaktieren Sie daher frühzeitig das Auslandsamt dazu)

Die finanzielle Förderung ist abhängig von unterschiedlichen Faktoren. Allgemein gibt es folgende Leistungen

  • Aufenthaltszuschuss
  • Fahrtkostenzuschuss
  • ggf. zusätzlich geförderte Reisetage
  • Sonderförderung für Mitarbeiter mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder Kindern

Die Fördersumme wird auf das Privatkonto ausgezahlt. Von den Fördermitteln sollen Hotel- und Reisekosten gezahlt werden. Wichtig bei Flugreisen, müssen über das vom Land Baden-Württemberg gewählte Reisebüro gebucht werden. Weitere Informationen zur Dienstreise: https://intranet.hs-pforzheim.de/services/finanzmanagement/dienstreise. Bitte beachten Sie, dass dass mögliche positive Differenzen von realen Kosten
und Stückkosten von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer versteuert werden müssen.

Aufenthaltszuschuss

ZiellandFörderbetrag pro Tag
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden180 Euro
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern160 EUR
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn140 EUR

 

Fahrtkostenzuschuss

ReisedistanzStandardreiseGrünes Reisen / Green Travel
10 und 99 KM28 EUR56 EUR
100 und 499 KM211 EUR285 EUR
500 und 1999 KM309 EUR417 EUR
2000 und 2999 KM395 EUR535 EUR
3000 und 3999 KM580 EUR785 EUR
4000 und 7999 KM1.188 EUR1.188 EUR
8000 KM oder mehr1.735 EUR1.735 EUR

Hinweise:

  • Unter Green Travel sind Reisen zu verstehen, welche für den überwiegenden Teil der Reise (> 50 % der An- und/oder Abreise) emissionsärmere Verkehrsmittel wie Bahn, Bus oder Fahrgemeinschaften nutzen.
  • Entfernung zwischen Standort der Heimathochschule bzw. Abfahrtsort- und Zielort laut Distance Calculator der EU-Kommission

Reisetage

Für Standardreisen können bis zu 2 zusätzliche Tage und für “grüne” Reisen bis zu 6 zusätzliche Tage benatragt werden. Diese dürfen sich nicht mit Aufenthaltsbeginn und -ende überschneiden. Die Förderraten entsprechen den normalen Tagessätzen. 

Verkehrsmittel 

Entfernung

StandardFernbus / Bahn / Carpooling
10 - 99 km-1 Reisetag
100 - 499 km-2 Reisetage
500 – 999 km1 Reisetag3 Reisetage
1000 – 1499 km2 Reisetage4 Reisetage
1500 – 2000 km2 Reisetage5 Reisetage
>2000 km2 Reisetage6 Reisetage
 Fahhrad
10 – 49 km1 Reisetag
50 - 99 km2 Reisetage
100 – 149 km3 Reisetage
150 – 199 km4 Reisetage
200 – 250 km5 Reisetage
>250 km6 Reisetage

 

Sonderförderung für Mitarbeiter mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder Kindern

Teilnehmende mit einer Behinderung (GdB 20 oder höher oder einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund derer ein finanzieller Mehrbedarf besteht) oder chronischer Erkrankung, aufgrund derer ein finanzieller Mehrbedarf besteht, und Teilnehmende, die eine Auslandsmobilität mit Kind/ern antreten, können einen Realkostenantrag für Auslandsaufenthalte stellen. Das Auslandsamt muss mindestens 3 Monate vor Beginn der Mobilität informiert werden. KOOR Fristen für Anträge können abweichen. In der Personalmobilität können maximal 15.000 EUR pro Mobilität genehmigt werden durch die NA DAAD. 

Teilnehmende mit einer Behinderung (GdB 20 oder höher oder nachgewiesener Behinderung, aufgrund derer ein finanzieller Mehrbedarf besteht) oder chronischer Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf hervorgeht, können eine vorbereitende Reise beantragen, um die Umstände vor Ort als Vorbereitung auf eine bereits bewilligte Mobilität zu erkunden. Der Antrag muss über das Akademische Auslandsamt bzw. KOOR bei der NA DAAD über das Realkostenantragsformular für vorbereitende Reisen gestellt und genehmigt werden. Es können maximal 15.000 EUR pro Mobilität bewilligt werden.

Die Online Sprachunterstützung Online Language Support (OLS) wird im Erasmus+ Programm 2021-2027 für Erasmus+ Geförderte (Studierende und Hochschulpersonal) angeboten. Neben den 24 Amtssprachen der Europäischen Union wird nun auch eine Sprachunterstützung für Isländisch, Mazedonisch, Norwegisch, Serbisch und Türkisch bereitgestellt.

Link: EU Academy OLS

Über diesen Link erhalten Geförderte Zugang zu Sprachtests und Sprachkursen. Hierbei können Geförderte ihre Sprachkenntnisse in allen Sprachen, die auf der Plattform zur Verfügung stehen, verbessern. Die Sprachtests (sogenannte Placement Tests) können zu jedem Zeitpunkt (in einer Sprache der Wahl) durchgeführt werden