HS PF

FAQ Prüfungsfragen

Bitte melden Sie sich IMMER im E-Campus bzw. Intranet an, um alle für Sie bereitgestellten Informationen im FAQ abrufen zu können.

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Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ich die Abschlussarbeit beginnen kann? 
Was ist wichtig bei Abschlussarbeiten in Unternehmen?  
Welche Termine und Anmeldemodalitäten muss ich bei der Abschlussarbeit beachten?

Während der Bearbeitung der Thesis müssen Sie grundsätzlich immatrikuliert sein. Hierbei sind unterschiedliche Regelungen für Bachelor- und  Masterstudierende zu beachten. Hier finden Sie nähere Informationen zum Thema Abschlussarbeit.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im E-Campus Abschlusssemester.

Welche Regelungen beinhaltet die Studien- und Prüfungsordnung?

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Regelungen der Studien- und Prüfungsordnung.

In anderen Studiengängen und oder an anderen Hochschulen erbrachte Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen können anerkannt werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen oder Abschlüssen besteht, die ersetzt werden. Bei der Anerkennung der Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen findet die Anrechnungssatzung der HS PF Anwendung. Bitte beachten Sie die für den Antrag auf Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen geltende Sechs-Wochen-Frist (AUSSCHLUSSFRIST!).

Hier finden Sie nähere Informationen zur Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungsleistungen.

Aufbewahrungsfrist für Prüfungsunterlagen (Beschluss Senat 12.07.2018)

Änderung des § 61 Abs. 1 SPO HS PF: Für schriftliche Prüfungsarbeiten und Protokolle der mündlichen Prüfungen gilt eine Aufbewahrungsfrist von 3 Semestern (ehemals 5 Jahre) nach Erbringung der Prüfungsleistung.

 

Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen (Beschluss Zentraler Prüfungsausschuss 04.10.2018)

  1. Schriftliche Prüfungsarbeiten und die Protokolle der mündlichen Prüfungen werden drei Semester nach Erbringung der Prüfungsleistung aufbewahrt (§ 61 Abs. 1 SPO HS PF).
  2. Protokolle mündlicher Abschlussprüfungen sind immer im Prüfungsamt abzugeben.
  3. Die Klausuren sollen durch die Prüfer aufbewahrt werden; dies erleichtert auch die Klausureinsicht in den beiden folgenden Semestern.
  4. Wenn vom Prüfer gewünscht, können schriftliche Prüfungsarbeiten im Prüfungsamt gelagert werden (insbesondere „Großklausuren“ oder Klausuren von Lehrbeauftragten).
  5. Eine Weiterleitung der Klausuren an das Prüfungsamt nach zwei Semestern soll nicht erfolgen, da eine Aufbewahrung in der Registratur für nur ein Semester mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand verbunden wäre.
  6. Nach Ablauf von drei Semestern können die schriftlichen Prüfungsarbeiten und Protokolle der mündlichen Prüfungen entsorgt werden. Hierzu stehen Aktenvernichter im W2 Gebäude, Raum W2.1.07 zur Verfügung.
    • Wenn die Abholung der Unterlagen beim Prüfer gewünscht wird, genügt eine E-Mail an die Hausmeister.
    • Ebenso können die Unterlagen nach Ablauf von drei Semestern beim Prüfungsamt zur Entsorgung abgegeben werden.
  7. Thesisarbeiten werden fünf Jahre nach Erbringung durch das Prüfungsamt aufbewahrt.

Auslandsaufenthalt

Sofern ein Auslandsaufenthalt in Ihrem gewählten Studiengang nicht verpflichtend ist, haben Sie während Ihres Studiums die Möglichkeit ein Auslandssemester einzuplanen. In beiden Fällen können Sie sich die im Ausland erbrachten Prüfungsleitungen nach Ihrer Rückkehr an der Hochschule Pforzheim anerkennen lassen. Bitte beachten Sie, dass für solche Prüfungsleistungen vor dem Auslandsaufenthalt ein Learning Agreement abgeschlossen werden muss und Sie für die Zeit ihrer Abwesenheit einen Zustellungsbevollmächtigten im Inland bei der Hochschule benennen müssen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Akademischen Auslandsamts.
Antworten zur Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen im Ausland finden Sie in den FAQs.

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Welche Termine muss ich bei der Bachelorthesis beachten?
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ich die Thesis beginnen kann?
Was ist wichtig bei einer Bachelorthesis in Unternehmen?

Weitere Informationen siehe FAQ Abschlussarbeit

Was muss ich beachten? Welches Entgegenkommen kann ich erwarten?

Wenn Studierende aufgrund ihrer Behinderung außer Stande sind, ihr Studium entsprechend dem regelmäßigen Studienverlauf zu gestalten, gesteht ihnen das Gesetz ausnahmsweise längere Studienzeiten zu. Dieses kann Anlass für eine verbindliche Studienvereinbarung (vSV) sein. Zu den erforderlichen Nachweisen und dem Verfahren finden Sie in der FAQ zu Behinderung und Chronischen Erkrankungen nähere Informationen.

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Wann habe ich einen Anspruch auf Elternzeit, und was muss ich beachten? 

Studierende mit Kindern können unter bestimmten Voraussetzungen ein Urlaubssemester einlegen und gleichwohl an Veranstaltungen und Prüfungen teilnehmen. Außerdem können Sie individuell mehr Zeit für die Erbringung Ihrer Prüfungsleistungen bekommen. Hier finden Sie nähere Informationen zur Elternzeit.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im E-Campus Studienstart Erstsemester.

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Verantwortlich:
Harald Schwarz, Tiefenbronner Str. 65, 75175 Pforzheim, harald.schwarz(at)hs-pforzheim(dot)de

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Was muss ich tun, wenn ich von einer anderen Hochschule an die Hochschule Pforzheim gewechselt bin ?

siehe Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungsleistungen

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Was muss ich beachten, wenn ich neben dem Studium jobben will? 

Grundsätzlich ist die Zulassung zum Studium zu versagen, wenn Sie sich nicht uneingeschränkt Ihrem Studium widmen können. Eine parallele berufliche Tätigkeit neben dem Studium ist gemäß § 60 Abs. 2 Nr. 4 LHG nur dann gestattet, wenn Sie auf Aufforderung nachweisen, dass Sie zeitlich die Möglichkeit haben, sich dem Studium uneingeschränkt zu widmen, insbesondere die erforderlichen Lehrveranstaltungen zu besuchen und das Studium innerhalb der Regelstudienzeiten erfolgreich beenden zu können.

Bei einer durchschnittlichen Arbeitsstelle werden ca. 1500 Stunden im Jahr, bei einer höher angesiedelten Arbeitsstelle ca. 2100 Stunden im Jahr aufgewendet. Von den Studierenden wird ein Arbeitsaufwand von ca. 1800 Stunden im Jahr erwartet. Dementsprechend bleiben ca. 200-300 Stunden für einen möglichen Job übrig. Die Konzentration auf Ihr Studium sollte höchste Priorität genießen. Selbstverständlich unterstützen wir es sehr, wenn sich Studierende in Studentischen Initiativen engagieren, aber Ihr Studium darf auch darunter nicht leiden.

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Was ist ein Learning Agreement und wann brauche ich ein solches?

Weitere Informationen finden Sie unter Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungsleistungen sowie unter Auslandsaufenthalt.

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Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ich die Thesis beginnen kann?
Was ist wichtig bei einer Masterthesis in Unternehmen?

Weitere Informationen finden Sie in der FAQ zur Abschlussarbeit

Weitere Informationen hierzu finden Sie im E-Campus zu den Syllabi sowie auf der Seite zu den Modulhandbüchern.

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Verantwortlich:
Harald Schwarz, Tiefenbronner Str. 65, 75175 Pforzheim, harald.schwarz(at)hs-pforzheim(dot)de

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Wann habe ich einen Anspruch auf Pflegezeit, und was muss ich beachten?

Studierende mit Pflegeverantwortung können unter bestimmten Voraussetzungen ein Urlaubssemester einlegen und gleichwohl an Veranstaltungen und Prüfungen teilnehmen. Außerdem können Sie individuell mehr Zeit für die Erbringung Ihrer Prüfungsleistungen bekommen. Nähere Informationen zur Pflegezeit finden Sie hier.

Was sind die Voraussetzungen für das Praxissemester?
Was ist für Unternehmen wichtig?
Was muss ich bei der Bewerbung beachten?
Welche Prüfungsleistungen dürfen im Praxissemester sonst noch erbracht werden?
Wie funktioniert die Verschiebung des Praxissemesters?

Diese Informationen finden Sie im E-Campus Praxissemester.

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Mit dem neuen Mutterschutzgesetz (MuSchG) vom 01. Januar 2018 wurden erstmals auch Studentinnen in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes aufgenommen, soweit die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder die Studentinnen ein im Rahmen der hochschulischen Ausbildung verpflichtendes Praktikum ableisten (vgl. § 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 8 MuSchG).

Die Mitteilung über eine Schwangerschaft bzw. Stillzeit ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten nach dem Mutterschutzgesetz. Es besteht jedoch grundsätzlich keine Verpflichtung zur Meldung. Die Hochschule kann jedoch nur Schutzmaßnahmen ergreifen, sofern sie Kenntnis von der Schwangerschaft oder gegebenenfalls der Stillzeit hat.

Bitte füllen Sie das Formular „Mitteilung Schwangerschaft / Stillzeit“ aus, um Ihre Schwangerschaft anzuzeigen. Bitte teilen Sie uns darüber hinaus alle Lehrveranstaltungen mit, die Sie im Rahmen Ihrer Schwangerschaft bzw. Stillzeit besuchen möchten. Nutzen Sie hierfür das Formular „Teilnahme am Lehrbetrieb“. Zudem benötigen wir einen detaillierten Studienplan von Ihnen (Kurse/Raum/Verantwortlicher im Raum). Senden Sie beide Formulare sowie den Studienplan bitte an studicenter(at)hs-pforzheim(dot)de.

Nachdem Sie uns Ihre Schwangerschaft bzw. Stillzeit mitgeteilt haben, sind wir gesetzlich verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um Tätigkeiten und Ausbildungsbedingungen ausschließen zu können, die für Sie eine unverantwortbare Gefährdung darstellen würden. Darüber hinaus sind wir verpflichtet, die Aufsichtsbehörde (Regierungspräsidium Karlsruhe) über die Durchführung und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung zu informieren.

Wir empfehlen Ihnen, ein persönliches Gespräch mit Student Services Ihrer Fakultät zu vereinbaren, um sich u. a. über Ihre Schutzfristen beraten zu lassen und Ihren Studienverlauf weiter zu planen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im E-Campus Studienstart Erstsemester.

Das Handbuch mit ausführlichen Informationen zu unserem Studiportal (HISinOne) finden Sie zum Download hier.

Welche Regelungen beinhaltet die Studien- und Prüfungsordnung?

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Regelungen der Studien- und Prüfungsordnung.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im E-Campus zu den Syllabi sowie auf der Seite zu den Modulhandbüchern.

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Verantwortlich:
Harald Schwarz, Tiefenbronner Str. 65, 75175 Pforzheim, harald.schwarz(at)hs-pforzheim(dot)de

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Welche Termine muss ich bei der Thesis beachten?
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ich die Thesis beginnen kann ?
Was ist wichtig bei Thesis im Unternehmen ?

siehe Abschlussarbeit

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Beurlaubung

Wenn Sie als Studierende/r der Hochschule Pforzheim ein Urlaubssemester einlegen möchten, dann müssen triftige Gründe dafür vorliegen. Diese sind beispielweise längerfristige Krankheiten, ein Auslandsaufenthalt, eine bevorstehende Elternzeit, Pflegeverantwortung für einen nahen Angehörigen oder auch ein Praktikum, das dem Studienziel dient.

Antragsfristen:

Der Antrag in Ihrem StudiPortal "HISinOne = https://campus.hs-pforzheim.de" ist nach der Rückmeldung in das betreffende Semester, spätestens aber bis Beginn des betreffenden Semesters, d.h. zum 01.03. (Sommersemester) bzw. 01.09. (Wintersemester) zu stellen.

Bei späterem Eintritt des Beurlaubungsgrundes ist unverzüglich der Antrag zu stellen.

Wichtige Hinweise zur Beurlaubung:

  • Eine Beurlaubung im 1. Fachsemester ist nur bei Krankheit zulässig.
  • Eine Beurlaubung ist nicht mehr möglich, wenn nach der Studien-und Prüfungsordnung der Hochschule Pforzheim eine Zulassung zum Studiengang bzw. Immatrikulation nicht mehr erforderlich ist.
  • Eine Beurlaubung kann nicht erfolgen für den Zeitraum, in dem die Abschlussarbeit erstellt wird.

Dauern und Auswirkung der Beurlaubung:

  • Die Zeit der Beurlaubung soll während des gesamten Studiums in der Regel zwei Semester nicht übersteigen.
  • Urlaubssemester zählen als Hochschulsemester, sie zählen jedoch nicht bei der Berechnung der Fachsemester.
  • Beurlaubte Studierende sind nicht berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen und die Hochschuleinrichtungen, mit Ausnahme der Bibliothek und des Hochschulinformationszentrums, zu benutzen.
  • Beurlaubte Studierende nehmen an der Selbstverwaltung der Hochschule nicht teil; ihr aktives und passives Wahlrecht ruht.
  • Beurlaubte Studierende sind nicht berechtigt, Prüfungsleistungen zu erbringen. Es gibt folgende Ausnahmefälle:
    • Schwangerschaft/Elternzeit: Während der Schwangerschaft und im Rahmen der Elternzeit können beurlaubte Studierende an Lehrveranstaltungen teilnehmen, Studien-und Prüfungsleistungen, insbesondere einzelne Prüfungsleistungen zu bereits in vorangegangenen Semestern besuchten Lehrveranstaltungen, erbringen und Hochschuleinrichtungen nutzen. Eine Beratung bei der zuständigen Student-Services-Stelle Ihrer Fakultät wird dazu dringend angeraten.
    • Pflegezeit: Während einer Pflegezeit können beurlaubte Studierende nach Maßgabe einer verbindlichen Studienvereinbarung an Lehrveranstaltungen teilnehmen, Studien-und Prüfungsleistungen, insbesondere einzelne Prüfungsleistungen zu bereits in vorangegangenen Semestern besuchten Lehrveranstaltungen, erbringen und Hochschuleinrichtungen nutzen. Eine Beratung bei der zuständigen Student-Services-Stelle Ihrer Fakultät ist dazu unbedingt erforderlich.
    • Auslandssemester: Eine Beurlaubung steht der Anrechnung von Prüfungsleistungen, die an einer ausländischen Hochschule erbracht worden sind, nicht entgegen. Ausnahmsweise können auch während eines an einer ausländischen Hochschule verbrachten Urlaubssemesters bis zu zwei Prüfungsleistungen in Pforzheim erbracht werden. Die Ausnahme erfordert eine vorherige Abstimmung und Genehmigung durch die Hochschule. Dies erfolgt im Wege eines vom jeweiligen Studiendekan genehmigten Learning Agreements.
    • StudiumPlus: Studierende des Modells „StudiumPlus“ sind berechtigt, an bereits in vorangegangenen Semestern besuchten Lehrveranstaltungen der Hochschule teilzunehmen und jeweils bis zu drei Prüfungsleistungen des ersten Studienabschnitts während der beiden nach dem 2. Semester vorgesehenen Urlaubssemester zu erbringen.

Beiträge:

Die Beiträge für das Studierendenwerk, für die Verwaltungskosten und für die Studierendenschaft sind auch im Falle einer Beurlaubung zu entrichten.

Studiengebühren (nicht-konsekutive Masterstudiengänge, internationale Studierende und Studierende im Zweitstudium):

Für Urlaubssemester werden keine Studiengebühren erhoben.

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Weitere Informationen siehe Notenberechnung und Zeugnisausgabe

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Verantwortlich:
Harald Schwarz, Tiefenbronner Str. 65, 75175 Pforzheim, harald.schwarz(at)hs-pforzheim(dot)de