Beratungsangebot

Symbol einer Glühbirne

Sie wollen Feedback zu Ihren Bewerbungsunterlagen, brauchen Rat für das anstehende Vorstellungsgespräch oder suchen nach einem passendem Jobangebot?
Gerne unterstützen wir Sie im Zuge einer Beratung bei der Optimierung Ihrer Bewerbungsunterlagen und beantworten Ihre Fragen zum Thema Bewerbungsprozess.

Gruppentraining: How to career

gezeichnete Frau zeigt auf Tafel mit Zielsymbol

Nehmen Sie an unseren offenen Bewerbungstrainings teil. Wir bieten regelmäßig Termine mit folgenden Schwerpunkten an:

  • Lebenslauf / CV
  • Anschreiben & Motivationsschreiben
  • Auswahl- und Testverfahren
  • Digitaler Erstkontakt & Vorstellungsgespräch

Die Anmeldung erfolgt über unsere Plattform JOBS&MORE.

Einzelberatung

3 gezeichnete Personen in gelben Kreisen

Vereinbaren Sie gerne per Mail einen Termin zur persönlichen Beratung zu Ihren Bewerbungsunterlagen und zur Bewerbungsstrategie.

Beratungen werden vor Ort im Career Center oder digital via MS Teams angeboten.

 

 

Wichtige Hinweise im Überblick:

Werkstudierende

Was sind Werkstudierende?

Werkstudierende sind an einer Hochschule immatrikulierte Studierende, die neben dem Studium in einem fachnahen Bereich arbeiten. Dies Tätigkeit verbindet Theorie und Praxis, Sie sammeln erste wichtige Berufserfahrung und erhalten ein Einkommen. Meist arbeiten Werkstudierende bis zu 20 Stunden pro Woche während des Semesters, in den Semesterferien ist Vollzeitarbeit möglich.

Tätigkeitsbereiche und Einsatzorte

Werkstudierende arbeiten oft in Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen oder Non-Profit-Organisationen. Die Aufgaben richten sich nach dem Studiengang: 

  • Ingenieurwesen: Projektarbeit, Entwicklung
  • Wirtschaft: Marketing, Controlling, HR
  • Informatik: Softwareentwicklung, IT-Support
  • Geistes- & Sozialwissenschaften: Öffentlichkeitsarbeit, Forschung

Gehalt & Verdienstgrenzen:

Der Stundenlohn liegt meist zwischen 10 und 15 €, in bestimmten Branchen auch darüber. Werkstudenten sind rentenversicherungspflichtig, aber von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit (bei max. 20 Std./Woche). Einkommen unter dem Steuerfreibetrag bleibt steuerfrei. Achtung: BAföG- und Kindergeldregelungen können betroffen sein.

Als Werkstudent oder Werkstudentin gilt für ein Steuerfreibetrag von 12.096 Euro (Stand: 2025). Wenn in einem Jahr mehr verdient wird, wird man als Werkstudierender lohnsteuerpflichtig.

Von deinem Jahresverdienst werden aber auch noch der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.230 Euro sowie ein Sonderpauschbetrag von 36 Euro abgezogen. Das heißt: Man darf in einem Jahr sogar 13.326 Euro verdienen, ohne Lohnsteuer zahlen zu müssen. Im Monat macht das 1.110,50 Euro. (Stand 2025)

An wie vielen Tagen dürfen Werkstudierende mehr als 20 Wochenstunden arbeiten? 

Für Werkstudierende gibt es die 26-Wochen-Regelung: Sie bleiben Werkstudierende, wenn sie im Laufe eines Zeitjahres maximal 26 Wochen (oder 182 Kalendertage) mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, sofern sie dies am Wochenende, abends, nachts oder in der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) tun.

Werkstudent, Minijob oder studentische Hilfskraft?

Beschäftigung

Arbeitszeit

Sozialversicherung

Vergütung

Tätigkeitsbereich

WerkstudentBis 20 Std./WocheRentenpflichtig10–20 €/Std.Fachnah (kein Muss)
MinijobFlexibel (max. 556 €/Monat, ab 2025)Geringfügig versichertBis 556 €/MonatAllgemein
Studentische HilfskraftBis 20 Std./WocheMeist befreitUni-abhängigHochschulnah
PraktikumVollzeit möglichJe nach Art versicherungspflichtigVariabelBerufsvorbereitung

Weitere Hinweise:

Praktika im Ausland

Praktika im Ausland – Ihre Chance für internationale Erfahrungen

Ein Praktikum im Ausland bietet Ihnen zahlreiche Vorteile: Sie stärken Ihre interkulturellen Kompetenzen, sammeln wertvolle Berufserfahrung in einem internationalen Umfeld und erweitern Ihr persönliches und berufliches Netzwerk. Gleichzeitig gewinnen Sie intensive Einblicke in das Leben und die Kultur eines anderen Landes – eine Erfahrung, die Sie persönlich wie fachlich bereichert.

Weitere Informationen und Angebote finden Sie hier:

 

 

 

Steuer-ID

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt als einzige Behörde die lebenslang gültige, elfstellige Steuer-IdNr. Über ein online-Formular des BZSt kann man die Steueridentifikationsnummer erfragen.

Ausländische Staatsangehörige erhalten ihre Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID bzw. TIN) in der Regel automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), nachdem sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt angemeldet haben.Falls sie nicht in Deutschland gemeldet sind, aber Einkünfte hier erzielen, können sie sich direkt an das zuständige Finanzamt wenden. Dieses beantragt dann die Steuer-ID beim BZSt.