Beratungsangebot

Symbol einer Glühbirne

Sie wollen Feedback zu Ihren Bewerbungsunterlagen, brauchen Rat für das anstehende Vorstellungsgespräch oder suchen nach einem passendem Jobangebot?
Gerne unterstützen wir Sie im Zuge einer Beratung bei der Optimierung Ihrer Bewerbungsunterlagen und beantworten Ihre Fragen zum Thema Bewerbungsprozess.

Gruppentraining: How to career

gezeichnete Frau zeigt auf Tafel mit Zielsymbol

Nehmen Sie an unseren offenen Bewerbungstrainings teil. Wir bieten regelmäßig Termine mit folgenden Schwerpunkten an:

  • Lebenslauf / CV
  • Anschreiben & Motivationsschreiben
  • Auswahl- und Testverfahren
  • Digitaler Erstkontakt & Vorstellungsgespräch

Die Anmeldung erfolgt über unsere Plattform JOBS&MORE.

Einzelberatung

3 gezeichnete Personen in gelben Kreisen

Vereinbaren Sie gerne per Mail einen Termin zur persönlichen Beratung zu Ihren Bewerbungsunterlagen und zur Bewerbungsstrategie.

Beratungen werden vor Ort im Career Center oder digital via MS Teams angeboten.

 

 

Wichtige Hinweise im Überblick:

Werkstudierende

Das Foto zeigt eine Gruppe von Menschen im Gespräch.

Was sind Werkstudierende?

Werkstudierende sind an einer Hochschule immatrikulierte Studierende, die neben dem Studium arbeiten. Diese Tätigkeit verbindet Theorie und Praxis, Sie sammeln erste wichtige Berufserfahrung und erhalten ein Einkommen. Meist arbeiten Werkstudierende bis zu 20 Stunden pro Woche während des Semesters, in den Semesterferien ist Vollzeitarbeit möglich.

Gehalt & Verdienstgrenzen:

Als Werkstudierende haben Sie Anspruch auf den Mindestlohn (1. Januar 2025 12,82 Euro brutto / Stunde; 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto / Stunde). Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit, Gefahrenzulagen oder Trinkgelder dürfen nicht in die Kalkulation des Mindestlohns einbezogen werden.

Werkstudierende sind rentenversicherungspflichtig, aber von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit (bei max. 20 Std./Woche). Einkommen unter dem Steuerfreibetrag bleibt steuerfrei. Achtung: BAföG- und Kindergeldregelungen können betroffen sein.

Als Werkstudent oder Werkstudentin gilt für ein Steuerfreibetrag von 12.096 Euro (Stand: 2025). Wenn in einem Jahr mehr verdient wird, wird man als Werkstudierender lohnsteuerpflichtig. Mehrere Beschäftigungsverhältnisse werden zusammengerechnet. 

An wie vielen Tagen dürfen Werkstudierende mehr als 20 Wochenstunden arbeiten? 

Für Werkstudierende gibt es die 26-Wochen-Regelung: Sie bleiben Werkstudierende, wenn sie im Laufe eines Zeitjahres maximal 26 Wochen (oder 182 Kalendertage) mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, sofern sie dies am Wochenende, abends, nachts oder in der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) tun. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Deutschen Studierendenwerks.

Arbeitsvertragliche Regelungen: 

Das wird im Arbeitsvertrag geregelt: 

  • Name und die Anschrift der Vertragsparteien
  • Beginn und Enddatum
  • Arbeitsort
  • kurze Beschreibung der Aufgabe
  • Dauer der Probezeit (falls vereinbart)
  • Arbeitsentgelt
  • Arbeitszeit
  • Urlaubsanspruch, evtl. Anspruch auf Fortbildung
  • Kündigungsfrist
  • allgemeiner Hinweis auf die anwendbaren Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen

Weitere Informationen finden Sie im Nachweisgesetz

Weiterführende Informationen wichtiger Institutionen:
Deutsches Studierendenwerk: Werkstudierende
Deutsche Rentenversicherung: Tipps für Studierende: Jobben und studieren
Agentur für Arbeit: Jobben neben dem Studium

 

Praktika im Ausland

Das Bild zeigt eine Weltkugel in der Nahaufnahme.

Praktika im Ausland – Ihre Chance für internationale Erfahrungen

Ein Praktikum im Ausland bietet Ihnen zahlreiche Vorteile: Sie stärken Ihre interkulturellen Kompetenzen, sammeln wertvolle Berufserfahrung in einem internationalen Umfeld und erweitern Ihr persönliches und berufliches Netzwerk. Gleichzeitig gewinnen Sie intensive Einblicke in das Leben und die Kultur eines anderen Landes – eine Erfahrung, die Sie persönlich wie fachlich bereichert.

Weitere Informationen und Angebote finden Sie hier:

 

 

 

Steuer-ID

Das Bild zeigt gestapelte Geldstücke.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt als einzige Behörde die lebenslang gültige, elfstellige Steuer-IdNr. Über ein online-Formular des BZSt kann man die Steueridentifikationsnummer erfragen.

Ausländische Staatsangehörige erhalten ihre Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID bzw. TIN) in der Regel automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), nachdem sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt angemeldet haben.

Falls Sie sich nicht in Deutschland gemeldet haben, aber Einkünfte hier erzielen, können Sie sich direkt an das zuständige Finanzamt wenden. Dieses beantragt dann Ihre Steuer-ID beim BZSt.

Sozialversicherungsnummer

Sozialversicherungsnummer – Wichtige Informationen für Studierende

Wenn Sie zum ersten Mal eine Beschäftigung aufnehmen – zum Beispiel als Werkstudentin, Praktikantin oder in einem Minijob – wird Ihnen automatisch ein Versicherungsnummernachweis (früher: Sozialversicherungsausweis) ausgestellt.

Dieser Nachweis enthält:

  • Ihre Versicherungsnummer
  • Ihren Vor- und Nachnamen

🔁 Bei Namensänderung oder Verlust:
Sollten Sie Ihren Namen ändern (z. B. durch Heirat) oder den Ausweis verlieren, können Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder bei der Deutschen Rentenversicherung kostenlos einen neuen Nachweis beantragen.

📄 Wichtig zu wissen:
Ihre Versicherungsnummer bleibt lebenslang gültig. Auch bei einem späteren Arbeitgeberwechsel müssen Sie diese Nummer immer an den neuen Arbeitgeber weitergeben.

Hier finden Sie Informationen der Deutschen Rentenversicherung.

Arbeitgeber rufen Ihre Versicherungsnummer in der Regel automatisch über ihr Entgeltabrechnungsprogramm bei der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) ab. Dieses Verfahren ist für Arbeitgeber verpflichtend.

Nur wenn dabei keine Versicherungsnummer ermittelt werden kann, werden Sie gebeten, Ihren Versicherungsnummernachweis selbst vorzulegen.

Falls Ihnen bisher noch keine Rentenversicherungsnummer zugewiesen wurde, veranlasst Ihr Arbeitgeber im Rahmen des Meldeverfahrens die Erstvergabe einer Versicherungsnummer.