Fördermittel und Stipendien

Eher allgemein gilt: für ausländische Studierende wird das grundständige Studium in den Bachelorprogrammen im Normalfall nicht gefördert. Insbesondere in den ersten Studienjahren gibt es kaum Förderungsmöglichkeiten. 

Einen weiteren Überblick zu Fördermöglichkeiten und Stipendienprogrammen bietet die Stipendiendatenbank des DAAD.

 

Studium in Masterprogrammen

Die Möglichkeiten zur Förderung ausländischer Studierender sind in Masterprogrammen besser als für Studierende in Bachelorprogrammen. Insbesondere stehen für die Masterprogramme eher Stipendien der verschiedenen Fördereinrichtungen zur Verfügung. 


Einen Überblick zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten und Stipendienprogrammen bietet der DAAD in seiner Stipendiendatenbank.


Studienabschluss-Stipendium

 

Es gibt für internationale Studierende die Möglichkeit einer Förderung, um das Studium erfolgreich abzuschließen (Studienabschluss-Stipendien). Studienabschluss-Stipendien im Rahmen des STIBET I-Programms werden vom DAAD aus Mitteln des Auswärtigen Amts finanziert. Diese Zuschüsse werden i.d.R. für max. ein Semester gewährt und können beim Akademischen Auslandsamt beantragt werden. Die Studienabschluss-Stipendien sollen ausländischen Studierenden eine von finanzieller Sorge unbelastete Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen ermöglichen. Die Vergabe erfolgt unter Berücksichtigung der Bedürftigkeit (insbesondere für Studierende, die ihr Studium bisher durch Nebenjobs finanziert haben) und guter Leistungen im bisherigen Studium.

 

Stipendienhöhe 2026: 3 Monate à 500,00€

Voraussetzungen: 

  • Bachelor-Studierende
  • Keine Deutsche Staatsbürgerschaft
  • Erkennbarer, erfolgreicher Abschluss innerhalb einem Jahr möglich
  • Finanzielle Bedürftigkeit
  • Hochschulzugangsberechtigung von einer Hochschule im Ausland

 

 

Antragsdokumente:

  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Ausweisdokument
  • Lebenslauf
  • Notenübersicht
  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Kurzes Motivationsschreiben (max. 1 Seite), in dem Sie darlegen, weshalb Sie eine Förderung benötigen und wie Sie Ihr Studium bisher finanziert haben

Antrag müssen beim Auslandsamt, Fr. Annika Klein ( annika.klein@hs-pforzheim.de ), eingereicht werden. Anträge müssen mind. 1 Monat vor möglichem Stipendienbeginn, jedoch spätestens bis zum 15.August.2026 eingereicht werden für Stipendien im Jahr 2026. 

 

 

Weitere Hinweise: 

  • Keine Förderung während Auslandsaufenthalten oder Urlaubssemestern zulässig
  • Keine Doppelförderung aus weiteren DAAD-Mitteln
  • Doppelförderung mit weiteren Stipendien: Max. 492,00€/Monat
  • Zuverdienst (Bsp. Nebenjob): Max. 1095,00€/Monat während der Förderung
  • Auszahlung nur auf Europäische Konten mit IBAN Nummer (WISE Konten nicht möglich)

Stipendien für mehr Chancengerechtigkeit

 

Das Stipendien für Mehr Chancengleichheit richtet sich speziell an Studierende mit besonderen Herausforderungen im Studium. Dazu gehören Studierende mit Fluchthintergrund, Kindern, Behinderung oder chronischer Erkrankung. Die Stipendien im Rahmen des STIBET I-Programms werden vom DAAD aus Mitteln des Auswärtigen Amts finanziert. Diese Zuschüsse werden i.d.R. für max. ein Semester gewährt und können beim Akademischen Auslandsamt beantragt werden. Die Stipendien sollen ausländischen Studierenden eine von finanzieller Sorge unbelastete Studienzeit ermöglichen. Die Vergabe erfolgt unter Berücksichtigung der Bedürftigkeit und guter Leistungen im bisherigen Studium.

 

 

Stipendienhöhe 2026: 3 Monate à 500,00€

Voraussetzungen: 

  • Studierende im Bachelor
  • Keine Deutsche Staatsbürgerschaft
  • Finanzielle Bedürftigkeit
  • Hochschulzugangsberechtigung von einer Hochschule im Ausland
  • Entweder Fluchthintergrund oder eigene Kinder (max. 12 Jahre) oder Behinderungsgrad 50% oder Chronische Erkrankung, die nachweislich das Studium erschwert

Antragsdokumente:

  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Ausweisdokument
  • Lebenslauf
  • Notenübersicht
  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Kurzes Motivationsschreiben (max. 1 Seite), in dem Sie darlegen, weshalb Sie eine Förderung benötigen und wie Sie Ihr Studium bisher finanziert haben
  • Ggf. Aufenthaltstitel als Flüchtling, Geburtsurkunde Kinder, Behinderungsausweis, Arztbescheid (chronische Erkrankung)

Antrag müssen beim Auslandsamt, Fr. Annika Klein ( annika.klein@hs-pforzheim.de ), eingereicht werden. Anträge müssen mind. 1 Monat vor möglichem Stipendienbeginn, jedoch spätestens bis zum 15.August.2026 eingereicht werden für Stipendien im Jahr 2026. 

 

Weitere Hinweise: 

  • Keine Förderung während Auslandsaufenthalten oder Urlaubssemestern zulässig
  • Keine Doppelförderung aus weiteren DAAD-Mitteln
  • Doppelförderung mit weiteren Stipendien: Max. 492,00€/Monat
  • Zuverdienst (Bsp. Nebenjob): Max. 1095,00€/Monat während der Förderung
  • Auszahlung nur auf Europäische Konten mit IBAN Nummer (WISE Konten nicht möglich)