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Wie sieht der idealtypische Prozess bis zur Zulassung aus?

 

·      Besuch der Sprechstunde für Geflüchtete

·      Prüfung der Zeugnisse

·      Prüfung der bereits vorhandenen Sprachkenntnisse

·      Erreichen des benötigten Sprachniveaus durch Teilnahme an einem von der Hochschule angebotenen

       Sprachkurs oder Nachweis des DSH oder des TestDaF

·      Bewerbung bis zum 15.7. zum Sommersemester / 15.1. zum Wintersemester

·      Mögliche Zulassung / Immatrikulation

 

Ab wann kann ein Studium begonnen werden?

 

 

Nach Ablegen des TestDaF / DSH können Geflüchtete immatrikuliert werden

 

Im Fall einer Anerkennung der bisherigen Studienleistung und eines bereits vorhandenen Sprachnachweis durch TestDaf / DSH bzw. Toefl kann eine Immatrikulation bereits ab dem nächsten Semester erfolgen, sofern die Bewerbungsfrist eingehalten wird.

 

Welche Dokumente werden benötigt?

 

·       Zeugnisse über die ausländische Hochschulreife

·       Alle Zeugnisse der zuletzt besuchten Hochschule

·       Sprachzertifikate Deutsch/Englisch

·       Nachweis über Asylantrag

·       Alle Dokumente übersetzt auf Deutsch oder Englisch

·       Alle im Rahmen der Bewerbung erforderlichen Unterlagen müssen als beglaubigte Kopie vorliegen

 

uni-assist

 

o   über die Webseite von uni-assist können benötigte Unterlagen überprüft werden

o   Menschen mit Fluchthintergrund können die Leistungen von uni-assist kostenlos in Anspruch nehmen

o   Registrierung unter:  www.uni-assist.de/online/Frontend/Registrierung/index 

nach der Registrierung muss ein Antrag auf Kostenbefreiung gestellt werden