Wie sieht der idealtypische Prozess bis zur Zulassung aus?
· Besuch der Sprechstunde für Geflüchtete
· Prüfung der Zeugnisse
· Prüfung der bereits vorhandenen Sprachkenntnisse
· Erreichen des benötigten Sprachniveaus durch Teilnahme an einem von der Hochschule angebotenen
Sprachkurs oder Nachweis des DSH oder des TestDaF
· Bewerbung bis zum 15.7. zum Sommersemester / 15.1. zum Wintersemester
· Mögliche Zulassung / Immatrikulation
Ab wann kann ein Studium begonnen werden?
Nach Ablegen des TestDaF / DSH können Geflüchtete immatrikuliert werden
Im Fall einer Anerkennung der bisherigen Studienleistung und eines bereits vorhandenen Sprachnachweis durch TestDaf / DSH bzw. Toefl kann eine Immatrikulation bereits ab dem nächsten Semester erfolgen, sofern die Bewerbungsfrist eingehalten wird.
Welche Dokumente werden benötigt?
· Zeugnisse über die ausländische Hochschulreife
· Alle Zeugnisse der zuletzt besuchten Hochschule
· Sprachzertifikate Deutsch/Englisch
· Nachweis über Asylantrag
· Alle Dokumente übersetzt auf Deutsch oder Englisch
· Alle im Rahmen der Bewerbung erforderlichen Unterlagen müssen als beglaubigte Kopie vorliegen
uni-assist
o über die Webseite von uni-assist können benötigte Unterlagen überprüft werden
o Menschen mit Fluchthintergrund können die Leistungen von uni-assist kostenlos in Anspruch nehmen
o Registrierung unter: www.uni-assist.de/online/Frontend/Registrierung/index
nach der Registrierung muss ein Antrag auf Kostenbefreiung gestellt werden