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Welche Finanzierungmöglichkeiten gibt es?

 

·       BAföG:

= zinsloses Darlehen für die Regelstudienzeit
anerkannte Flüchtlinge haben Anspruch auf BAföG, subsidiär anerkannte Flüchtlinge ab einem Aufenthalt von 15 Monaten

(wurde noch nicht über den Asylantrag entschieden, so kann kein BAföG beantragt werden)

Geduldete und Inhaber bestimmter anderer Aufenthaltstitel müssen künftig nicht mehr eine Vierjahresfrist abwarten ehe sie BAföG-berechtigt sind, sondern können ebenfalls nach 15 Monaten die Unterstützung beantragen.

möglicher Höchstbetrag: 670 € monatlich

 

·       Teildarlehen:

o   Otto Benecke Stiftung e.V.

Das Förderprogramm der Otto Benecke Stiftung richtet sich an Menschen mit Fluchthintergrund, die ein Hochschulstudium beginnen oder fortführen möchten. Voraussetzung ist eine Bildungsberatung. 

Wer ist förderberechtigt?

 

o   weitere Teildarlehen unter:

Studieren in Deutschland
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