Novellierung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes – Prof. Dr. Simone Harriehausen als Sachverständige im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz im Bundestag
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Als Expertin für Verbraucherstreitbeilegung war Frau Prof. Dr. Simone Harriehausen mit einer Stellungnahme zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen“ beteiligt.
Bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, in der Sitzung des Bundestages am 26. Juni 2019, hob sie insbesondere die Vorzüge und Möglichkeiten eines Schlichtungsverfahrens für Verbraucher hervor. Dieses würde es Verbrauchern ermöglichen, unkompliziert und ohne große Kosten eine außergerichtliche und vor allem schnelle Lösung für Ihre Konflikte zu finden. Insbesondere sollten in Zukunft auch Unternehmen ein Antragsrecht auf Streitbeilegung bei den Schlichtungsstellen erhalten.
Hintergrund ist, dass die Zuständigkeiten von Universalschlichtungsstellen auf solche Streitigkeiten ausgeweitet werden soll, zu welchen eine bindende Feststellung auf Grund einer Musterfeststellungsklage getroffen wurde.
Die Gelegenheit für Frau Prof. Dr. Harriehausen, in einem solchen Rahmen an einem Gesetzgebungsverfahren mitzuwirken, spiegelt zugleich die Arbeit des „Zentrums Verbraucherforschung und nachhaltigen Konsum an der Hochschule Pforzheim (vunk)“ wider, welches von Beginn an bei Themen wie der Verbraucherstreitbeilegung involviert ist.
Die Gesetzesvorlagen sowie die Stellungnahme von Frau Prof. Dr. Harriehausen sind online abrufbar.
Die Stellungnahme der Verbraucherkommission Baden-Württemberg zum selben Thema wurde von Dr. Felix Braun unter Mitwirkung von Prof. Dr. Tobias Brönneke und Prof. Dr. Andrea Wechsler verfasst.