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IFA Berlin: 8 Empfehlungen für eine lange Lebensdauer von elektronischen Produkten

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Gemeinsame Pressemitteilung der Hochschule Pforzheim und des Öko-Instituts

Professor Dr. Tobias Brönneke, Leiter des Zentrums für Verbraucherforschung und nachhaltigen Konsum (vunk) der Hochschule Pforzheim.

Produkte länger zu nutzen, entlastet Umwelt und Klima. Das Zentrum für Verbraucherforschung und nachhaltigen Konsum (vunk) der Hochschule Pforzheim hat in Zusammenarbeit mit dem Öko-Institut acht Punkte für eine nachhaltige Produktpolitik erarbeitet. Sie sollen dazu beitragen, die Lebensdauer für Elektro- und Elektronikprodukte zu verlängern. Die Empfehlungen entstanden im Rahmen des Forschungsprojekts „Weiterentwicklung von Strategien gegen Obsoleszenz einschließlich rechtlicher Instrumente“ im Auftrag des Umweltbundesamtes.

Rechte von Käufern stärken
Eine zentrale Forderung geht dahin, die Rechte von Käufern von Elektro- und Elektronikprodukten zu stärken. Dafür müsse das bestehende Zivilrecht weiterentwickelt und auf Langlebigkeit ausgelegt werden. „Damit die Verbraucher die längere oder kürzere Lebensdauer der Produkte bei ihrer Kaufentscheidung mitberücksichtigen können, muss eine Mindestlebensdauerkennzeichnung verbindlich eingeführt werden. Auch sollte die Verjährung der Käuferrechte deutlich verlängert werden“, betont Professor Dr. Tobias Brönneke, Leiter des Zentrums für Verbraucherforschung und nachhaltigen Konsum (vunk) an der Hochschule Pforzheim. Weiter gehöre dazu, das Verbandsklagerecht der Umweltverbände bei Verstößen gegen den Verbraucherschutz zu erweitern und die Beweislastumkehr bei Mängeln zu verlängern, so die Autoren.

Reparaturanforderungen der Ökodesign-Richtlinie stärken
Die Experten begrüßen die neuen Anforderungen der EU-Ökodesign-Richtlinie für eine längere Lebensdauer, insbesondere in Bezug auf Verfügbarkeit und Lieferbarkeit von Ersatzteilen und den Zugang zur Reparatur- und Wartungsinformation. Bislang gelten diese Anforderungen jedoch nur für fünf Produktgruppen. „Wir fordern, dass die neuen Reparaturanforderungen für alle Elektronik- und Elektroprodukte gelten“, sagt Siddharth Prakash, Experte für nachhaltigen Konsum am Öko-Institut. „Zudem sollten alle Ersatzteile mindestens zehn Jahre bereitgehalten werden.“ Auch die Lieferzeiten von fünfzehn Arbeitstagen für die Ersatzteile sind für viele Verbraucher zu lang und sollte auf fünf Arbeitstage verringert werden. „Dies kann wesentlich dazu beitragen, dass in der Praxis mehr repariert wird“, betont Prakash, „so können Rohstoffe besser geschützt werden, damit die Europäische Union ihre Ressourcenschutzziele erreicht“.

Unabhängiges Reparatur-Register einführen
Zusätzlich sollten alle europäischen Mitgliedstaaten ein unabhängiges Register für „fachlich kompetenten Reparateure“ entwickeln. Bislang ist vorgesehen, dass die Hersteller eigene Register mit von ihnen autorisierten Fachbetrieben führen, solange der jeweilige Mitgliedstaat kein entsprechendes Register geschaffen hat. Öko-Institut und vunk fordern deshalb, dass auch Deutschland ein solches Register einrichtet. Dabei sollte gewährleistet werden, dass auch andere kompetente Akteure, wie etwa Reparaturinitiativen und Repair-Cafés mit entsprechenden Kompetenzen, sich eintragen können. „Kleine und mittelständische Reparaturbetriebe und -initiativen dürfen bei der Lieferung von Ersatzteilen und Reparaturinformationen nicht benachteiligt werden“, fordert Keimeyer, stellvertretender Leiter des Institutsbereich Umweltrecht & Governance.

Die weiteren Empfehlungen von Öko-Institut und vunk zielen darauf ab, die Rechte von Käufern von Elektro- und Elektronikprodukten zu stärken. Dafür müsse das bestehende Zivilrecht weiterentwickelt und auf Langlebigkeit ausgelegt werden. „Damit die Verbraucher die längere oder kürzere Lebensdauer der Produkte bei ihrer Kaufentscheidung mitberücksichtigen können, muss eine Mindestlebensdauerkennzeichnung verbindlich eingeführt werden. Auch sollte die Verjährung der Käuferrechte deutlich verlängert werden“, erklärt Tobias Brönneke. Weiter gehöre dazu, das Verbandsklagerecht der Umweltverbände bei Verstößen gegen den Verbraucherschutz zu erweitern und die die Beweislastumkehr bei Mängeln zu verlängern, so die Autoren.

Die Empfehlungen können Sie hier downloaden.

Weitere Informationen:
Zentrum Verbraucherforschung und nachhaltiger Konsum (vunk)

Das Pforzheimer Zentrum Verbraucherforschung und nachhaltiger Konsum (vunk) bündelt die Forschungsaktivitäten der Hochschule zu Fragen der Verbraucherforschung und des nachhaltigen Konsums. Das Zentrum zeichnet sich durch eine besondere fachlich breite und fundierte Interdisziplinarität aus. So wirken im Rahmen des Kompetenzzentrums Rechtswissenschaftler, Betriebs- und Volkswirte sowie Wissenschaftler aus den Bereichen Markt- und Meinungsforschung, Technik, Psychologie, quantitative Methoden und Designwissenschaften mit.

Ansprechpartner des Zentrums für Verbraucherforschung und nachhaltigen Konsum der Hochschule Pforzheim (vunk):
Professor Dr. Tobias Brönneke, Leiter des vunk
tobias.broenneke(at)hs-pforzheim(dot)de, 07231 / 28-6018
www.hs-pforzheim.de/Verbraucherforschung, https://twitter.com/vunk_HSPF

Ansprechpartner am Öko-Institut:
Friedhelm Keimeyer, Stellv. Leiter des Institutsbereichs Umweltrecht & Governance
Öko-Institut e.V., Büro Berlin
f.keimeyer(at)oeko(dot)de, 030 405085-308
(für rechtliche Fragestellungen)

Siddharth Prakash, Senior Researcher im Institutsbereich Produkte & Stoffströme
Öko-Institut e.V., Geschäftsstelle Freiburg
s.prakash(at)oeko(dot)de, 0761 45295-244
(für technische Fragestellungen).