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Prof. Dr. Steffen Kroschwald in der Fachzeitschrift

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VuR 11/2022

KRO

Prof. Dr. Steffen Kroschwald* in der Fachzeitschrift „Verbraucher und Recht“ (VuR) zur Ausübung von Datenschutzrechten bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte

Werden Apps, Webseiten, Online-Netzwerke und andere digitale Produkte an Verbraucher bereitgestellt, gelten dazu die verbraucherschützenden Regelungen der §§ 327 ff. BGB. Erwartungsgemäß wird zunächst vorausgesetzt, dass der Verbraucher für die Bereitstellung des digitalen Produkts einen Preis bezahlt, um sodann in den Genuss dieser Rechte zu kommen. Realität moderner Datenwirtschaft ist aber, dass häufig statt einer Preiszahlung personenbezogene Daten „fließen“ – dieser Realität stellt sich nunmehr auch die neuer Regelung. Die bloße Vorstellung des „Bezahlens mit personenbezogenen Daten“ im Sinne einer „Gegenleistung“ provoziert jedoch zu Recht einen Abwehrreflex aus Sicht des Daten- und Persönlichkeitsschutzes. Die Neuregelung in der Richtlinie und ihre Umsetzung im BGB versuchen sich insofern an einem regulatorischen Spagat: zwischen unangetasteter Geltung bestehenden Datenschutzes einerseits und dem schuldrechtlich gebotenen Ausgleich von Interessen der Verbraucher und Unternehmer in einer modernen Datenwirtschaft andererseits. Die Folgen werden dort sichtbar, wo Datenschutzrechte betroffener Personen und ökonomische Nutzenerwartungen der Datenwirtschaft im Vertrag über digitale Produkte aufeinandertreffen. In einem Beitrag in der Zeitschrift Verbraucher und Recht (VuR 2022, S. 403) befasst sich Prof. Dr. Steffen Kroschwald* mit den Hintergründen, dem hier beschriebenen Spannungsverhältnis und dessen Auflösung durch den Gesetzgeber.

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