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Ablehnung

Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie ausführliche Informationen zum Ablehnungsbescheid.

Informationen zum Ablehnungsbescheid

Bewerber/innen mit Staatsangehörigkeit außerhalb der EU, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, wurden nur bei der Quote Ausländer berücksichtigt. 

Bewerber/innen, die bis zum Bewerbungsschluss bereits ein Hochschulstudium in Deutschland abgeschlossen hatten, nahmen nur über die Quote Zweitstudium am Auswahlverfahren teil.

Alle anderen Bewerber/innen wurden bei der Quote Auswahlverfahren* und bei der Quote Wartezeit** berücksichtigt. Bei genehmigtem Härteantrag und/oder genehmigtem Antrag auf Auswahl nach Ortsbindung im öffentlichen Interesse erfolgte zusätzlich eine Berücksichtigung bei diesen Quoten.

*Beim Studiengang BW/International Business wurde die Gesamtnote des Auswahlverfahrens aus den Ergebnissen des Eignungsfeststellungsverfahrens gebildet; bei allen anderen Studiengängen wurde die Gesamtnote nach den aktuellen Auswahlkriterien des jeweiligen Studiengangs und ggf. der Note des Testates gebildet. 

** Die Wartezeit wurde berechnet nach der Zahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Studienberechtigung verstrichen sind, abzüglich der Semester, für die eine Immatrikulation an einer deutschen Hochschule bestand. Die Wartezeit wurde durch die Angaben der Bewerber/innen ermittelt und automatisch berücksichtigt.

Alternativen

Auch wenn Sie keinen Studienplatz erhalten haben, gibt es dennoch Alternativen:

Die Bewerbungsunterlagen werden nach Beendigung des Vergabeverfahrens vernichtet und die Bewerberdaten gelöscht.

Wenn Sie sich für das nächste Semester wiederbewerben möchten, nutzen Sie dafür bitte die Online-Bewerbung. Informationen über den Bewerbungsprozess aller deutschsprachigen Bachelor-Studiengängen der Fakultäten Technik sowie Wirtschaft und Recht (1. Fachsemester) finden Sie hier.