HS PF

Kurz-Info zur Krankenversicherung

In Deutschland besteht für alle Studierenden grundsätzlich Krankenversicherungspflicht. Studierende, die an staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben werden, sind versicherungspflichtig bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Die Versicherungspflicht beginnt mit dem Semester der Ersteinschreibung.

Für die Einschreibung an der Hochschule Pforzheim benötigen Sie den Nachweis einer gültigen Krankenversicherung. Dieser wird uns in Form einer elektronischen Mitteilung von Ihrer Krankenkasse übermittelt.

Setzen Sie sich vor Einreichung Ihrer Einschreibeunterlagen mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und veranlassen die Meldung der Krankenkasse.

Wichtig! Die Absendernummer für den automatisierten Datenaustausch lautet H0002143.

 

Hinweis bei privat Versicherten:

Sollten Sie privat versichert sein, (ob selbst oder als Familienangehöriger) müssen Sie keine Meldung Ihrer privaten Krankenkasse veranlassen.

In diesem Fall benötigen wir die Meldung einer gesetzlichen Krankenkasse über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht.

Diese Meldung erfolgt ebenfalls über eine elektronische Mitteilung, die Sie vor der Einschreibung bei einer gesetzlichen Krankenkasse veranlassen müssten.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Einschreibung nur bearbeiten können, wenn wir eine elektronische Mitteilung Ihrer Krankenkasse zur Einschreibung erhalten haben. Setzen Sie sich deshalb rechtzeitig mit der Krankenkasse in Verbindung und veranlassen die Meldung.

Erkundigen Sie sich bitte bei Unklarheiten rechtzeitig direkt bei einer gesetzlichen Krankenkasse.