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Bewerbungsfristen

Es handelt sich bei den Bewerbungsfristen jeweils um sogenannte Ausschlussfristen, d.h. wenn eine Bewerbung nach dem Termin die Hochschule erreicht, kann diese nicht mehr berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie die abweichenden Termine für die zulassungsfreien Studiengänge in der Fakultät für Technik (für das Sommersemester: 15.03.; für das Wintersemester: 30.09.).

Weitere Informationen zu den Terminen und Fristen bei zulassungsbeschränkten Studiengängen:

https://www.hochschulstart.de/informieren-planen/terminuebersicht (externer Link).

Bachelorstudiengänge

  Fakultät für Gestaltung Fakultät für Technik Fakultät für Wirtschaft und Recht
Wintersemester 30. April 15. Juli* 15. Juli
Sommersemester 30. Oktober 15. Januar* 15. Januar

*Abweichenden Termine für die zulassungsfreien Studiengänge in der Fakultät für Technik (für das Sommersemester: 15.03.; für das Wintersemester: 30.09.). Diese Termine gelten auch für Bewerbungen ins Höhere Fachsemester bei zulassungsfreien Studiengängen.

Für den Studiengang BSBA Digital Enterprise Management gelten für Nicht-EU-Bewerber abweichende Bewerbungsfristen.

Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Samstag, so endet die Frist mit Ablauf dieses Tages und verlängert sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages.
 

 

Masterstudiengänge

Das Bewerbungsverfahren für die Masterstudiengänge ist abhängig vom ausgewählten Studiengang. Bitte gehen Sie auf die Übersicht der Masterstudiengänge und wählen Sie dort den gewünschten Studiengang aus, um detaillierte Informationen über das jeweilige Verfahren zu erhalten.