Bewerbungsfristen
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen die Hochschule bis zu den aufgeführten Bewerbungsfristen erreichen.
Es handelt sich bei den Bewerbungsfristen jeweils um sogenannte Ausschlussfristen, d.h. wenn eine Bewerbung nach dem Termin die Hochschule erreicht, kann diese nicht mehr berücksichtigt werden.
Bachelorstudiengänge
Fakultät für Gestaltung | Fakultät für Technik | Fakultät für Wirtschaft und Recht | |
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Wintersemester | 30. April | 15. Juli* | 15. Juli* |
Sommersemester | 30. Oktober | 15. Januar | 15. Januar |
Für den Studiengang BSBA Digital Enterprise Management gelten für Nicht-EU-Bewerber abweichende Bewerbungsfristen.
Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Samstag, so endet die Frist mit Ablauf dieses Tages und verlängert sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages.
Bitte berücksichtigen Sie ggf. auch längere Postlaufzeiten, da verspätet eingehende Anträge nicht mehr akzeptiert werden können.
Masterstudiengänge
Das Bewerbungsverfahren für die Masterstudiengänge ist abhängig vom ausgewählten Studiengang. Bitte gehen Sie auf die Übersicht der Masterstudiengänge und wählen Sie dort den gewünschten Studiengang aus, um detaillierte Informationen über das jeweilige Verfahren zu erhalten.