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Presseeinladung Studium Generale

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Europa ohne Wenn und Aber? Grundgesetz und Europa in der Rechtsprechung

Dr. Sibylle Kessal-Wulf, Richterin des Bundesverfassungsgerichts.

Am kommenden Mittwoch, 6. November 2019, setzt das Studium Generale der Hochschule Pforzheim seine Vortragsreihe fort. Dr. Sibylle Kessal-Wulf, Richterin des Bundesverfassungsgerichts, spricht zum Thema „Europa ohne Wenn und Aber? Grundgesetz und Europa in der Rechtsprechung“. Der Vortrag beginnt um 19:00 Uhr und findet im Walter-Witzenmann-Hörsaal in der Tiefenbronner Straße 65 statt.

Wie demokratisch ist eigentlich die Europäische Union? Und wie können die demokratischen Einflussmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger im Prozess der europäischen Integration gesichert werden? Wo findet die vom Grundgesetz ausdrücklich vorgesehene Öffnung der deutschen Rechtsordnung für unionales Recht ihre Grenzen? Zentrale Fragen zu Europa, die insbesondere das Bundesverfassungs-gericht als „Hüter des Grundgesetzes“ beschäftigen, wie z.B. in seinem Ende Juli 2019 verkündeten Urteil zur europäischen Bankenunion. Sibylle Kessal-Wulf stellt das „Modell Europa“ vor und beleuchtet in ihrem Vortrag die Rolle des Bundesverfassungs-gerichts in diesem (supra-)nationalen Kontext.

Sibylle Kessal-Wulf studierte Rechtswissenschaften in Kiel und begann anschließend ihre richterliche Karriere am Amts- und Landgericht Flensburg. 1992 wurde sie Richterin am Schleswig-holsteinischen Oberlandesgericht und promovierte parallel zu dieser Tätigkeit im Jahr 1995. 2001 wechselte Kessal-Wulf an den Bundesgerichtshof, 2011 erfolgte die Ernennung zur Vorsitzenden Richterin. Im November 2011 wurde sie zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts gewählt, wo sie dem Zweiten Senat angehört.