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Sprachliche Voraussetzungen

Deutschsprachige Studienprogramme 

Für das Studium in deutschsprachigen Studienprogrammen sind hinreichende Deutschkenntnisse durch folgende Sprachzertifikate nachzuweisen: Deutsches Sprachdiplom (Stufe II) der Kultusministerkonferenz, DSH Prüfung (DSH 2), TestDaF (min. 16), telc Deutsch C1 Hochschule oder Goethe Zertifikat C2 des Goethe Instituts. 

Englischsprachige Studienprogramme 

Für die englischsprachigen Studienprogramme sind vor Studienbeginn hinreichende Sprachkenntnisse nachzuweisen. Hinreichende Englischkenntnisse werden i.d.R. durch den Test of English as a Foreign Language TOEFL belegt. Für das Studium ist eine Punktzahl von mind. 72 (iBT) oder mind. 543 (ITP) erforderlich. Testergebnisse von TOEICIELTSCPE und CAE werden ebenfalls anerkannt und können ggf. hier umgerechnet werden.


Für das Studium in Studienprogrammen, die teilweise in deutscher und teilweise in englischer Sprache angeboten werden, sind ausreichende Sprachkenntnisse in beiden Unterrichtssprachen nachzuweisen.