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Erasmus+ Förderung für Praktika

Auslandspraktika in Europa können im Rahmen des ERASMUS+ Programms gefördert werden. Die Förderung kann über das Konsortium KOOR/BEST (die Koordinierungsstelle an der Hochschule Karlsruhe) beantragt werden. Alle Unterlagen müssen direkt bei der Koordinierungsstelle für Auslandspraktika  eingereicht werden. Auch die Förderung von freiwilligen Praktika ist möglich.

 

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Gefördert werden kann jeder Vollzeitstudierende, der an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben ist
  • Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie bereits eine Praktikumsstelle gefunden haben
  • Es muss sich um ein Vollzeit-Praktikum handeln
  • Die Praktikumsdauer muss mindestens zwei Monate (60 Tagen) betragen
  • Es darf sich nicht um ein Praktikum bei einer europäischen Institution / einer Einrichtung, die EU-Programme verwaltet / einer nationalen oder diplomatischen Vertretung der Herkunftslandes (Konsulat, Botschaft) handeln
  • Es darf keine Doppel-Förderung durch die EU geben, d.h. Sie dürfen neben dem ERASMUS-Praktika-Stipendium nicht gleichzeitig ein weiteres EU-Stipendium in Anspruch nehmen
  • Eine Förderung ist auch möglich, wenn bereits eine ERASMUS-Förderung für einen Studienaufenthalt in Anspruch genommen wurde


 

Bewerbungsfrist

Die Bewerbung muss vier Wochen vor Beginn des Praktikums eingereicht werden.  Ein Monat vor Praktikumsbeginn entspricht dem gleichen Kalendertag des Vormonats: Wenn Sie Ihr Praktikum zum Beispiel am 10.02. beginnen, ist die Bewerbungsfrist der 10.01. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.

 

Höhe der Förderung

Eine Praktikumsförderung ist für mindestens 2 und höchstens 12 Monate möglich.
Zur Berechnung der Stipendienhöhe wird die Anzahl der Fördertage mit dem Tagessatz der jeweiligen Ländergruppe multipliziert. Die monatliche Förderhöhe beträgt je nach Ländergruppe derzeit zwischen 327,- und 429,- EUR (s. Webseite KOOR/BEST).

 

 

Nach Beendigung des Praktikums

Alle Geförderte, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool Plus zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen. Sie werden nach Beendigung des durch den Projektträger im MT+ erfassten Aufenthalts durch das Tool automatisch aufgefordert, den Bericht innerhalb von 30 Tagen auszufüllen.