„Digitaler Omnibus“ der EU: Verbraucherkommission Baden-Württemberg verabschiedet Stellungnahme zu den Verordnungsentwürfen aus Sicht des Verbraucherschutzes

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Das nunmehr von der VK BW veröffentlichte Papier wurde im vunk-Institut federführend erarbeitet.

Zwei als „Digitaler Omnibus“ bezeichnete Verordnungsvorhaben der EU-Kommission vom 19.11 2025 verfolgen das Ziel, die europäische Digitalgesetzgebung zu vereinfachen und unternehmerfreundlicher zu gestalten, insbesondere durch Anpassungen der KI-Verordnung, der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Data Act und weiterer Digitalgesetze. Aus verbraucherrechtlicher Sicht ergeben sich dabei erwartbar Auswirkungen. Mit einer vom Direktor des Instituts für Verbraucherforschung und nachhaltigen Konsum (vunk) an der Hochschule Pforzheim, Prof. Dr. Steffen Kroschwald, federführend ausgearbeiteten Publikationen nimmt die Verbraucherkommission Baden-Württemberg nun aus Sicht des Verbraucherschutzes Stellung zu diesen Verordnungsentwürfen. „Das im Entwurf vorliegende Verordnungspaket enthält aus Sicht des Verbraucherschutzes sowohl sinnvolle Klarstellungen und Vereinfachungen als auch zahlreiche, teils gravierende Einschränkungen von Verbraucherrechten“, so Hauptautor Kroschwald. 

Die Stellungnahme weist auf geplante Anpassungen hin, die zwar Unternehmen Prozesserleichterungen bringen, jedoch Verbraucherrechte im Einzelnen bedenklich einschränken können. So warnt die Stellungnahme insbesondere vor der Ausweitung von Zulässigkeitstatbeständen zulasten einer Einwilligung. Denn bereits heute und absehbar in der Zukunft bestünden vermehrt technische Möglichkeiten im Sinne der verbraucherfreundlichen Technikgestaltung, Einwilligungen, etwa durch elektronische Agenten, im Sinne des jeweiligen Verbrauchers zu automatisieren. 

Als bedenklich werden ferner ausgeweitete Ausnahmetatbestände im Bereich der Betroffenenrechte eingestuft; insbesondere, wo diese – etwa bei Information und Auskunft – ihrerseits Ausgangspunkt weiterer Geltendmachung von Rechten sein können. 

Im Besonders bedauert die Stellungnahme der Verbraucherkommission auch, dass das Entwurfspaket der EU-Kommission zum „Digitalen Omnibus“ die Förderung digitaler Kompetenz in der Breite der Verbraucherschaft weitgehend ausblendet und in Bezug auf AI Literacy sogar wieder zurücknimmt.

Die Stellungnahme Nr. 79 der Verbraucherkommission  Baden-Württemberg vom 25.2.2026 ist hier abrufbar: https://www.verbraucherkommission.de/site/pbs-bw-rebrush2024/get/documents_E-2007145241/MLR.Verbraucherportal/Verbraucherkommission-Dokumente/Stellungnahmen/79VK_Stellungnahme%20EU-Digital%20Omnibus%20aus%20Verbrauchersicht.pdf

Bereits in vorangegangener Stellungnahme Nr. 78 hatte sich die Verbraucherkommission Baden-Württemberg für einen Wettlauf um KI-Innovation ausgesprochen, der Verbraucherschutz und KI-Kompetenz (AI Literacy) in den Mittelpunkt stellt. Diese und weitere Stellungnahmen der VK BW finden sich unter https://www.verbraucherkommission.de/,Lde/Startseite/stellungnahmen

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