Online-Rückmeldung 

Sie finden ab Beginn der Rückmeldefrist den Link zur Online-Rückmeldung am Ende dieser Seite.

Die Rückmeldung findet für die Studierenden aller Fakultäten an der Hochschule Pforzheim statt

vom 15. Januar bis 15. Februar für das Sommersemester,

vom 1. Juli bis 31. Juli für das Wintersemester.

Mit der Rückmeldung werden die Gebühren erhoben. Für Studierende der Bachelorstudiengänge sowie der konsekutiven Masterstudiengänge sind 101 Euro zu Zahlung fällig (Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 40 Euro und Studentenwerksbeitrag in Höhe von 61 Euro).

Für Studierende in nicht-konsekutiven Masterstudiengängen werden zusätzlich Studiengebühren gem. Satzung erhoben.

Bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise:

1. Die Rückmeldung ist online möglich.

Sie kann somit von jedem Ort aus per elektronischem Lastschriftverfahren vorgenommen werden.
Mit der Online-Rückmeldung können Sie sofort die Immatrikulationsbescheinigung selbst ausdrucken.

Bitte machen Sie von der Möglichkeit der Online-Rückmeldung Gebrauch. Wir bitten Sie, hierbei sehr sorgfältig vorzugehen, um eine Rückbelastung zu vermeiden. Aus folgenden Gründen kann der von Ihnen durch die Online-Rückmeldung erteilte Lastschriftauftrag nicht ausgeführt werden bzw. es kommt zu einer Rückbelastung:

  • Bankverbindung wird fehlerhaft eingegeben
  • Kontoinhaber wird falsch genannt
  • Konto ist nicht gedeckt
  • Widerspruch

Eine Rückbelastung hat zur Folge, dass die Rückmeldung storniert wird und zusätzlich Bank- und Bearbeitungsgebühren sowie ggf. Gebühren für verspätete Rückmeldung erforderlich werden. 

Sollte aus besonderen Gründen die Online-Rückmeldung nicht möglich sein, kann der Gesamtbetrag auf das Konto der Landesoberkasse bei der BW-Bank Karlsruhe, BLZ 600 501 01, Konto-Nr. 749 553 0102 überwiesen werden. Bitte geben Sie dabei unbedingt das Kassenzeichen der Hochschule 8772028888888 sowie Name, Vorname und Matrikelnummer an.

Allerdings kann eine Rückmeldung per Überweisung auf Grund notwendiger manueller Vorgänge erst mit erheblicher Verzögerung im System erfasst werden. Sie müssen daher damit rechnen, erst ca. 2 Wochen nach der Überweisung die Immatrikulationsbescheinigungen erhalten zu können.

2. Verschiebung des Praxissemesters, Urlaubssemester.

Anträge auf Verschiebung des Praxissemesters stellen Sie bitte beim zuständigen Praktikanten-Beauftragten Ihres Studiengangs.

Anträge auf Beurlaubung und weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Informationen für Studierende", "Bescheinigungen und Informationen", "Formulare und Infos", "Weitere Downloads Für Studierende".

3. Abschluss des Studiums

Falls Sie bereits alle Prüfungen (einschl. Bachelor- oder Masterthesis), die zum erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlich sind, erbracht haben bzw. bis zum Semesterende (28./29. Februar bzw. 31. August) erbringen werden, ist eine Rückmeldung nicht mehr erforderlich. Sie haben dann folgende Möglichkeiten:

  • Rückmeldung nicht durchführen und Exmatrikulationswunsch der Studentischen Abteilung mitteilen.
  • Rückmeldung durchführen. Auf Antrag ist eine Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung jederzeit möglich. Die Rückerstattung des Studentenwerksbeitrages durch das Studentenwerk Karlsruhe ist innerhalb der vom Studentenwerk festgesetzten Frist möglich. Der Verwaltungskostenbeitrag kann nicht zurückerstattet werden.
  • Rückmeldung durchführen. Exmatrikulation erfolgt von Amts wegen gleichzeitig mit Zeugniserstellung und wird zum Semesterende wirksam.

4. Studienbescheinigungen

Die Immatrikulationsbescheinigung (diese beinhaltet auch die Bescheinigung nach § 9 BAFöG) können Sie sich unmittelbar nach der Online-Rückmeldung selbst in der benötigten Anzahl ausdrucken.

Bei einer Verschiebung des Praxissemesters kann die Verschiebung erst nach erfolgter Rückmeldung im EDV-System erfasst werden. Vor dem Ende der Rückmeldefrist ist daher das Merkmal Praxissemester in den Bescheinigungen nicht korrekt abgebildet.

Ebenso ist bei einem Studiengangwechsel der Eintrag des neuen Studiengangs erst nach der Rückmeldung möglich, so dass die Studienbescheinigungen vor Ende der Rückmeldefrist nicht korrekt sind.

Sie können sich aber selbstverständlich nach Ende der Rückmeldefrist aktualisierte Studienbescheinigungen ausdrucken.

5. Verspätete Rückmeldung

Bei verspäteter Rückmeldung wird ein Verspätungszuschlag von 10,00 Euro fällig  

Direkt zur Online-Rückmeldung/StudentSelfService (QISSOS)