Online-Rückmeldung
Online-Rückmeldung zum Sommersemester 2010
Sie finden ab Beginn der Rückmeldefrist den Link zur Online-Rückmeldung am Ende dieser Seite.
Die Rückmeldung zum Sommersemester 2010 findet für die Studierenden aller Fakultäten an der Hochschule Pforzheim statt
vom 18. Januar bis 15. Februar 2010.
Mit der Rückmeldung werden die allgemeinen Studiengebühren in Höhe von 500 Euro fällig. Außerdem fällt ein Verwaltungskostenbeitrag von 40 Euro sowie der Studentenwerksbeitrag von 57 Euro an. Insgesamt sind also 597 Euro zur Zahlung fällig.
Für Studierende in nicht-konsekutiven Masterstudiengängen gelten abweichende Studiengebühren.
Bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise:
1. Die Rückmeldung ist online möglich.
Sie kann somit von jedem Ort aus per elektronischem Lastschriftverfahren vorgenommen werden.
Mit der Online-Rückmeldung können Sie sofort die Immatrikulationsbescheinigung selbst ausdrucken.
Bitte machen Sie von der Möglichkeit der Online-Rückmeldung Gebrauch. Sollte aus besonderen Gründen die Online-Rückmeldung nicht möglich sein, kann der Gesamtbetrag auf das Konto der Landesoberkasse bei der BW-Bank Karlsruhe, BLZ 600 501 01, Konto-Nr. 749 553 0102 überwiesen werden. Bitte geben Sie dabei das Kassenzeichen 8772028888888 sowie Name, Vorname und Matrikelnummer an.
Allerdings kann eine Rückmeldung per Überweisung auf Grund notwendiger manueller Vorgänge erst mit erheblicher Verzögerung im System erfasst werden. Sie müssen daher damit rechnen, erst ca. 2 Wochen nach der Überweisung die Immatrikulationsbescheinigungen erhalten zu können.
2. Befreiungsanträge, Beurlaubungen, Verschiebungen des Praxissemesters usw.
In diesen Fällen wird eine manuelle Korrektur des Gebührensolls erforderlich. Falls bei der Online-Rückmeldung nicht der korrekte Soll-Betrag angezeigt wird, bitten wir Sie, sich mit dem Studentensekretariat in Verbindung zu setzen.
Sollten Sie die entsprechenden Anträge noch nicht gestellt haben, empfehlen wir Ihnen, dies vor der Rückmeldung zu tun. Ansonsten müssten Sie zunächst die angezeigte Gebühr entrichten und erhalten dann später eine Rückerstattung bzw. Nachforderung. Eine Rückerstattung ist jedoch nur möglich, wenn der Antrag auf Befreiung bzw. Beurlaubung vor Beginn der Vorlesungszeit gestellt wird.
Befreiungsanträge finden Sie unter "Informationen für Studierende", "Informationen und Formulare des Studentensekretariates und des Prüfungsamtes" auf unserer Homepage.
Anträge auf Verschiebung des Praxissemesters stellen Sie bitte beim zuständigen Praktikanten-Beauftragten Ihres Studiengangs.
Anträge auf Beurlaubung und weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Informationen für Studierende", Informationen und Formulare des Studentensekretariates und des Prüfungsamtes", "Weitere Downloads Für Studierende".
3. Darlehensempfänger
Studierende, die einen Darlehensantrag für das Studiengebühren-Darlehen der L-Bank abgeschlossen haben, zahlen nur den Verwaltungskostenbeitrag und Studentenwerksbeitrag (insgesamt 97 Euro) direkt an die Hochschule.
Die Studiengebühr von 500 Euro wird direkt von der L-Bank an die Hochschule überwiesen.
4. Studienbescheinigungen
Die Immatrikulationsbescheinigung (diese beinhaltet auch die Bescheinigung nach § 9 BAFöG) können Sie sich unmittelbar nach der Online-Rückmeldung selbst in der benötigten Anzahl ausdrucken.
Bei einer Verschiebung des Praxissemesters kann zwar vor der Rückmeldung die Gebühr korrigiert, die eigentliche Verschiebung aber erst nach erfolgter Rückmeldung im System erfasst werden. Vor dem Ende der Rückmeldefrist ist daher das Merkmal Praxissemester in den Bescheinigungen nicht korrekt abgebildet.
Ebenso ist bei einem Studiengangwechsel der Eintrag des neuen Studiengangs erst nach der Rückmeldung möglich, so dass die Studienbescheinigungen vor Ende der Rückmeldefrist nicht korrekt sind.
Sie können sich aber selbstverständlich nach Ende der Rückmeldefrist aktualisierte Studienbescheinigungen ausdrucken.
5. Verspätete Rückmeldung
Bei verspäteter Rückmeldung wird ein Verspätungszuschlag von 10,00 Euro fällig
Direkt zur Online-Rückmeldung/StudentSelfService (QISSOS)