HS PF

Abschlussarbeit

Mit der Thesis (und in den Bachelorstudiengängen zumeist der mündlichen Abschlussprüfung) wird üblicherweise das Studium abgeschlossen.

Die Bachelorthesis kann frühestens im 6. Semester angemeldet werden. Hierfür müssen alle Prüfungsleistungen bis einschl. des vierten Fachsemesters erfolgreich erbracht sein.

Die Masterthesis kann normalerweise erst im zweiten Fachsemester begonnen werden, Ausnahmen können jedoch vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Sie ist spätestens bis zum Ende der Höchststudiendauer abzugeben (i.d.R. sechs Semester; bei viersemestrigen Masterstudiengängen: sieben Semester).

Bis zur Abgabe der Thesis müssen Sie immatrikuliert sein. Bitte beachten Sie gegebenenfalls weitere Voraussetzungen, die Sie im Besonderen Teil der Studien- und Prüfungsordnung finden, der speziell für Ihren Studiengang gilt.

Viele Studierende schreiben ihre Thesis in einem Unternehmen. Dabei treten bisweilen Fragen zum Thema Mindestlohn auf. Bitte informieren Sie sich dazu in einem Merkblatt der HAW BW (externer Link). Es ist durchaus üblich, dass für die Thesis ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Unternehmen geschlossen wird. Die Hochschule ist hierbei keine Vertragspartei und kann dies auch nicht sein. Verträge werden von der Hochschule nicht gegengezeichnet; ihr Abschluss und ihre Ausgestaltung liegen in Ihrer eigenen Verantwortlichkeit. Wie eventuell bestehenden Geheimhaltungsanliegen der Unternehmen Rechnung getragen werden kann und wie ein Sperrvermerk wirkt, erfahren Sie im Merkblatt zum Thesis-Anmeldeprozess.
Inhaltliche Fragen einer Abschlussarbeit in Unternehmen klären Sie mit Ihrem Thesisbetreuer. Stets möglich ist es auch, ein Thema ohne Einbindung eines Unternehmens zu wählen.

In der Regel wird mit dem angefragten Erstbetreuer zunächst ein möglicher Themenbereich für die Thesis besprochen. Sobald das Thema der Thesis festliegt, beginnt die förmliche Anmeldung der Thesis. Dazu kann das Anmeldeformular zur Thesis heruntergeladen werden. Gemeinsam mit dem Erstbetreuer der Arbeit werden die nötigen Felder ausgefüllt. Beim Ausfüllen der Anmeldung der Bachelorthesis wird zugleich das fachwissenschaftliche Kolloquium über ein entsprechend zu setzendes Ankreuzfeld bescheinigt. Dieses fachwissenschaftliche Kolloquium ist Anmeldevoraussetzung und muss dem Prüfungsamt gleichzeitig mit der Thesisanmeldung vorliegen.

Die Abgabe der Thesis erfolgt elektronisch über Moodle-Kurs „Thesisabgabe“: lms.hs-pforzheim.de/course/view.php

Von der Startseite gelangt man über die Suche zur Thesisabgabe. Dort finden sich weitere Infos. Die zusätzliche Abgabe der Thesis in gebundener Form kann entfallen, sofern die Prüferinnen bzw. Prüfer nicht bestimmt haben, dass die Abschlussarbeit zusätzlich in gedruckter Form abzugeben ist. Genauere Informationen über diese Verpflichtung sowie die Anzahl der abzugebenden Exemplare erhalten Sie von Ihrer Prüferin bzw. Ihrem Prüfer.

Für die Bibliothek muss zusätzlich eine anonymisierte PDF-Fassung in Moodle hochgeladen werden.

Die Thesis ist als wissenschaftliche Arbeit in der Regel zu veröffentlichen, was durch Einstellen der bestandenen Thesis in die Bibliothek erfolgt (§ 21 Abs. 5 StuPO). Ein zeitlich unbefristeter Sperrvermerk (keinerlei Veröffentlichung in der Bibliothek) wird in eng begrenzten Sonderfällen aufgrund einer besonderen Begründung bewilligt. Bitte beachten Sie, dass über die Nichtveröffentlichung der Prüfungsausschuss entscheidet und Sie also insbesondere erst dann eine Geheimhaltungsvereinbarung unterschreiben dürfen, wenn Ihnen diese Genehmigung vorliegt. (Vielen Unternehmen reicht im Übrigen ein Sperrvermerk aus – auf eine förmliche Geheimhaltungsvereinbarung wird dann verzichtet. Wie eventuell bestehenden Geheimhaltungsanliegen der Unternehmen Rechnung getragen werden kann und wie ein Sperrvermerk wirkt, erfahren Sie im Merkblatt zum Thesis-Anmeldeprozess (Seite 2).

Für Studierende, die eine Bachelor- oder Masterarbeit schreiben, gibt es in der Bibliothek eine verlängerte Leihfrist (weitere Informationen).

Beachten Sie auch, dass Sie Ihre Arbeit nicht im Rahmen von Bewerbungsverfahren verwenden dürfen, wenn Sie insoweit Vertraulichkeit zugesichert haben!

Sobald vom Prüfungsausschuss alle Entscheidungen getroffen wurden und vom Prüfungsamt das Vorliegen aller Voraussetzungen geprüft wurde, erhalten Sie vom Prüfungsamt per E-Mail einen Bescheid, in dem alle Details (z.B. hinsichtlich des Zweitprüfers, der Termine, einer eventuellen Befreiung von der Veröffentlichungspflicht) verbindlich dokumentiert sind.

Die regelmäßige Bearbeitungsdauer der Thesis in den Bachelor- und Masterstudiengängen beträgt vier Monate, soweit im Besonderen Teil der Studien- und Prüfungsordnung nichts anderes geregelt ist. Bei Bachelorabschlussarbeiten in der Fakultät Wirtschaft und Recht beträgt die Bearbeitungsdauer drei Monate. Während der Bearbeitung der Thesis müssen Sie immatrikuliert sein. Sollten Sie nach Ende des 10. Semesters höchstens die Thesis, das fachwissenschaftliche Kolloquium, die mündliche Abschlussprüfung und maximal 10 Credits offen haben, finden Sie hier weitere Informationen für eine vereinfachte Studienzeitverlängerung.

Zwischen dem Ausgabedatum der Thesis (das in dem vom Prüfungsamt übermittelten Bescheid dokumentiert ist) und dem Abgabedatum müssen mindestens 50% der regulären Bearbeitungsdauer liegen; d.h. bei einer viermonatigen Thesis ist die Abgabe frühestens zwei Monate nach dem Startdatum möglich, bei der dreimonatigen Thesis in der Fakultät Wirtschaft und Recht liegt der frühestmögliche Abgabetermin entsprechend eineinhalb Monate nach Ausgabe des Themas. In entsprechend begründeten Fällen ist nach § 20 Abs. 8 StuPO eine begrenzte Verlängerung der Bearbeitungsdauer der Thesis möglich; diese muss aber in jedem Fall vor Ablauf der ursprünglichen Bearbeitungsfrist beantragt werden.

Wird die Thesis nicht oder zu spät abgegeben, so wird sie mit 5,0 bewertet. Die nicht bestandene Thesis kann einmal wiederholt werden. Einen Drittversuch gibt es nicht.

Hier finden Sie relevante Informationen und Dokumente zum Download.