Erfolgreiche Thesiskooperation mit dem Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Pforzheim mündet in Veröffentlichung der Abschlussarbeit in der Schriftenreihe des vunk-Instituts an der Hochschule Pforzheim
News
Glücksspiele üben eine unwiderstehliche Anziehungskraft auf viele Menschen aus, was eine klare gesetzliche Regulierung erforderlich macht. Seit Anfang 2023 ist die Gewerbebehörde befugt, rechtswidrige Spieleinrichtungen gemäß § 148c GewO einzuziehen, um nicht rechtskonforme Spiele und Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit endgültig aus dem Verkehr zu ziehen. Melanie Mitschkes Thesis, die im Rahmen ihres Bachelor of Laws im Wirtschaftsrecht an der Hochschule Pforzheim entstand, wurde in Kooperation mit der Gewerbeabteilung des Amtes für öffentliche Ordnung in Pforzheim erstellt.
„Die Unterstützung des Amtes für öffentliche Ordnung der Stadt Pforzheim und dort speziell der Gewerbeabteilung hat mir einen spannenden Themenansatz geliefert, wertvolle Praxiseinblicke ermöglicht, Kontakte vermittelt und durch eine überbehördliche Befragung konnte ich wichtige Erkenntnisse über die Anwendung des zugrunde liegenden Paragraphen in der Praxis der Behörden gewinnen,“ erklärt Mitschke.
Prof. Dr. Steffen Kroschwald, Direktor des vunk-Instituts an der Hochschule Pforzheim und Betreuer der Arbeit, ergänzt: „Die Thesis ist ein hervorragendes Beispiel für das Zusammenspiel zwischen akademischem Studium und praktischer Anwendung. Wir freuen uns besonders über die Möglichkeit der Kooperation mit der Stadt Pforzheim und die herausragende Qualität der Arbeit von Frau Mitschke, die uns zur Veröffentlichung in der Schriftenreihe des vunk-Instituts bewogen hat.“
Auch Erster Bürgermeister Dirk Büscher lobt die Kooperation: „Die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Pforzheim und der Hochschule ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie akademische Forschung und praktische Verwaltung Hand in Hand gehen können. Ich freue mich, dass diese Kooperation sowohl für die Stadtverwaltung als auch für die Fachwelt von Nutzen ist und bin stolz auf die herausragende Leistung der Studentin.“ Ute Block, Abteilungsleiterin Gewerbe im Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Pforzheim, fügt hinzu: „Die Zusammenarbeit mit der Hochschule war ein voller Erfolg. Die Ergebnisse der Arbeit von Frau Mitschke sind nicht nur für uns als Behörde von großem Nutzen, sondern durch die Veröffentlichung auch für andere Interessierte, insbesondere aus der Branche und den Gewerbebehörden, zugänglich.“
Melanie Mitschkes Arbeit „Einziehung von Gegenständen des rechtswidrigen Glücksspiels nach § 148c GewO“ ist als Ausgabe Nr. V006 in der Reihe der Beiträge der Hochschule und der Schriftenreihe des vunk-Instituts erschienen.