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Lehrenden und Personalmobilität - Erasmus+

Erasmus fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen (STA), die im Besitz einer Erasmus-Universitätscharta sind. Die Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. 

Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (STT) von Hochschulpersonal (Lehre und Verwaltung) an europäischen Hochschulen möglich.

Die Programmlinien STA und STT werden nicht über die Hochschule Pforzheim, sondern durch unseren Konsortialpartner KOOR Erasmus Service BW abgewickelt. Den Bewerbungsablauf finden Sie auf folgender Website.

 

Das Mobility Agreement wird von der Erasmus Koordinatorin Andrea Held unterschrieben.

 

Hier finden Sie unsere Erasmus Charta sowie das Policy Statement.

 

 

Das Programm unterstützt Mobilitäten zu Unterrichtszwecken (STA), d.h. Lehrvorhaben an Partnerhochschulen im europäischen Ausland (sog. Erasmus+ Program Countries).

Förderfähig innerhalb dieser Linie sind Lehrtätigkeiten von haupt- und nebenberuflich tätigem, lehrendem Personal. Dies umfasst z. B.:

  • Professoren und Professorinnen
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
  • Emeriti



Mobilität zu Unterrichtszwecken
Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.
Auch Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden.

Voraussetzungen

  • Genehmigung durch den Vorgesetzen
  • Aufenthalte von mindestens zwei Tagen (exklusive An- und Abreisetag) und bis zu einer Woche Dauer (nur in begründeten Ausnahmefällen längere Mobilitäten).
  • Aufenthalte mit einem Unterrichtsumfang von mindestens 8 Stunden für die ersten 7 Tage. Ab dem achten Tag werden pro zusätzlichem Tag des Aufenthalts 1,6 Stunden zum Mindestunterrichtsumfang addiert.

Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken

Eine der Programmlinien von Erasmus+ sind die Mobilitäten zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT), i. A. auch „Personalmobilitäten“ genannt.

Diese Aktivität fördert die berufliche Entwicklung von Hochschulmitgliedern durch Fortbildungsmaßnahmen (Sprachkurse, Workshops und Seminare) im Ausland (außer Konferenzen) und durch Hospitationen an
(a) einer Partnerhochschule im ERASMUS-Raum oder
(b) bei einer sonstigen, im ERASMUS-Raum ansässigen Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist.

Förderfähig innerhalb dieser Linie sind haupt- und nebenberuflich tätige Hochschulmitglieder, dessen Beschäftigungsverhältnis mit der entsendenden Hochschule ein Jahr oder länger besteht. Diese können aus allen Arbeitsbereichen der Hochschule stammen, z. B.:

  • Allgemeine und technische Verwaltung
  • Bibliothek
  • Fachbereiche
  • Finanzen
  • Forschung
  • Lehre
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Studienberatung
  • Technologie und Transfer
  • Weiterbildung



Förderbedingungen:

  • Aufenthalte zu Fort- und Weiterbildungszwecken an ausländischen Partnerhochschulen in teilnehmenden Erasmus-Staaten (programme countries); dazu zählen neben allen EU-Staaten die Türkei, Norwegen, Island, Liechtenstein, und Mazedonien (FYROM).
    Wichtig: Sollte das zu fördernde Hochschulmitglied seinen Wohnsitz im Ausland haben, so ist eine Förderung in dasjenige Land ausgeschlossen!
  • Aufenthalte an in teilnehmenden Erasmus-Staaten (programme countries) ansässigen Einrichtungen, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig sind.
  • Aufenthalte von mindestens zwei Tagen (exklusive An- und Abreisetag) und bis zu einer Woche Dauer (nur in begründeten Ausnahmefällen längere Mobilitäten).
    Die Dauer des Aufenthalts wird bestätigt durch eine während der Mobilität ausgestellte Bestätigung der Gasthochschule bzw. Einrichtung.

Voraussetzung:

  • Genehmigung durch den Vorgesetzten

Die Erasmus-Förderung
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken oder zur Fortbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen. Die Die aktuellen Fördersätze finden Sie hier.

Information und Bewerbung Personalmobilität

Information rund um Personalmobilität und Möglichkeiten zur Bewerbung erhalten Sie direkt bei dem Erasmus-Koordinator Ihrer Hochschule oder von einem Mobiltätskonsortium.