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Prof. Dr. Felix Buchmann im Bundestag

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Mit einer Stellungnahme zum Thema "unerlaubte Telefonwerbung und unseriöse Geschäftspraktiken wirksam bekämpfen" im Ausschuss für Vebraucher und Recht war Prof. Dr. Felix Buchmann von der Hochschule Pforzheim im Bundestag vertreten.

Mit einer Stellungnahme zum Antrag „unerlaubte Telefonwerbung und unseriöse Geschäftspraktiken wirksam bekämpfen“ (Drucksache 19/3332) war Prof. Dr. Felix Buchmann, Professor für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Pforzheim, am 24.09.2019 im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag vertreten.

Dazu erörterte er die aktuelle Entwicklung der in der Verbraucherrechterichtlinie bereits vorgesehenen sog. „Bestätigungslösung“ für zwischen Unternehmern und Verbrauchern telefonisch geschlossene Verträge. Hierbei soll eine Verbesserung des Verbraucherschutzes dadurch erreicht werden. Dies soll dadurch geschehen, dass solche telefonischen „Vertragsschlüsse“ einer nachträglichen Bestätigung in Textform seitens des Verbrauchers bedürfen, um wirksam zu werden. Hintergrund ist, dass Verbraucher oftmals gerade am Telefon überrumpelt und zu Käufen veranlasst werden, welche sie normalerweise vielleicht gar nicht getätigt hätte.