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Schlichtungsverfahren: wann lohnt sich das für mich?

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Ein Tool unterstützt Unternehmen bei der Entscheidung.

Felix Braun, Vorstand am Zentrum für Schlichtung e.V. und die Entwickler des Tools, Prof. Dr. Simone Harriehausen und Dr. Wolfgang Dannhorn (v.l.n.r.)

Pforzheim/Kehl – Noch ist es eine einfache Excel-Datei mit Formeln, aber zukünftig könnte es als Legal Tech die unternehmerische Entscheidungsfindung erleichtern: heute wurde an der Hochschule Pforzheim ein Tool vorgestellt, das die Frage beantwortet, ob es sich lohnt, eine Streitigkeit zwischen einem Unternehmen und seinen Kunden durch eine Verbraucherschlichtungsstelle beilegen zu lassen. Entwickelt wurde die Entscheidungshilfe vom Stuttgarter Unternehmer Dr. Wolfgang Dannhorn in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Simone Harriehausen, (Studiengang Wirtschaftsrecht der Hochschule Pforzheim), die ihre Erfahrungen als Wirtschaftsmediatorin und ehemalige Anwältin und Richterin in die Idee einfließen ließ.

Der Bedarf für ein solches Hilfsmittel ist groß, weiß Felix Braun, Vorstand des <link https: www.verbraucher-schlichter.de start _blank external-link-new-window den link auf der gleichen>Zentrums für Schlichtung e.V.: „Viele Unternehmen müssen sich seit Inkrafttreten der gesetzlichen Hinweispflichten aus §§ 36, 37 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes zum ersten Mal mit dem Thema Schlichtung auseinander setzen. Wir stellen deshalb fest, dass die Aufklärung über den Ablauf und die Vor- und Nachteile der Verfahren das Interesse vieler weckt, es aber nach wie vor viele falsche Vorstellungen gibt.“ Dabei ermöglichten Schlichtungsverfahren bei moderaten Kosten eine vollständige Überprüfung der rechtlichen Lage durch neutrale Dritte, was das Kundenvertrauen nachhaltig stärke.

Zur Sensibilisierung der Unternehmen halten Braun und sein Team auch regelmäßig Vorträge und Webinare bei Unternehmerinitiativen, Verbänden und Kammern im ganzen Bundesgebiet.
Die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle, die beim Zentrum für Schlichtung e.V. angesiedelt ist, ist eine nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz anerkannte Einrichtung. Sie wird immer dann tätig, wenn den Verbraucherinnen und Verbrauchern keine spezielle Stelle, beispielsweise einer bestimmten Wirtschaftsbranche, zur Verfügung steht, was für sehr viele Bereiche noch der Fall ist.

Die Verfahren, die dort durchgeführt werden, sind keinesfalls nur Verhandlungen über Kulanzvorschläge, noch vertreten die Streitmittler die einseitigen Interessen einer Partei. Vielmehr wird nach einem Austausch der Sichtweisen der Parteien die objektive, rechtliche Lage geprüft und darauf beruhend ein Lösungsvorschlag unterbreitet, der angenommen oder abgelehnt werden kann. Die Kosten des Verfahrens bei der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle trägt das Unternehmen.

Angesichts dieser Kostenverteilung haben viele Unternehmen Sorge von Antragslawinen. „Unsere Erfahrung der letzten Jahre zeigt jedoch, dass es bisher zu keiner der befürchteten Antragswellen kam, die die Unternehmen in unvorhersehbare Kostenexplosionen gestürzt hat“, betont Braun. Typisch sei im Gegenteil der Fall eines Unternehmens aus Nordrhein-Westfalen mit zwei Millionen Endkunden: seit dem Hinweis auf die Schlichtungsstelle im Juni 2016 habe dieser erst zu vier kostenpflichtigen Schlichtungsverfahren geführt. Tools wie das vorgestellte seien ein vorzügliches Mittel, Unternehmen nicht nur diese Sorge zu nehmen, sondern ihnen vielmehr zu zeigen, dass sich Schlichtung auch rein wirtschaftlich für sie lohnen könne.