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CE-Kennzeichen kein Qualitätszeichen

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Prof. Dr. Tobias Brönneke vom vunk - Zentrum Verbraucherforschung und nachhaltiger Konsum erläutert im SWR, dass das CE-Kennzeichen kein Qualitätszeichen ist. Es wird vielmehr von den Produktherstellern als Aussage gegenüber den Behörden verwendet, dass das Produkt nach ihrer eigenen Meinung sicher ist. Es ist eine Art „Reisepass“ für Waren innerhalb der EU. Eine Vorabüberprüfung durch unabhängige Stellen wird demgegenüber durch das GS-Zeichen („geprüfte Sicherheit“) oder ein TÜV-Siegel signalisiert.

Anlässlich des SWR-Beitrags informiert Prof. Brönneke auch darüber, dass Kunden im Falle von erkannt unsicheren Produkten ihre Käuferrechte geltend machen können: Reparatur, Austausch gegen ein sicheres Produkt, Rückgabe und auch Schadensersatz. Indem Kunden diese Rechte geltend machen, ergänzen sie in sinnvoller Weise die Aktivitäten der – zu schwach ausgestatteten – Marktaufsichtsbehörden, weil unsichere Produkte den Anbietern nur so Kosten verursachen, die sie   durch eine bessere Konstruktion hätten vermeiden können. Diese Rechte bestehen – anders als in Frankreich – aber nur gegenüber den Verkäufern, nicht gegenüber den Produktherstellern. Auch verjähren diese wichtigen Ansprüche selbst bei langlebigen Produkten bereits nach zwei Jahren ab Übergabe der Kaufsache. In einem grundlegenden Gutachten für das Umweltbundesamt haben die Rechtswissenschaftler des vunk dargelegt, dass es für einen fairen Austausch nötig ist, die die kurzen Verjährungsfristen abzuschaffen und der normalen gesetzlichen Verjährung anzupassen. Dies ist sowohl aus Sicht des Verbraucher- wie auch des Umweltschutzes sinnvoll, weil unsichere und schnell unbrauchbar werdende Produkte auch einen Ressourcenverschleiß darstellen.  
https://www.hs-pforzheim.de/forschung/forschungsschwerpunkte/vunk/news_detailsseite/news/empfehlungen_fuer_eine_nachhaltige_produktpolitik