ERASMUS Placement

Praktikum mit ERASMUS?
Bisher war ein Stipendium mit ERASMUS nur für das Studium im europäischen Ausland möglich. Neu ist, dass jetzt auch zusätzlich Auslandspraktika gefördert werden können.

WAS ist das ERASMUS-Placement-Programm?
Das ERASMUS-Placement-Programm (LLP Placement) ist Teil des EU-Programms für Lebenlanges Lernen und bietet finanzielle Unterstützung für Studierende, die in den teilnehmenden europäischen Ländern ein Praktikum absolvieren.

WER kann gefördert werden?
Gefördert werden kann jeder Vollzeitstudierende, der an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben ist. Priorität beim AAA der Hochschule Pforzheim haben dabei Pflichtpraktika, die nicht vergütet werden. Eine Förderung ist auch möglich, wenn bereits eine ERASMUS-Förderung für einen Studienaufenthalt in Anspruch genommen wurde.

Weitere Voraussetzungen für die Förderung

  • Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie bereits eine Praktikumsstelle gefunden haben
  • Es muss sich um ein Vollzeit-Praktikum handeln
  • Die Praktikumsdauer muss mindestens drei Monate betragen
  • Es darf sich nicht um ein Praktikum bei einer europäischen Institution / einer Einrichtung, die EU-Programme verwaltet / einer nationalen oder diplomatischen Vertretung der Herkunftslandes (Konsulat, Botschaft) handeln
  • Es darf keine Doppel-Förderung durch die EU geben, d.h. Sie dürfen neben dem ERASMUS-Praktika-Stipendium nicht gleichzeitig ein weiteres EU-Stipendium in Anspruch nehmen

WIE bewerbe ich mich?
Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen notwendig:

- Bewerbungsformular
- Praktikantenvertrag inkl. Anhänge*
- Versicherungsnachweis

* Qualitätsverpflichtung und Allgemeine Bedingungen (diese sind zusammen mit dem Praktikantenvertrag der Firma zur Kenntnisnahme vorzulegen und anschließend mit den restlichen Unterlagen einzureichen)

Ein ausreichender Versicherungsschutz ist Voraussetzung für die Förderung. Es besteht die Möglichkeit, auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD teilzunehmen; Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung sind inbegriffen.

Nach Beendigung des Praktikums muss innerhalb von vier Wochen ein Nachweis über die Beschäftigungszeit vorgelegt werden. Ebenfalls müssen auf http://eu-community.daad.de ein Praktikumsbericht und ein Fragebogen erstellt werden. Diese werden sowohl digital als auch in Papierform (unterschrieben) im Akademischen Auslandsamt eingereicht.

Alle Formulare sowie eine Ausfüllhilfe für den Praktikumsbericht stehen unter www.pforzheim-international.info/forms/ zum Download bereit.

Die Förderung kann entweder über das Akademische Auslandsamt der Hochschule Pforzheim (bei Frau Sarah Plau) oder über das Konsortium KOOR/BEST (die Koordinierungsstelle an der Hochschule Karlsruhe) beantragt werden, wobei die unterschiedlichen Bewerbungsfristen und Berechnungsgrundlagen zu beachten sind. Alle Unterlagen müssen bei der Institution eingereicht werden, bei der die Förderung gewährt wurde.

Zielländer
Alle Länder der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen), Türkei, Schweiz, Kroatien

Höhe der Förderung
Die maximale Förderhöhe beträgt 350 € pro Monat. Der tatsächliche Zuschuss berechnet sich in Abhängigkeit von der Vergütung des Praktikums und der durchschnittlichen Höhe der Lebenshaltungskosten im Gastland. Wenn eine Förderung gewährt wird, gliedert sich diese in zwei Raten: 80% der Summe werden bei Praktikumsbeginn ausbezahlt, die restlichen 20% nach Beendigung des Praktikums, wenn die Bestätigung über die tatsächliche Praktikumsdauer, der Praktikumsbericht und der Fragebogen vorliegen.

Förderdauer
Eine Praktikumsförderung ist für mindestens drei und höchstens 12 Monate möglich. Die Verlängerung einer Praktikumsförderung ist möglich, sofern es sich um eine Verlängerung des Praktikums bei demselben Unternehmen handelt und der Verlängerungszeitraum ohne Unterbrechung an die ursprüngliche Praktikumsdauer anschließt. Die Verlängerung muss vor Ablauf des laufenden Förderungszeitraums beantragt werden und innerhalb eines Förderzeitraums liegen (1. Juni des laufenden bis 30. September des Folgejahres).

Bewerbungsfrist
Die Bewerbung sollte vier Wochen vor Beginn des Praktikums eingereicht werden und muss in jedem Fall vor Praktikumsantritt vollständig vorliegen. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.

Kontaktdaten

Sarah Plau
Raum
W1.2.12
Telefon
(07231) 28-6147
Fax
(07231) 28-6140
E-Mail