Creative Communication & Brand Management (M.A.)
FAQs - Fragen und Antworten zu Ihrer Bewerbung
Die am häufigsten gestellten Fragen zu Ihrer Bewerbung:
A - Zugangsvoraussetzungen
Note / Credits
a) Wie sehen die Zulassungsvoraussetzungen für dieses Masterstudium aus?
Das können Sie sehr einfach auf unserer Homepage unter http://www.hs-pforzheim.de/De-de/Wirtschaft-und-Recht/Master/MCM/Studieninteressierte/Bewerbung_und_Zulassung/Seiten/Inhaltseite.aspx nachsehen.
b) Gibt es für dieses Masterstudium einen NC?
Die durchschnittliche Note des Abschlusszeugnisses sollte bei „gut“ (2,3) liegen. Bei einer hohen Anzahl an Bewerbern wird sowohl nach der Note, als auch nach geeigneter Motivation und Ausbildung beurteilt.
c) Kann ich mich mit einem 6-semestrigen Bachelorabschluss mit 180 Credits für ein Masterstudium bewerben?
Ja. Allerdings müssen die fehlenden 30 Credits von Ihnen nachträglich erbracht werden, wenn nötig in einem anschließenden 4. Semester. Dies wird über eine so genannte "verbindliche Studienvereinbarung" (vSV) geregelt, in der zwischen Ihnen und dem zuständigen Professor zusätzliche Fächer und ggf. individuelle Projektarbeiten vereinbart werden.
d) Habe ich die Vorrausetzung für ein Masterstudium, als BA Absolvent mit 180 Credits?
Ja. Es gilt dieselbe Regelung, wie bei Frage A c) für Bachelorabsolventen mit 180 Credits.
e) Welche Möglichkeiten habe ich während des Masterstudiums die fehlenden 30 Credits aufzuholen?
Innerhalb einer "verbindlichen Studienvereinbarung" (vSV), die individuell mit Ihnen und dem zuständigen Professor zusammengestellt wird, können Sie zusätzliche Vorlesungen, bzw. ggf. individuelle Projekte absolvieren, um Ihre fehlenden 30 Credits aufzuholen. Wenn nötig in einem anschließenden 4. Semester.
Sprache/Ausland
f) In welcher Sprache werden die Vorlesungen im Masterstudium gehalten?
Die Pflichtveranstaltungen sind auf Deutsch. Nur einige Wahlpflichtveranstaltungen werden auf Englisch gehalten.
g) Brauche ich für dieses Masterstudium Englischkenntnisse?
Für die Wahlpflichtveranstaltungen sind Englischkenntnisse notwendig.
h) Wie gut müssen meine Englischkenntnisse für das Studium sein?
Englischkenntnisse auf Level B2/C1 gehören zu den Bewerbungsvoraussetzungen.
i) Brauche ich als deutscher Staatsbürger einen Nachweis meiner Deutschkenntnisse?
Nein. Ihre deutsche Staatsangehörigkeit, sowie eine deutsche Hochschulzugangs-berechtigung und Diplom/Bachelorabschluss an einer deutschen Hochschule sind ausreichend.
j) Wie gut müssen meine Deutschkenntnisse als Bewerber aus dem Ausland für das Masterstudium sein?
Sehr gute Deutschkenntnisse (analog ZMP Goethe-Institut oder DSH/Test DAF4) da die Pflichtvorlesungen auf Deutsch gehalten werden.
k) In welcher Sprache müssen die Zeugnisse der Hochschulreife und des Erststudiums eingereicht werden?
Bewerber/innen aus dem Ausland müssen eine beglaubigte Übersetzung der Zeugnisse in Deutsch oder Englisch vorlegen.
l) Ist ein Auslandssemester während dem Masterstudium möglich?
Nein. Da das Studium nur zum Wintersemester anfängt sind die Kurse fortlaufend und können nicht durch ein Auslandsemester unterbrochen werden.
B – Allgemeine Bewerbungsunterlagen
a) Was muss ich innerhalb der Bewerbungsunterlagen einreichen?
Das können Sie sehr einfach auf unserer Homepage unter http://www.hs-pforzheim.de/De-de/Wirtschaft-und-Recht/Master/MCM/Studieninteressierte/Bewerbung_und_Zulassung/Seiten/Inhaltseite.aspx nachsehen.
b) Was muss mein Motivationsschreiben beinhalten?
In Ihrem max. 2 seitigen Motivationsschreiben sollten Sie Ihre hauptsächlichen Beweggründe für dieses Masterstudium herausstellen und erläutern. Ausschlaggebend ist Ihre persönliche Motivation für das Studium.
c) Gibt es eine Anleitung zum Motivationsschreiben?
Nein. Sie sollten es nach Ihrem Ermessen individuell gestalten und erstellen. Allgemeine Anleitungen dazu finden Sie sicherlich im Internet.
d) Was muss ein Empfehlungsschreiben beinhalten?
Das Empfehlungsschreiben charakterisiert Ihre Kompetenzen und Stärken in Bezug auf die Inhalte dieses Masterstudium aus Sicht einer dritten Person.
e) Von wem müssen die zwei Empfehlungsschreiben ausgestellt sein?
Idealerweise kann ein Empfehlungsschreiben von einem Professor einer Hochschule ausgestellt werden und das andere von einem Unternehmen während eines Praktikums oder Arbeitsvertrages. Falls dies aus gegebenen Gründen nicht möglich ist, können beide Schreiben von Professoren oder aus der Praxis kommen.
f) Kann ein Arbeitszeugnis als Empfehlungsschreiben eingereicht werden?
Nein. Ein Arbeitszeugnis gilt nicht gleich einem Empfehlungsschreiben, da es nicht individuell auf Ihre Stärken und Merkmale bzgl. der Inhalte des Studiums eingeht.
g) Kann ich mein Abschlusszeugnis, bzw. die Note der Bachelor Thesis nachreichen, wenn meine Bachelorthesis erst nach der Bewerbungsfrist am 15.06. fertig gestellt wird?
Sie müssen laut bisher gültiger Zulassungssatzung bis zum 15.06. Ihr endgültiges Abschlusszeugnis noch nicht vorweisen. Ein vorläufiger Notenspiegel genügt. Es dürfen allerdings keine Prüfungsleistungen im Umfang von mehr als 30 Credits offen stehen.Die noch fehlenden Nachweise/ Unterlagen müssen spätesten bis zum Studienbeginn nachgereicht werden.
C - Bewerbungsverfahren
a) Wie verläuft das Auswahlverfahren?
Aufgrund Ihrer eingereichten schriftlichen Bewerbung, Ihrem Motivationsschreiben, Ihren Empfehlungsschreiben und Ihrem Notenspiegel wird eine Vorauswahl an Bewerbern getroffen, die anschließend zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden.
b) Entscheidet einzig und allein meine schriftliche Bewerbung über eine Aufnahme im Masterstudiengang?
Die 2. Stufe nach Ihrer schriftlichen Bewerbung bildet das persönliche Bewerbungs- bzw. Vorstellungsgespräch zur endgültigen Auswahl der Studienanfänger.
c) Bis wann kann man mit einer Aufnahmebestätigung rechnen?
Nach den letzten Bewerbungsgesprächen im Juli wird die endgültige Entscheidung über eine Aufnahme getroffen und anschließend schriftlich an Sie weitergeleitet.
d) Wann finden die Auswahlgespräche statt?
Es werden innerhalb 2-3 Wochen nach Bewerbungsschluss (15.6.) die schriftlichen Einladungen zum Gespräch versendet. Die Auswahlgespräche finden meist im Zeitraum der ersten zwei bis drei Juli Wochen statt.
e) Ist bei Bewerbern aus dem Ausland ein Telefoninterview möglich?
Sofern der Reiseaufwand (bei Bewerbern aus dem Ausland) für ein persönliches Gespräch zu groß wird, sind telefonische Interviews durchaus möglich.
Kontaktdaten
Adresse
Tiefenbronner Str. 65
D - 75175 Pforzheim
Raum
W2.1.15
Telefon
(07231) 28-6511
Fax
(07231) 28-6666
E-Mail
Leitung