Auditing & Taxation (M.A.)  

Vorlesungsfreie Zeit 

Prüfungstätigkeit während des Studiums

Das genaue Ausmaß der Freistellung pro Jahr hängt  auch von der Nacharbeitung des Vorlesungsstoffes ab.

Vom 1. Januar bis Mitte/Ende April sind keine Vorlesungen. Vom Mitte/Ende Juli bis Mitte September ist ebenfalls vorlesungsfrei.

Die regelmäßigen Vorlesungen werden grundsätzlich an drei Tagen (derzeit Dienstag bis Donnerstag) gelesen. Die Studierenden benötigen je Woche zusätzlich zu den etwa 22 Stunden Vorlesungen ein Vor- und Nachbearbeitungsaufwand von etwa 30 Stunden. Insoweit sind die Mitarbeiter in der Vorlesungszeit höchstens 1 Tag (z.B. zum Abfassen von Prüfungsberichten) je Woche einsetzbar. Für Klausurenkurse und Sonderveranstaltungen ist teilweise auch ein 4. Anwesenheitstag erforderlich.

Dies Thesis ist im 2. Jahr vom 15.7. bis etwa 15.11. Diese kann auch im Rahmen eines praxisorientiertes Projekts mit wissenschaftlichem Anspruch in Verbindung mit dem Arbeitgeber durchgeführt werden. Somit könnte es anteilig auf die Arbeitszeit angerechnet werden.  Die Veranstaltungen des 3. Semesters
(6 SWS =  90 Anwesenheitsstunden) werden auf 4 x 3 Tage oder 6 x 2 Tage geblockt.

Leitung