Auditing & Taxation (M.A.) 

Leitidee 

Leitidee!

Bisher sieht der typische Ausbildungsweg zum Wirtschaftsprüfer ein abgeschlossenes Hochschulsstudium und anschließend mindestens drei Jahre Praxiserfahrung vor, bevor die Zulassung zum Wirtschaftsprüferexamen erfolgt. Dieses umfasst sieben schriftliche Prüfungen:

• Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Be-
   rufsrecht (zwei Klausuren)
• Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre (zwei
    Klausuren)
• Wirtschaftsrecht (eine Klausur) und
• Steuerrecht (zwei Klausuren)

Die Prüfungen sind innerhalb kürzester Zeit abzulegen.

Das Masterstudium Auditing and Taxation bietet die Möglichkeit, aufbauend auf einem Hochschulabschluss, Bachelor oder Diplom an einer Hochschule und mindestens einjährigen Praxis nach diesem Hochschulabschluss i.S.v. § 3 Nr. 1 WPAnrV eineakademische und professionelle Ausbildung im Bereich Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung zu erhalten. Um das Masterstudium aufnehmen zu können, muss die Zugangsprüfung i.S.v. § 3 Nr. 2 WPAnrV bestanden sein.

 
Das Masterstudium soll den Studierenden unter Beachtung der in § 2 Abs. 1 WPAnrV genannten allgemeinen Studienziele die Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die dem Berufsprofil des Wirtschaftsprüfers/ der Wirtschaftsprüferin entsprechen. Ziel ist somit die Teilnahme am Berufsexamen des Wirtschaftsprüfers. Nur mit bestandenem Berufsexamen kann eine eigenverantwortliche Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer(in) ausgeübt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit in den höheren Dienst (z.B. BaFin, Landes- oder Bundesrechnungshof) einzutreten.

 

 

 

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