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Gremien, Verteilung und Verwendung
Zuständige Gremien
- Die Hochschulkommission entscheidet über den Einsatz der Mittel für fakultätsübergreifende Zwecke und gibt Vorgaben zur Mittelverwendung an die Fakultäten. Diese Kommission setzt sich zusammen aus den drei Mitgliedern des Rektorats, den drei Dekanen und vier studentischen Vertretern des Senats.
- Die Fakultätskommission der Fakultät für Wirtschaft und Recht entscheidet über die Verteilung der Studiengebühren innerhalb der Fakultät und setzt sich aus den fünf Mitgliedern des Fakultätsvorstandes und den studentischen Vertretern im Fakultätsrat zusammen.
- Die dezentralen Studienkommissionen der jeweiligen Studiengänge sind verantwortlich für die Verwendung in den Studiengängen und haben ebenfalls studentische Mitglieder.
Aufteilung der Studiengebühr-Einnahmen für hochschulübergreifende Zwecke und für Aufgaben in den Fakultäten
Abzüglich der Mittel für die Verwaltung werden die Studiengebühren wie folgt verteilt:
- 20 Prozent für fakultätsübergreifende Projekte
- 80 Prozent für die Fakultäten für Gestaltung, Technik, Wirtschaft und Recht (Verteilung nach Anzahl der Studierenden).
Verwendung in der Fakultät für Wirtschaft und Recht
Gemäß der Entscheidung der Fakultätskommission werden die Studiengebühren innerhalb der Fakultät für Wirtschaft und Recht wie folgt verteilt (alle Prozentsätze gerundet):
47 Prozent
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für die Verstärkung des Lehrbetriebs (wissenschaftliche Mitarbeiter, Lehrbeauftragte und Lehrassistenten). Dies wird die Betreuungssituation weiter verbessern. |
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11 Prozent
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für die sachliche und technische Ausstattung.
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| 16 Prozent |
für Bibliothek und Lehrmittel, also Anschaffung von Büchern, Lizenzen für Datenbanken, Skripte.
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| 7 Prozent |
für die Förderung der Internationalisierung (Sprachkurse, fremdsprachige Gastprofessoren)
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2 Prozent
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für die Qualitätssicherung. Damit sollen Forschungsarbeiten und besondere Publikationen bzw. Weiterbildungen der Professoren unterstützt werden. |
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| 16 Prozent |
Serviceleistungen für die Studierenden (Druckkonten, Ausbau des Beratungsangebots)
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| 1 Prozent |
für Kommunikation, Marketing und Recruiting. |