Evaluation an der Fakultät für Wirtschaft und Recht 

  

Was bedeutet "Evaluation"?

Evaluation bedeutet im Bereich der Lehre deren Bewertung und darauf aufbauend die Auswertung der gesammelten Ergebnisse. Durch diese Auswertungen ist es möglich, Verbesserungspotenzial zu erkennen und daraus Handlungsempfehlungen abzuleiten.

Hochschule Pforzheim und Evaluation

Das Landeshochschulgesetz (LHG) vom 1. Januar 2005 schreibt in § 5 Abs. 2 Satz 4 vor, dass zur Bewertung der Lehre die Hochschulen regelmäßig Eigenevaluationen vornehmen müssen. Dabei sind die Studierenden zu beteiligen.

Die Hochschule setzt diese Vorgaben in der 2005 verabschiedeten Evaluationsordnung um (Überarbeitung im Jahr 2010). 

Wie wird evaluiert?

Die Hochschule unterstützt die Fakultäten bei der Einführung einer systematischen Lehrveranstaltungsevaluation. In den Fakultäten selbst erfolgt die Evaluierung in unterschiedlichen Varianten, dabei werden die Anforderungsprofile der verschiedenen Fachbereiche berücksichtigt.

Was ist mit dem Datenschutz?

Der Datenschutz sämtlicher Evaluationen entspricht in höchstem Maße den Vorgaben der ZENDAS (Zentrale Datenschutzstelle der baden-württembergischen Universitäten).

 

Nadja Legrum-Khaled, 21.09.2011

Leitung

Leiterin Qualitätsmanagement
Nadja Legrum-Khaled

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