Gremien der Fakultät für Wirtschaft und Recht  

Die Fakultät für Wirtschaft und Recht hat mehrere zentrale Gremien. Dies sind:

Der Fakultätsrat

Gemäß § 25 LHG berät der Fakultätsrat berät in allen Angelegenheiten der Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung.

Die Zentrale Studienkommission

Zu den Aufgaben der Studienkommission gehört gemäß § 26 Abs. 3 LHG insbesondere, Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Gegenständen und Formen des Studiums sowie zur Verwendung der für Studium und Lehre vorgesehenen Mittel zu erarbeiten und an der Evaluation der Lehre gemäß
§ 5 unter Einbeziehung studentischer Veranstaltungskritik mitzuwirken.

Neben der Zentralen Studienkommission der Fakultät gibt für jeden Studiengang eine dezentrale Studienkommission.
Zusammensetzung