Betriebswirtschaft / Wirtschaftsrecht
Kompetenzziele und Lernergebnisse
Im Sinne einer erhöhten Transparenz hat sich eine Arbeitsgruppe, die sich aus allen Studiengängen der Fakultät Wirtschaft und Recht sowie des Wirtschaftsingenieurwesens der Fakultät für Technik zusammensetzt, mit der standardisierten Definition von Qualifikationszielen beschäftigt. Das Ergebnis ist, dass sechs Kompetenzziele definiert wurden, die für alle betriebswirtschaftlichen Studiengänge identisch sind. Darüber hinaus wurden von den Studiengangteams bzw. Studienkommissionen ein bis zwei profilbildende Kompetenzziele definiert. Diese Qualifikationsziele definieren das Kompetenzprofil unserer Absolventen.
Eine Untersuchung von Stellenanzeigen und der dort geforderten Kompetenzen für die Bewerber bestätigt, dass diese Qualifikationsziele den Anforderungen der Praxis entsprechen. Der Prozess von Studium und Lehre ist darauf ausgerichtet, diese Ziele zu erreichen. Darüber hinaus wurden Lernergebnisse definiert, die in operationalisierter Form zur periodischen Überprüfung der Zielerreichung verwendet werden. Nach einem systematischen Plan werden die Lernergebnisse mit Hilfe von Bewertungsschemata gemessen und die Ergebnisse werden in den Professorenteams bzw. Studienkommissionen analysiert und interpretiert.
Die Zielsetzung dieses Prozesses ist die systematische Identifikation von Verbesserungspotentialen. Konkrete Maßnahmen werden daraus abgeleitet und sind darauf gerichtet, den Lernprozess und Lernfortschritt der Studierenden zu optimieren.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über Kompetenzziele und Lernergebnisse des Studiengangs.
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PG
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Kompetenzziel auf Studiengangsebene
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LE
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Beobachtbare Lernergebnisse
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1.
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Die Studierenden haben ein vertieftes Wissen im Wirtschaftsrecht und können interdisziplinäre Bezüge herstellen.
Fachwissen Wirtschaft und Wirtschaftsrecht
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1.1
1.2
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Die Studierenden beherrschen die juristische Methode der Falllösung nach Anspruchsgrundlagen.
Die Studierenden können im Rahmen einer Falllösung Bezüge zu betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Fragestellungen und Problemlösungen herstellen.
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2.
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Die Studierenden sind in der Lage, relevante Informationen zur Beurteilung wirtschaftsrechtlicher Problemstellungen zu beschaffen, zu analysieren und mit Hilfe dieser Informationen eine angemessene Problemlösung zu entwickeln.
Problemlösung
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2.
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Die Studierenden können für eine gegebene Problemstellung relevante Informationen selbständig sammeln, selektieren, bewerten, interpretieren, um so zu einer professionellen Beurteilung unter rechtlicher, volkswirtschaftlicher und betriebswirtschaftlicher Perspektive zu kommen und einen Lösungsvorschlag zu entwickeln.
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3.
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Die Studierenden haben die Fähigkeit zu lebenslangem Lernen.
Lebenslanges Lernen
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3.
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Die Studierenden sind in der Lage, sich im Rahmen einer spezifischen Themenstellung eigenständig in neue Rechtsgebiete einzuarbeiten.
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4.
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Die Studierenden haben die Fähigkeit wirksam im Team zu arbeiten und Verantwortung im Team wahrzunehmen.
Teamfähigkeit
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4.
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Die Studierenden sind in der Lage, im Team eine schriftliche Arbeit zu verfassen.
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5.
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Die Studierenden haben ein Bewusstsein für ethische Konsequenzen im Rahmen wirtschaftrechtlicher Entscheidungssituationen.
Ethisches Bewußtsein
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5.
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Die Studierenden sind in der Lage, die ethische Dimension wirtschaftsrechtlicher Probleme zu erkennen, zu bewerten und Lösungen in gegebenen Fallkonstellationen zu erarbeiten.
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6.
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Die Studierenden sind in der Lage sowohl mündlich als auch schriftlich effektiv zu kommunizieren.
Kommunikationsfähigkeit
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6.1
6.2
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Die Studierenden können in verständlicher Art und Weise juristische Probleme schriftlich darstellen.
Die Studenten können in verständlicher Art und Weise juristische Probleme mündlich darstellen.
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