Rückblick zum Vortrag von Dr. Marius Breucker
22. Dezember 2011
Sportrecht und Doping
Auf Einladung von ELSA und der Hochschule Pforzheim berichtete der Sportrechts-Experte Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker über das Thema Doping. Während das Hauptthema die rechtlichen nationalen und internationalen Aspekte waren, beleuchtete er auch mögliche Doping-Gründe, so zum Beispiel die bei vielen Sportlern vorkommende Engführung im Lebenslauf und der so erzeugte Druck, gute Leistungen zeigen zu müssen.
Dr. Breucker zeigte die rechtliche Komplexität des Themas auf. Liegt ein Dopingfall vor, so kommt dieser vor ein Verbandsgericht oder das unabhängige Deutsche Sportschiedsgericht, welches 2008 in Köln bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit eingerichtet wurde. Bei Dopingfällen müssen die Verbände damit rechnen, dass Ihnen die wichtigen Fördermittel aus Bundesgeldern gestrichen werden. Dazu kommen strafrechtliche Ermittlungen. Die sportgerichtlichen wie die strafrechtlichen Verfahren können erhebliche Auswirkungen auch auf das außersportliche Leben des Athleten haben, etwa durch den Verlust von Sponsoren.
An exemplarischen Fällen führte Dr. Breucker aus, dass der Kampf gegen Doping effektiv, zugleich aber orientiert an rechtsstaatlichen Grundsätzen geführt werden müsse. Die Meldepflicht für Sportler, in denen sie ihren Aufenthaltsort angeben müssen und täglich eine Stunde für eventuelle Doping-Tests zur Verfügung stehen müssen, sei ein nicht unerheblicher Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen. In Zukunft müsse daher verstärkt auf den indirekten Dopingnachweis durch die Erstellung von Blutprofilen gesetzt werden. Dabei dürften aber – wie der Fall Pechstein gezeigt habe – rechtsstaatliche Grundsätze nicht außer acht gelassen werden, insbesondere müsse gerade beim Indizienbeweis eine verlässliche medizinische Grundlage vorhanden sein. Andernfalls werde die Legitimation des Anti-Dopingkampfes in Frage gestellt. Ebenso wichtig wie die Ahndung von Dopingvergehen sei es, zwischen schuldigen und unschuldigen zu unterscheiden. Auch dies müsse das Sportrecht leisten. Es sei allemal besser, einige Dopingsünder laufen zu lassen, als auch nur einen unschuldigen Athleten zu verurteilen.
In der anschließenden Diskussion wies Dr. Breucker unter anderem darauf hin, dass es latente Dopinggefahren in jeder Sportart, namentlich aber in den Ausdauersportarten, gebe. Auch sei weder der Behinderten- noch der Freizeitsport vor den Gefahren des Dopings gefeit. Nicht in allen Ländern werde der Kampf gegen Doping mit derart ausdifferenzierten rechtlichen Regelungen und derart organisierten Institutionen geführt. So sei es kein Geheimnis, dass in der Vergangenheit Ermittlungen etwa in Spanien im Sande verliefen. Der Kampf gegen Doping sei aber keineswegs aussichtslos und es sei Aufgabe aller Beteiligten – Sportler, Juristen, Mediziner wie auch Medien – den Kampf gegen Doping weiterhin mit aller Kraft, zugleich aber auch mit Augenmaß zu führen.
Wir danken Herrn Dr. Marius Breucker für diesen interessanten Vortrag.