Informationen für Praktikantenbetriebe
Die Studenten des Studiengangs Steuer- und Revisionswesen sind grundsätzlich gehalten, sich selbst und eigenverantwortlich um eine Praktikantenstelle zu bemühen. Dennoch ist unser Studiengang natürlich bemüht, den Studierenden eine möglichst große Vorauswahl an potentiellen Praktikantenbetrieben anzubieten. Viele Betriebe in der Umgebung von Pforzheim arbeiten in dieser Hinsicht seit langem und fast ausschließlich mit für beide Seiten erfreulichen Resultaten mit uns zusammen. Nicht selten mündet ein solches Praktikum auch in ein späteres dauerhaftes Arbeitsverhältnis.
Falls Sie bisher noch keine Praktikanten unseres Studiengangs beschäftigt haben, dies aber gerne tun würden, sind Sie herzlich eingeladen, eine Ausschreibung für eine oder mehrere Praktikantenstellen an nachfolgende Mailadresse zu senden:
Jutta.Forstnig@hs-pforzheim.de.
Ihre Ausschreibung wird dann von uns online veröffentlicht. Von einer Übersendung in Papierform bitten wir Abstand zu nehmen, da ein Aushang in klassischer Form nicht mehr stattfindet. Bitte stellen Sie auch klar, ob es sich um eine einmalige Ausschreibung handelt, oder ob Sie dauerhaft an der Beschäftigung von Praktikanten unseres Studiengangs interessiert sind. Folgende Rahmenbedingungen sollten Sie beachten:
Das Praktische Studiensemester (PSS) wird im Rahmen des BWL- Studiums als fünftes Studiensemester absolviert. Die Studierenden haben zu diesem Zeitpunkt i.d.R. bereits Vertiefungsvorlesungen in den Fächern Ertragsteuern, Handelsbilanzen, Steuerbilanzen, Prüfungswesen sowie Verfahrensrecht oder Umsatzsteuer besucht. Außerdem verfügen viele unserer Studenten über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Steuerfachgehilfen/in.
Die Praktikanten sollen ihr PSS an Stellen ableisten, die steuerrechtliche Aufgaben und/oder Aufgaben der Wirtschaftsprüfung und der klassischen Revision für andere oder in eigener Sache erledigen.
Dies kann namentlich erfolgen durch den Einsatz
- bei Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern sowie bei entsprechenden Gesellschaften;
- in den Abteilungen für externes Rechnungswesen oder den Steuerabteilungen größerer Betriebe;
- in der internen Revisionsabteilung von Betrieben, insbesondere auch von Banken;
- bei der Finanzverwaltung (Finanzamt oder OFD) und bei den Finanzgerichten.
PSS können auch im Ausland absolviert werden. Die aufenthalts- und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Auslandspraktika sind vom Studierenden selbst zu klären. Ein Praktikum im elterlichen Betrieb ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Der Student/die Studentin schließt mit dem Praktikantenbetrieb einen Praktikantenvertrag ab. Es besteht die Möglichkeit, entsprechende Vertragsformulare der Hochschule zu benutzen. Die Dauer der Tätigkeit muss mindestens 100 effektive Arbeitstage umfassen. Sie beginnt i.d.R. am 1. März (Praktikum SS) bzw. am 1. September (Praktikum WS).
Bitte für Ausschreibung und Einstellungsgespräche unbedingt beachten:
Eine Kopie des Praktikantenvertrages ist der Hochschule spätestens am 15. Dezember (für Beginn 1.3.) bzw. 15. Juni (für Beginn 1.9.) vorzulegen.
Der Praktikantenvertrag muss Angaben zum beabsichtigten Einsatz des Praktikanten enthalten (z.B. Abteilungen, Projekte). Die Vereinbarung eines Entgelts und ggf. dessen Höhe obliegt in vollem Umfang der freien Vereinbarung mit dem Betrieb. Zusammen mit dem Vertrag ist eine Lernzielvereinbarung in Papierform nach vorgegebenem Muster einzureichen.
Der Student/die Studentin hat über seine/ihre Tätigkeit während des PSS zwei Berichte anzufertigen. Der erste Bericht ist spätestens am 30. November (bei Praktikum im Wintersemester) bzw. 31. Mai (bei Praktikum im Sommersemester) im Sekretariat des Studiengangs in Papierform einzureichen. Für den zweiten Bericht gelten die Termine 28. Februar bzw. 31. August. Der zweite Bericht muss vom Betrieb abgezeichnet werden.
Ergänzend zum PSS werden die Studierenden vom Studiengang zu Blockveranstaltungen an der Hochschule eingeladen. Die Veranstaltungen finden einmal etwa zur Mitte des Praktikums (i.d.R. ein Tag) sowie in den beiden dem Vorlesungsbeginn des nächsten Semesters unmittelbar vorausgehenden Tagen (Do. und Fr.) statt. Die eingeladenen Praktikanten sind verpflichtet, an diesen Terminen teilzunehmen. Sie sind vom Betrieb insoweit freizustellen. Für die abschließende Blockveranstaltung haben die Praktikanten eine 10-minütige Beamer-Präsentation über ihren Betrieb und ihre Tätigkeit vorzubereiten. Sofern mehrere Praktikanten in demselben Betrieb tätig waren, können sie die Präsentation gemeinsam erarbeiten und vortragen.
Der Student/die Studentin ist während des praktischen Studiensemesters Mitglied der Hoch-schule mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten. Diese ruhen nur insoweit, als dies durch die Abwesenheit des Studenten von der Hochschule bedingt ist. Der Student/die Studentin erhält während des praktischen Studiensemesters ggf. Ausbildungsförderung nach § 2 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz- BAföG), wenn die Praktika im Geltungsbereich des Grundgesetzes absolviert werden. Soweit der Betrieb dem Studenten/der Studentin ein Ent-gelt zahlt, wird dieses auf die Ausbildungsförderung angerechnet (vgl. insbesondere §§ 21 Abs. 3 Nr. 2, 23 Abs. 3, 1. Halbs. BAföG).
Es besteht Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten, so dass auf die PraktikantInnen § 165 Abs. 1 Nr. 5 RVO Anwendung findet. Soweit allerdings für die PraktikantInnen bei Beginn des Semesters ein Anspruch auf Familienkrankenpflege besteht, sind sie gemäß § 175 Nr. 3 RVO von der Krankenversicherungspflicht befreit (Einkommensgrenze). Unfallversicherung besteht kraft Gesetz (§ 539 Nr. 14 c, d RVO). Sofern der Praktikantenbetrieb dies verlangt, kann der/die Praktikant/in eine Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass das Praktikum im Rahmen eines regulären Studiums absolviert wird.
Wir, das Team Steuer- und Revisionswesen der Hochschule Pforzheim, bedanken
uns für Ihr Interesse und freuen uns auf Ihre Ausschreibung!