BW/Steuer- und Revisionswesen 

Das Praktische Studiensemester (PSS)

Im 5. Semester (bzw. 7. Semester Diplom) ist das PSS in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, interne Revision oder Corporate Finance abzulegen, um die theoretischen Kenntnisse aus dem Studiengangsschwerpunkt praktisch umzusetzen.

Die Praktikumsstellen

Die Praktikanten sollen ihr PSS an Stellen ableisten, die steuerrechtliche Aufgaben und/oder Aufgaben der Revision für andere oder in eigener Sache erledigen.
   
Dies kann namentlich erfolgen durch den Einsatz

  1. bei Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern sowie bei entsprechenden Gesellschaften;
  2. in den Abteilungen für externes Rechnungswesen oder den Steuerabteilungen größerer Betriebe;
  3. in der internen Revisionsabteilung von Betrieben, insbesondere auch von Banken;
  4. bei der Finanzverwaltung (Finanzamt oder OFD)
  5. für Studenten mit abgeschlossener Ausbildung als Steuerfachangestellte/r oder Finanzwirt/in: bei den Finanzgerichten.

Sollte es Ihnen trotz nachweislicher Bemühungen nicht gelingen, bei den oben genannten Stellen einen Praktikantenplatz zu erhalten, kann das PSS auch im Rechnungswesen (Buchhaltung) eines Großbetriebs abgeleistet werden. In diesem Fall muss jedoch vorher schriftlich (Mail) die Zustimmung des Praktikantenbeauftragten eingeholt werden. Der Antrag ist ausführlich zu begründen. 

Die Praktikanten

Die Praktikanten sind für die Einhaltung aller vom Praktikantenbeauftragten gesetzten Termine und für die pünktliche Erbringung aller praktikumsbezogenen Leistungen selbst verantwortlich. Die Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem für Sie geltenden Merkblatt (Diplom /Bachelor).

Kontrollieren Sie während des PSS regelmäßig Ihre Mailbox und teilen Sie Änderungen ihrer postalischen  Adresse umgehend dem Sekretariat mit.

 

 

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