Betriebswirtschaft / International Marketing
FAQ
Wann muss ich mich für eine Partnerhochschule entscheiden?
Sie müssen sich bezüglich der möglichen Partnerhochschulen nicht zu Beginn Ihres Studiums entscheiden. Erfahrungsgemäß ändern sich die Wünsche der Studierenden im Laufe des ersten Semesters, wenn sie mehr über die einzelnen Partnerhochschulen erfahren haben. Deshalb wird eine endgültige Entscheidung über die Bewerbung erst im Laufe des 2. Semesters getroffen. Diese Entscheidung basiert auf einem persönlichen Gespräch, bei dem vor allem Ihre Sichtweise und Ihre persönliche Lebens- und Karriereplanung berücksichtigt wird.
Wann und wer trifft die endgültige Entscheidung für die Partnerhochschule?
Auf Basis des persönlichen Gesprächs und auf Basis Ihrer Prüfungsergebnisse aus den ersten beiden Semestern legt die Studiengangsleitung die Partnerhochschule dann fest. Bisher konnte immer den Wünschen der Studierenden bezüglich der Partnerhochschule entsprochen werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Partnerhochschulen weiterhin die gleichbleibende Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung stellen.
Welche zusätzlichen Kosten fallen durch den Auslandsaufenthalt an?
Die Studierenden des Bachelor International Marketing bleiben während ihrer gesamten Studiendauer als Studierende an der Hochschule Pforzheim eingeschrieben. Entsprechende Einschreibe- und Rückmeldekosten sind hier zu entrichten. Studiengebühren (z. B. an der Tec de Monterrey, die sonst bis zu 3.000 US-$ pro Semester betragen können) fallen nicht an. Lediglich vor Ort werden kleinere Gebühren (enrollment) fällig. Im Gegensatz zu allen anderen Partnerhochschulen verlangt die Partnerhochschule in Mexiko eine einmalige "graduation fee". Die Höhe dieser Kosten variieren und lagen im Mai 2004 bei umgerechnet 350 US-$. Alle weiteren Kosten für Unterkunft, An- und Abreise, Visumskosten etc. müssen von den Studierenden selbst getragen werden. Das Akademische Auslandsamt steht allerdings gerne für Stipendien-Beratung zur Verfügung.
Wie wird die Unterkunft in Gastland geregelt?
Bei der Suche nach einer Unterkunft (z. B. in einem Studentenwohnheim) ist in der Regel das International Office der Partnerhochschule behilflich. In der Regel sind die Wohnungsmarktsituationen in den Städten der Partnerhochschulen "entspannt", so dass die Suche auf dem freien Wohnungsmarkt als sehr einfach gestaltet und die anfallenden Kosten sich in einem akzeptablen Rahmen halten. Die Lebenshaltungskosten liegen nicht über denen in Deutschland, sondern z.T. sogar unterhalb.
Wie wird das mit dem Visum geregelt?
Für die Beantragung eines Visum ist der Studierende ebenfalls selbst verantwortlich. In der Regel fallen - auch wenn Sie bereits ein Visum in Deutschland beantragt haben - vor Ort weitere meldetechnische Ausführungsbestimmungen an, die gegen eine geringe Gebühr aber durch das sehr erfahrene Personal des International Office übernommen werden können.
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