Technische Informatik (B.Eng.)
Bewerbung und Zulassung
Wir haben Sie mit unseren Guten Gründen für dieses Studium oder den Studieninhalten des Studienganges Technische Informatik überzeugt?
Dann prüfen Sie, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und bewerben Sie sich!
Unsere Zulassungsvoraussetzungen
Hochschulzugangsberechtigung
Voraussetzung für ein Bachelor-Studium der Elektrotechnik/Informationstechnik, Mechatronik oder Technischen Informatik ist die Hochschulzugangsberechtigung. Jedoch ist die zugehörige Note (HZB-Note) nicht das einzige Kriterium für die Vergabe eines Studienplatzes.
Vorpraktikum
Eine weitere Voraussetzung für die Zulassung ist eine praktische Tätigkeit von mindestens 8 Wochen Dauer (Vorpraktikum). Der Nachweis des Vorpraktikums soll bei der Immatrikulation vorgelegt werden, kann jedoch noch bis zu Beginn des 3. Fachsemesters erbracht werden. Das Vorpraktikum dient der Vermittlung betrieblicher Abläufe und technischer bzw. wirtschaftlicher Grundkenntnisse und Fertigkeiten. Das Praktikantenamt des jeweiligen Studienganges entscheidet über die Anerkennung des Vorpraktikums. Eine einschlägige Berufsausbildung wird als Vorpraktikum anerkannt.
Auswahlverfahren
Jede Hochschule kann innerhalb eines durch die Hochschulvergabeverordnung vorgegebenen Rahmens festlegen, nach welchen Kriterien das Auswahlverfahren für Studienbewerber durchgeführt wird. Für alle Studiengänge einheitlich sind die Zulassungsquoten für Härtefälle, Ausländer und Zweitstudiumbewerber. Die übrigen Studienplätze werden wie folgt vergeben:
- zu 10 % nach Wartezeit
- zu 90 % nach dem von der Hochschule durchgeführten Auswahlverfahren.
Für das Auswahlverfahren gelten für die Bachelor-Studiengänge Elektrotechnik/Informationstechnik, Mechatronik und Technische Informatik die folgenden gewichteten Kriterien:
- Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB): 75 %
- Ergebnis eines Auswahlgesprächs: 25 %
Im Auswahlgespräch mit Mitarbeitern des Bereichs IT sollen Sie Ihre Motivation für das gewählte Studium darlegen. Daneben können Sie das Gespräch auch nutzen, um gezielte Fragen zu Studieninhalten, zur Organisation und zu sonstigen Bereichen des Studiums zu stellen.
Das Ergebnis des Auswahlgespräches (Testat) wird nur berücksichtigt, wenn das Ergebnis besser ist als die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Wird das Testat nicht berücksichtigt bzw. sollten Sie kein Testat einreichen, zählt die Note der Hochschulzugangsberechtigung zu 100 %.
Welche Schritte sind zu unternehmen?
- Formblatt für die Anmeldung zum Auswahlgespräch herunterladen. (Hinweise zum Download der Unterlagen)
- Anmeldung zum Auswahlgespräch bis zum 15. Mai einsenden.
| Bitte fügen Sie folgende Unterlagen der Anmeldung zum Auswahlgespräch bei: |
- Motivationsschreiben
- Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnis mit Durchschnittsnote)
- Eigenhändig unterschriebener Lebenslauf
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Bitte beachten Sie, dass bei der Anmeldung zum Auswahlgespräch Abschriften und Fotokopien amtlich nicht beglaubigt sein müssen. Bitte keine Original-Zeugnisse einsenden!
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zum Auswahlgespräch trotz ähnlicher Unterlagen noch keine Bewerbung ist. Diese geschieht erst in einem extra Schritt.
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- Bewerbungsbogen herunterladen. (Hinweise zum Download der Unterlagen)
Folgende Unterlagen dem Bewerbungsbogen beifügen:
- Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnis mit Durchschnittsnote)
- Eigenhändig unterschriebener Lebenslauf
- Bescheinigung über das Auswahlgespräch
(Diese erhalten Sie rechtzeitig von uns, wenn Sie am Auswahlgespräch teilgenommen haben.)
- Teilnahmebestätigung landesweiter » Orientierungstest
- Ggf. Nachweise über Berufsabschlüsse / berufl. Tätigkeiten
- Nachweis über einen bereits abgeleisteten Wehr-/Ersatzdienst bzw. dessen Erlass oder über ein abgeleistetes freiw. soziales oder ökol. Jahr / Entwicklungshilfe.
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Bitte beachten Sie, dass Abschriften und Fotokopien amtlich beglaubigt sein müssen. Bitte keine Original-Zeugnisse einsenden! Bewerbungsbogen mit allen Unterlagen bis zum 15. Juli einreichen. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs des Zulassungsantrags.
Hinweise:
Ein Studienbeginn in den Bachelor-Studiengängen Elektrotechnik/Informationstechnik, Mechatronik und Technische Informatik ist generell nur zum Wintersemester möglich. Für Studenten, die bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben sind, ist eine Zulassung auch zum Sommersemester möglich. In diesem Fall endet die Bewerbungsfrist am 15. Januar.
Falls Sie die Fachhochschulreife an einem Berufskolleg in Baden-Württemberg erlangen und das Zeugnis erst nach dem Bewerbungsschluss für das Wintersemester erhalten, können Sie das Zeugnis bis 25. Juli nachreichen. Die übrigen Bewerbungsunterlagen müssen jedoch bis 15. Juli vorliegen.
Online-Bewerbung
Alternativ ist auch eine » Online-Bewerbung möglich.
Hinweise zum Download der Unterlagen:
Im » Downloadbereich für Bewerber der Hochschule sind für Sie folgende Dokumente relevant:
- Orientierungstest
- Allgemeine Informationen
- Kurzinfo zum Auswahlverfahren
- Anmeldung zum Auswahlgespräch
- Bewerbungsbogen (Zulassungsantrag).
Weitergehende Fragen beantwortet Ihnen gerne das Technische Informatik Team.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Studiengangsleitung
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