Bachelor-Studiengänge Bereich IT
Vorpraktikum
Informationen zum Vorpraktikum
Die Informationen hier sind nur eine Zusammenfassung in Kurzform. Maßgeblich ist in jedem Falle die
Praktikantenordnung für das Vorpraktikum.
Praktische Tätigkeit
Sie müssen eine praktische Tätigkeit von mindestens 8 Wochen Dauer (entspricht 40 Arbeitstagen) nachweisen. Der Nachweis kann durch
- ein Zeugnis oder
- eine Bescheinigung des Betriebs
erbracht werden.
Zeitpunkt des Nachweises
Der Nachweis ist bei der Immatrikulation zu erbringen. In begründeten Ausnahmefällen spätestens bis zu Beginn des 3. Fachsemesters.
Ziele des Vorpraktikums
Verfahren
Studenten ohne einen entsprechenden
Nachweis (z.B. einschlägige Berufsausbildung) bewerben sich in eigener Verantwortung um einen Praktikumsplatz.
Informationen über geeignete Praktikumsbetriebe erhalten Sie beispielsweise bei
- Praktikantenbörsen, z.B. Firmenkontaktmesse (X-Day) an der Hochschule,
- persönlich durch Studenten höherer Semester,
- über das Internet, z.B. auch in unserem Career-Center,
- durch Aushänge in der Hochschule,
- über die Agentur für Arbeit oder die Industrie- und Handelskammer (IHK),
- durch persönliche Informationen der Professoren und Mitarbeiter, insbesondere durch den Vorpraktikumsbeauftragten.
Bericht
Zum Vorpraktikum muss ein Bericht im Umfang von 3 Seiten geschrieben werden (Die Tätigkeiten sollen sachlich dargestellt werden, bitte kein Verlaufsprotokoll berichten.).
Vorpraktikumsbeauftragter
Kontaktdaten
Adresse
Tiefenbronner Str. 65
D - 75175 Pforzheim
Raum
T1.2.21
Telefon
(07231) 28-6578
Fax
(07231) 28-6060
E-Mail
Downloadbereich