Bachelor-Studiengänge Bereich IT

Vorpraktikum


Informationen zum Vorpraktikum 

Die Informationen hier sind nur eine Zusammenfassung  in Kurzform. Maßgeblich ist in jedem Falle die  Praktikantenordnung für das Vorpraktikum.

Praktische Tätigkeit

Sie müssen eine praktische Tätigkeit von mindestens 8 Wochen Dauer (entspricht 40 Arbeitstagen) nachweisen. Der Nachweis kann durch

  • ein Zeugnis oder
  • eine Bescheinigung des Betriebs

erbracht werden.

Zeitpunkt des Nachweises

Der Nachweis ist bei der Immatrikulation zu erbringen. In begründeten Ausnahmefällen spätestens bis zu Beginn des 3. Fachsemesters.

Ziele des Vorpraktikums

  • Erwerb von Kenntnissen über betriebliche Abläufe
  • Erwerb von technischen bzw. wirtschaftlichen Grundkenntnissen und Fertigkeiten

Verfahren

Studenten ohne einen entsprechenden  Nachweis (z.B. einschlägige Berufsausbildung) bewerben sich in eigener Verantwortung um einen Praktikumsplatz.

Informationen über geeignete Praktikumsbetriebe erhalten Sie beispielsweise bei

  • Praktikantenbörsen, z.B. Firmenkontaktmesse (X-Day) an der Hochschule,
  • persönlich durch Studenten höherer Semester,
  • über das Internet, z.B. auch in unserem Career-Center,
  • durch Aushänge in der Hochschule,
  • über die Agentur für Arbeit oder die Industrie- und Handelskammer (IHK),
  • durch persönliche Informationen der Professoren und Mitarbeiter, insbesondere durch den Vorpraktikumsbeauftragten.

Bericht

Zum Vorpraktikum muss ein Bericht im Umfang von 3 Seiten geschrieben werden (Die Tätigkeiten sollen sachlich dargestellt werden, bitte kein Verlaufsprotokoll berichten.).
 

Vorpraktikumsbeauftragter

Kontaktdaten

Adresse
Tiefenbronner Str. 65
D - 75175 Pforzheim
 
Raum
T1.2.21
Telefon
(07231) 28-6578
Fax
(07231) 28-6060
E-Mail

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