Die Gremien der Fakultät für Technik
Der Prüfungsausschuss (PAT)
Der Prüfungsausschuss der Fakultät Technik (PAT) ist ein Prüfungsorgan im Sinne der Studien- und Prüfungsordnung (StuPO).
Die Aufgaben des PAT sind insbesondere in § 30 StuPO festgelegt. Sie umfassen:
• Entscheidungen über Studienzeitverlängerungen (§ 35 StuPO)
• Entscheidungen über Drittversuche (§ 34 StuPO), die nicht von Amts wegen durch das
Prüfungsamt zu treffen sind,
• Entscheidungen über verbindliche Studienvereinbarungen (§ 37 StuPO)
• Stellungnahmen bezüglich Widersprüchen zu den genannten Entscheidungen
• Entscheidungen über Sonderregelungen für Behinderte gemäß § 42 StuPO
Dabei ist es ein Anliegen des PAT, seine Entscheidungen auf der Grundlage der StuPO und des Landeshochschulgesetztes so zu treffen, dass die Gegebenheiten jedes Einzelfalls in bestmöglicher Weise berücksichtigt werden und gleichzeitig die Chancengleichheit aller Studierenden gewahrt wird.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind:
Vorsitzender des PAT: Prof. Dr. Udo Wupperfeld
Der Studiendekan der Fakultät: Prof. Dr. Frank Niemann
Weiterer Professor: Prof. Dr. Gerhard Frey
Rechtsamt mit beratender Stimme
Haben Sie Fragen zu Prüfungen und zur Studien- und Prüfungsordnung? Schauen Sie im Prüfungsrechts FAQ unter "http://pruefungsfragen.hs-pforzheim.de" nach!
Bei Studienschwierigkeiten und psychischen Problemen können Sie sich auch an die Psychotherapeutische Beratungsstelle für Studierende des Studentenwerks Karlsruhe (PBS) unter "http://www.pbs-ka-pf.de" wenden.