FAQ zum Zulassungsverfahren (Technik, Wirtschaft/Recht)
Wie kann ich mich einschreiben, wenn ich während der Immatrikulationsfrist im Urlaub bin?
Sie können einer anderen Person eine schriftliche formlose Vollmacht zur Durchführung der Einschreibung zukommen lassen. Zusammen mit dieser Vollmacht können dann die Immatrikulationsunterlagen eingereicht werden. Die Einschreibung ist auch auf dem Postweg möglich; Voraussetzung ist jedoch, dass alle im Zulassungsbescheid angeforderten Unterlagen beigelegt werden.
Wann muss der Nachweis für das Vorpraktikum der technischen Studiengänge eingereicht werden?
Der Nachweis sollte bei Studienbeginn vorgelegt werden. Falls dies nicht möglich ist, kann der Nachweis bis zum Beginn des 3. Fachsemesters nachgereicht werden.
Welchen Krankenversicherungsnachweis benötige ich für die Einschreibung?
Die gesetzlichen Krankenkassen stellen die erforderlichen Bescheinigungen aus (1 Versicherungsbescheinigung und 2 Meldungen bzw. - falls Sie von der Versicherungspflicht befreit sind - 1 Versicherungsbescheinigung mit Vermerk über die Befreiung). Andere Nachweise können nicht angenommen und somit die Immatrikulation nicht durchgeführt werden.
Was muss ich tun, wenn ich eine Zulassung habe, aber noch Wehr- oder Zivildienst oder ein freiwilliges soziales Jahr absolviere?
Bewahren Sie Ihren Zulassungsbescheid bitte auf und reichen Sie ihn bei der Wiederbewerbung mit ein. Nach Dienstende haben Sie Anspruch auf ein sehr gutes Auslesekriterium, die Vorwegauswahl. Um unter die Vorwegauswahl zu fallen, muss das Dienstende zu einem Wintersemester auf 01.10., zu einem Sommersemester auf 15.03. bestätigt sein. Die Vorwegauswahl ist bis zum 2. Vergabeverfahren nach Dienstende möglich.
Wann erhalte ich meine Studienbescheinigungen und den Studierendenausweis?
Den Studierendenausweis erhalten Sie bei Studienbeginn. Der Studierendenausweis dient gleichzeitig als Bibliotheksausweis, StudiTicket für Bahn und Bus, elektronische Geldbörse für die Mensa sowie für die Hochschule (z.B. für Kopiergeräte) und auch für das Zugangssystem für Hochschuleinrichtungen (Zugang zu den Hochschulgebäuden, Mediathek, PC-Pools usw.). Die Studienbescheinigungen können Sie nach Studienbeginn selbst ausdrucken. Informationen hierzu erhalten Sie zusammen mit dem Studierendenausweis.
Wie sind meine Chancen beim Nachrückverfahren?
Ein Nachrückverfahren wird durchgeführt, wenn nach Ende der Immatrikulationsfrist des Hauptvergabeverfahrens noch Studienplätze zur Verfügung stehen. Auf Ihrem Ablehnungsbescheid sind Ihre Rangplätze vermerkt. Außerdem ist jeweils der Rangplatz des zuletzt zugelassenen Bewerbers vermerkt. Somit können Sie erkennen, wieviele Bewerber bei einem Nachrückverfahren in der entsprechenden Rangliste noch vor Ihnen berücksichtigt werden müssten.
Wann werden die Hilfsanträge berücksichtigt?
Die Hilfsanträge werden nur nachrangig behandelt; d.h. sie werden erst ab dem Nachrückverfahren berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass alle Bewerber die diese Studiengänge als Hauptantrag gewählt haben, zugelassen sind. Erst wenn danach noch Studienplätze zur Verfügung stehen, können diese an Hilfsantrags-Bewerber vergeben werden.
Was ist das Losverfahren?
Ein Losverfahren findet statt, wenn bei Studienbeginn wieder Studienplätze frei sind. Dies ist möglich, wenn die im Nachrückverfahren zugelassenen Bewerber den Studienplatz nicht annehmen bzw. wenn bereits immatrikulierte Bewerber die Einschreibung kurz vor Studienbeginn wieder rückgängig machen. Ab dem 1. Vorlesungstag finden Sie auf unserer Homepage eine Aufstellung der Studiengänge, in denen wieder Studienplätze zur Verfügung stehen. Erst nach dieser Bekanntgabe, spätestens jedoch bis zum 4. Vorlesungstag um 11.30 Uhr, ist eine formlose schriftliche Bewerbung um die Teilnahme am Losverfahren möglich.