Antrag auf Zulassung
Die Funktion Online-Bewerbung ist ab Beginn der Bewerbungsfrist (für das Wintersemester = Mitte April und für das Sommersemester = Anfang November) freigeschaltet.
Bitte lesen Sie sich vor der Bewerbung unbedingt die Informationen, welche Sie bei den "Downloads für Bewerber" finden, durch.
Wichtige allgemeine Erläuterungen
- Vor der Bewerbung ist online der landesweite Orientierungstest (OT) durchzuführen www.was-studiere-ich.de .
- Es hat nur der Zulassungsantrag Gültigkeit, welcher fristgerecht bis zum Bewerbungsstichtag (15. Januar für das Sommersemester, 15. Juli für das Wintersemester) mit allen für die Vergabe notwendigen Unterlagen sowie dem Nachweis über die Teilnahme am landesweiten Orientierungstest (OT) vollständig eingegangen ist. Die Anmeldetermine sind unbedingt zu beachten, da diese Ausschlussfristen sind! Bitte keine Originale, sondern nur beglaubigte Fotokopien beifügen.
- Sie sind zur wahrheitsgemäßen Angabe der notwendigen Daten gemäß Hochschulvergabeverordnung (HVVO) und Landeshochschulgesetz (LHG) verpflichtet.
- Deutsche, die eine Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, müssen dieses Zeugnis sowie eine Übersetzung in die deutsche Sprache in beglaubigter Fotokopie und eine Bescheinigung des Regierungspräsidiums Stuttgart, Breitscheidstr. 42, 70176 Stuttgart, über die Gleichwertigkeit der Vorbildung mit Berechnung der Durchschnittsnote beifügen.Entsprechendes gilt für Bewerber mit einer Hochschulzugangsberechtigung, die sich nicht auf das Land Baden-Württemberg erstreckt.
- Ausländische und staatenlose Bewerber mit einer im Ausland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung (außer EU-Staatsangehörige) müssen
dieses Zeugnis sowie eine Übersetzung in die deutsche Sprache in beglaubigter Fotokopie und das Zeugnis des Ausländerstudienkollegs für die Fachhochschulen des Landes Baden-Württemberg, Brauneggerstr. 55, 78462 Konstanz, in beglaubigter Fotokopie beifügen.
Erläuterungen zum Zulassungsverfahren
- Die Vergabe von Studienplätzen in den zulassungsbeschränkten Studiengängen geschieht nach der Hochschulvergabeverordnung (HVVO) in der jeweils neuesten Fassung.
- Unter die Vorwegauswahl fallen die Bewerber, die einen Dienst im Sinne von § 14 HVVO abgeleistet haben und unmittelbar vor oder während der o.g. Tätigkeit im genannten Studiengang an der jeweiligen Fachhochschule zugelassen wurden (Kopie des Zulassungsbescheides bitte beifügen). Die Vorwegauswahl gilt nur bis zum zweiten nach dem Dienstende durchgeführten Vergabeverfahren.
- Ein Härtefall gem. § 12 HVVO liegt nur dann vor, wenn in der Person des Bewerbers so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass auch bei Anlegen besonders strenger Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, auch nur 1 Semester auf die Zulassung zu warten. Eine ausführliche Begründung mit Nachweisen (z.B. ein ärztliches Attest) ist dem Antrag auf Anerkennung als Härtefall beizufügen. Finanzielle Umstände, die die sofortige Aufnahme des Studiums erfordern, oder Krankheit bzw. Pflegebedürftigkeit eines Elternteiles oder sonstiger Verwandter begründen i.d.R. keinen Härteantrag.
Ein im öffentlichen Interesse zu berücksichtigender oder fördernder Personenkreis gem. § 14 a HVVO ist gegeben bei Bewerbern, die
a) wegen der Zugehörigkeit zu einem auf Bundesebene gebildeten A-, B- oder C-Kader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes an die Trainingsmöglichkeiten am Studienort gebunden sind,
b) soziale Pflichten am Wohnort wahrnehmen, deren Erfüllung im besonderen öffentlichen Interesse liegt, insbesondere Tätigkeiten in herausgehobener Funktion in einer Einrichtung des Katastrophenschutzes oder Zivilschutzes; Bestellung zum Bewährungshelfer, Vormund, Betreuer oder Pfleger im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches; Bestellung zur Pflegeperson, zum Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Ausübung eines Mandats in einer Kommunalen Vertretungskörperschaft,
und deren Wahrnehmung bei Zulassung an einem anderen als dem gewünschten Studienort nicht möglich wäre.
Online-Bewerbung (Nur Bachelor-Studiengänge)
Online-Bewerbung der Bachelor-Studiengänge der Fakultäten Technik sowie Wirtschaft und Recht. Bitte lesen Sie sich die folgenden technischen und formalen Hinweise zuerst durch.
Formale Hinweise zur Online-Bewerbung
Mit diesem Online-Bewerbungsantrag können Sie sich für Bachelor-Studiengänge der Fakultäten Technik sowie Wirtschaft und Recht bewerben. Bitte maximieren Sie das Bild Ihres Internet-Browsers. Füllen Sie nacheinander die Seiten Ihres Bewerbungsformulars sorgfältig und vollständig aus. Wenn Sie nach dem Ausfüllen einer Bildschirmseite auf den "weiter"-Button am unteren Bildschirmrand drücken, kommen Sie zur nächsten Seite. Bitte verwenden Sie die übliche Groß- und Kleinschreibung. Umlaute, zum Beispiel "König", werden erkannt.
Wenn Sie bei der letzten Seite angekommen sind, werden Sie aufgefordert, die Vollständigkeit und Wahrheitsmäßigkeit Ihrer Angaben zu bestätigen (Button "weiter"). Dadurch gelangen Ihre Angaben über das Internet direkt an die Hochschule Pforzheim. Bitte drucken Sie danach den gesamten Zulassungsantrag im PDF-Format aus. Bewahren Sie die Bewerbernummer auf. Mit der Bewerbernummer als Benutzername und Ihrem Geburtsdatum als Passwort können Sie sich in das Bewerbungsportal anschließend einloggen und jederzeit Ihren Antrag wieder einsehen. Bitte unterschreiben Sie den Zulassungsantrag, ergänzen ggf. handschriftlich noch offene Angaben und schicken ihn mit den erforderlichen vollständigen und beglaubigten Unterlagen an die:
Hochschule Pforzheim
- StudiCenter -
Tiefenbronnerstrasse 65
75175 Pforzheim
Es werden nur Anträge, welche fristgerecht und vollständig mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht werden, bearbeitet. Die Teilnahme am Vergabeverfahren ist sonst nicht möglich. Die allgemeinen Informationen finden Sie bei den „Downloads für Bewerber“. Bitte beachten Sie, dass Sie nur 1 Zulassungsantrag (Hauptantrag) einreichen können. Hilfsanträge werden beim Vergabeverfahren nachrangig behandelt.
Bitte heften Sie die Bewerbung nicht zusammen! Reichen Sie nur lose Blätter, evtl. mit einer Büroklammer zusammengehalten, ohne Bewerbungsmappe oder Klarsichthüllen ein!
Mit dem "Kontrollieren"-Button erhalten Sie auf dem Bildschirm einen Überblick über die von Ihnen angegebenen Daten.
Warum Pflichtangaben?
Angaben, die mit einem Stern gekennzeichnet sind, sind Pflichtangaben. Bitte füllen Sie die anderen Felder aus, wenn Sie dazu Angaben machen können. Die Pflichtangaben in diesem Bewerbungsformular sind aufgrund der Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen durch die Hochschulen (Hochschulvergabeordnung, HVVO) in der derzeit gültigen Fassung notwendig. Die einzelnen Daten werden nach der Verordnung des Wissenschaftsministeriums zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten von Studienbewerbern, Studierenden und Prüfungskandidaten für Verwaltungszwecke der Hochschulen vom 28. August 1992 (kurz VpD genannt) in Verbindung mit § 4 Absatz 1 Ziffer 1 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) erhoben.
Technische Hinweise zur Online-Bewerbung
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- Mozilla Firefox ab Version 1.0,
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