Häufig gestellte Fragen zur Studien- und Prüfungsordnung 

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M
  • Masterthesis:
    Welche Termine muss ich bei der Masterthesis beachten?
    siehe Abschlussarbeit
  • Mündliche Abschlussprüfung:
    Wann darf ich meine mündliche Abschlussprüfung ablegen?

    nähere Informationen finden Sie hier
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  • Notenberechnung und Zeugnisausgabe:
    Wie werden die Noten der Bachelor-Vorprüfung und die Bachelor-Abschlussnote berechnet? Wie komme ich an mein Zeugnis? 
    Nähere Informationen finden Sie hier 

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  • Obligatorische Studienfachberatung - oSB (§ 36 StuPO)
    Was ist eine obligatorische Studienfachberatung?

    Um einen Drittversuch genehmigt zu bekommen, muss beim StudiCenter ein Nachweis über eine oSB eingereicht werden. Darüber hinaus kann die Hochschule eine oSB anordnen, wenn die Studienleistungen deutlich hinter dem Normalfall zurückbleiben. In der oSB sollen Wege gefunden werden, wie der gefährdete Studienabschluss doch noch geschafft werden kann. Seitens der/des Studierenden ist eine gute Vorbereitung der oSB erforderlich. Insbesondere erarbeiten Sie einen Plan für den weiteren Studienverlauf („Studienablaufprognose“) und sprechen diesen mit Ihrer Studiendekanin/Ihrem Studiendekan bzw. Ihrer Mentorin/Ihrem Mentor durch.
    Studierende der Fakultät Wirtschaft und Recht vereinbaren für eine obligatorische Studienfachberatung bitte stets einen Termin beim Student Services

    Weitere Informationen zur erforderlichen Vorbereitung und den notwendigen Dokumenten finden Sie hier.

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  • Plagiat:
    Was ist die Folge eines Plagiats?
    Die wörtliche oder auch sinngemäße Übernahme fremder Gedanken in eigene wissenschaftliche Arbeiten ohne entsprechende Quellenbelege stellt ein Plagiat dar und ist prüfungsrechtlich eine Täuschung. Nähere Informationen zu den Folgen der Täuschung  finden Sie hier.
  • Praxissemester:
    a) Was sind die Voraussetzungen für das Praxissemester?

    Das praktische Studiensemester können Bachelorstudierende nur beginnen, wenn sie zu Beginn des vor diesem Semester liegenden Studiensemesters alle Prüfungsleistungen des ersten und zweiten Semesters erbracht haben.
    Informationen für Diplomstudierende finden sie hier:
    Liegen die Voraussetzungen für das Praxissemester nicht vor, muss es zwangsverschoben werden.
    Das Praxissemester kann nicht geteilt werden.

    b) Wie funktioniert die Verschiebung des Praxissemesters?
    Informationen zur Verschiebung des Praxissemesters und ein Antragsformular für den Wunsch auf dessen Verschiebung finden Sie hier:

    Download Organisation von Verschiebungen des Praxissemesters
    Download Praxissemesterverschiebung auf Wunsch des Studierenden - Antragsformular

  • Prüferwahl/Prüferzuordnung:
    Was muss ich bei der Prüferwahl/Prüferzuordnung beachten?
    Aktuelle Informationen bzgl. der Prüferwahl/Prüferzuordnung finden Sie hier:

    Download Prüferwahl
  • Prüfungsabläufe
    Welche Regeln gibt es bezüglich Prüfungen und den Prüfungsabläufen ?
    siehe Klausur
  • Prüfungsangst, persönliche Probleme:
    Ich bekomme vor Prüfungen leicht Panik. Was kann ich tun?
    Eine gewisse Nervosität vor Prüfungen ist sicher normal. Man kann aber einiges dafür tun, dass der Prüfungserfolg nicht darunter leidet. Gute Hinweise für sinnvolle Lerntechniken, die zugleich der Prüfungsangst entgegenwirken, finden sich in der einschlägigen Literatur zu Lerntechniken (steht in der Bibliothek z. B. unter: psych 8.3 oder allg. 5.51 so z.B. Spoun, Domnik, Erfolgreich studieren, München etc. 2004, S. 167 ff. mit weiteren Literaturhinweisen).
    Vielfach bewährt haben sich auch Entspannungstrainings (z.B. Autogenes Training, Progressive Muskelentspannung). Kurse bieten neben den Volkshochschulen auch einige Krankenkassen an (z. T. mit Kostenteilerstattung).
    Die Psychotherapeutische Beratungsstelle für Studierende (PBS) des Studentenwerks Karlsruhe bietet individuelle Beratung. Lern-und Prüfungsschwierigkeiten können unterschiedliche Ursachen haben, dementsprechend sind auch individuelle Lösungsansätze sinnvoll.
    Pro Semester werden in der PBS Workshops zu Themen wie z. B. Stressbewältigung oder Arbeits- und Prüfungsschwierigkeiten angeboten. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage www@pbs-ka-pf.de.
  • Prüfungsberechtigung:
    Was muss ich bezüglich der Prüfungsberechtigung beachten?
    Der zweite Studienabschnitt und bestimmte Prüfungsleistungen (Praxissemester, Prüfungsleistungen des 7. Semesters, mündliche Abschlussprüfung und Abschlussarbeit) können nur angetreten werden, wenn zuvor besondere Prüfungsvoraussetzungen erfüllt sind.
    Nähere Informationen finden Sie hier.
  • Prüfungsunfähigkeit (§ 35 Abs. 3 StuPO)
    Informationen zur Stempelregelung und das Attestformular finden Sie hier:

    Download Prüfungen - Stempelregelung und Attest
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  • Kein Eintrag vorhanden
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  • Kein Eintrag vorhanden
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  • Schieben:
    Muss ich Prüfungen immer im vorgesehenen Fachsemester schreiben, oder kann ich ausnahmsweise auch einmal eine Prüfung schieben?
    Die Verantwortung für das rechtzeitige Erledigen der Prüfungen liegt bei Ihnen. Wenn Sie Prüfungen schieben (=unentschuldigtes Nichtantreten der Klausur), birgt dies eine ganze Reihe gravierender Risiken bis hin zur Zwangsexmatrikulation (nähere Infos hier).
    Wenn Ihr Studium aus irgendwelchen Gründen droht, in eine Schieflage zu geraten, sprechen Sie ohne zu Zögern Ihre Studiendekanin/Ihren Studiendekan oder Ihre Mentorin/Ihren Mentor an, um vielleicht doch noch einen Weg zum erfolgreichen Studienabschluss zu finden. Studierende der Fakultät für Wirtschaft und Recht beachten bitte das Angebot der Stelle Students Services.

    Kann ich Prüfungen nicht einfach in das Praxissemester schieben?
    Bitte informieren Sie sich hier
     
  • Stempelregelung:
    Was beinhaltet die Stempelreglung?
    Alle Belege, mit denen Sie sich später entschuldigen möchten (insbesondere bei Anträgen auf Studienzeitverlängerung und Anträgen auf Genehmigung von Drittversuchen), müssen die Anforderungen des § 35 Abs. 3 StuPO erfüllen und umgehend abgestempelt werden. Was dieses im Einzelnen bedeutet und welche Anforderungen an ärztliche Atteste gestellt werden, können Sie hier nachlesen:

    Download Prüfungen - Stempelregelung und Attest
  • Studienablaufprognose:
    Was ist eine Studienablaufprognose?
    Hierbei handelt es sich um eine Tabelle, in der Sie einerseits die bisher abgeleisteten und nicht planmäßig erledigten Prüfungsleistungen eintragen (Studienfortschritt: Ist-Zustand) und andererseits Ihren weiteren Studienverlauf planen (Welche Prüfung werde ich wann erledigen?). Eine Studienablaufprognose kann zu verschiedenen Anlässen von Ihnen gefordert werden: z.B. bei Elternzeitanträgen oder wenn Sie im Rahmen von Drittversuchsgenehmigungen eine obligatorische Studienfachberatung (osB) absolvieren müssen.
  • Studienzeitverlängerung:
    Wann benötige ich eine Studienzeitverlängerung, und was ist zu tun, um eine Studienzeitverlängerung zu bekommen?
    Nähere Informationen finden Sie hier.

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Verantwortlich:
Prof. Dr. Tobias Brönneke, Tiefenbronner Str. 65, 75175 Pforzheim, rechtsamt@hs-pforzheim.de